Drehmaschine
WMW
DLZ 630 II 4000
Drehmaschine
WMW
DLZ 630 II 4000
Baujahr
1962
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Rudolf Diesel Str. 23a, 64331 Weiterstadt, DE
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Drehmaschine
- Hersteller:
- WMW
- Modell:
- DLZ 630 II 4000
- Baujahr:
- 1962
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A6878676
- Aktualisierung:
- zuletzt am 09.04.2022
BESCHREIBUNG
Drehmaschine WMW DLZ 630 II 4000 5,5 t
H9xkb3v8u
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ANBIETER
Jürgen Neydorff
Ansprechpartner: Herr Jürgen Neydorff
Rudolf Diesel Str. 23a
64331 Weiterstadt, Deutschland

Unser Unternehmen verkauft Werkzeug Maschinen Industriebedarf . Seit 2001 nach der Firmengründung sind wir stetig gewachsen . Unser Online Shop verwaltet 50000 Werkzeuge . Unser Gebrauchtmaschinenlager ist gut gefüllt wir haben ständig 300 Werkzeugmaschinen viele Zubehörteile für Werkzeugmaschinen , Auch haben wir ständig gebrauchte Elektrowerkzeuge vom Akku Schrauber bis zum Bohrhammer oder die Diamantbohrmaschine . Ein großes Lager an Fräser Bohrer Wendeplatten Gewindebohrer Neu und gebraucht ergänzt unser Lieferprogramm.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.
3. Kundendaten werden gespeichert (§§ 28, 33 BDSG).
Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, sowie der Durchführung von Werbemaßnahmen, die durch unser Haus, oder durch uns beauftragte Dritte in unserem Namen erfolgen, sind wir berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Wir sind berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) §4, Abs. 1. u. 2, werden eingehalten.
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Der Katalog und unser Internet-Angebot ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern.
2. Die in Katalogen und Angeboten enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen betrieblichen oder überbetrieblichen Normen sind freibleibend und unverbindlich und stellen bloße Eigenschaftsbeschreibungen dar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Ladenräumen eingesehen werden oder von uns angefordert werden.
2. Gesondert berechnet wird der jeweils gültige Legierungszuschlag (LZ).
3. Unsere Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Rechnungen. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
4. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nicht kaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren, bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung und Mahnung je € 10,– berechnen.
5. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten und alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Dies gilt nicht für Sonderwerkzeuge.
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, (also ca.) sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-Fristen bzw. -Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 10 Arbeitstage betragenden Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Lieferungen oder Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.
§ 5 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös, abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Sind wir zu Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Maschinen werden verkauft wie besichtigt. Nicht-kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich nach deren Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersuchen. Nicht-kaufmännische Kunden müssen offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich uns gegenüber rügen. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absendung des Rügeschreibens.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 II BGB geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein Verschulden bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.
8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Ablieferung.
§ 8 Gesamthaftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung von Leib und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) zur Last fällt, oder wir uns zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft in Leistungsverzug oder Unmöglichkeit befinden oder von uns wesentliche Vertragspflichten zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft verletzt werden.
In den drei letztgenannten Fällen (Leistungsverzug, Unmöglichkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) sind Schadensersatzansprüche auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
2. Soweit wir nach vorstehender Ziffer (1) für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen haften, ist gegenüber Kaufleuten die Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Soweit wir Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießen, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.
4. Diese Haftungsregelung erfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlung und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt Darmstadt.
§ 10 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie technische Änderungen vorzunehmen.
zu § 7 Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Maschinen und beträgt für Fabrikations- und Materialmängel 6 Monate ab Liefertag. Derartige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden.
Werden die von der Lieferfirma erteilten Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Für Lieferteile, die durch ihre Beschaffenheit oder nach Art ihrer Anwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen, entfällt jegliche Mängelhaftung.
Jürgen Neydorff
Rudolf Diesel Straße 23A
64331 Weiterstadt
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Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
Samstag 8:30 bis 12:00 Uhr
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1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.
3. Kundendaten werden gespeichert (§§ 28, 33 BDSG).
Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, sowie der Durchführung von Werbemaßnahmen, die durch unser Haus, oder durch uns beauftragte Dritte in unserem Namen erfolgen, sind wir berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Wir sind berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) §4, Abs. 1. u. 2, werden eingehalten.
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Der Katalog und unser Internet-Angebot ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern.
2. Die in Katalogen und Angeboten enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen betrieblichen oder überbetrieblichen Normen sind freibleibend und unverbindlich und stellen bloße Eigenschaftsbeschreibungen dar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Ladenräumen eingesehen werden oder von uns angefordert werden.
2. Gesondert berechnet wird der jeweils gültige Legierungszuschlag (LZ).
3. Unsere Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Rechnungen. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
4. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nicht kaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren, bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung und Mahnung je € 10,– berechnen.
5. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten und alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Dies gilt nicht für Sonderwerkzeuge.
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, (also ca.) sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-Fristen bzw. -Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 10 Arbeitstage betragenden Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Lieferungen oder Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.
§ 5 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös, abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Sind wir zu Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Maschinen werden verkauft wie besichtigt. Nicht-kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich nach deren Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersuchen. Nicht-kaufmännische Kunden müssen offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich uns gegenüber rügen. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absendung des Rügeschreibens.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 II BGB geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein Verschulden bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.
8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Ablieferung.
§ 8 Gesamthaftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung von Leib und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) zur Last fällt, oder wir uns zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft in Leistungsverzug oder Unmöglichkeit befinden oder von uns wesentliche Vertragspflichten zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft verletzt werden.
In den drei letztgenannten Fällen (Leistungsverzug, Unmöglichkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) sind Schadensersatzansprüche auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
2. Soweit wir nach vorstehender Ziffer (1) für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen haften, ist gegenüber Kaufleuten die Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Soweit wir Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießen, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.
4. Diese Haftungsregelung erfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlung und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt Darmstadt.
§ 10 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie technische Änderungen vorzunehmen.
zu § 7 Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Maschinen und beträgt für Fabrikations- und Materialmängel 6 Monate ab Liefertag. Derartige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden.
Werden die von der Lieferfirma erteilten Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Für Lieferteile, die durch ihre Beschaffenheit oder nach Art ihrer Anwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen, entfällt jegliche Mängelhaftung.
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TyP / Modell: PEDV 10/II-S
Presskraft: 10 t
Tisch: 450 x 300 mm
Stößel: 190 x 140 mm
Stößelhub: 6 bis 50 mm
Stößelverstellung nach unten: 45 mm
Tischverstellung nach oben: 140 mm
Durchfallloch: 140 mm
Ausladung: 170 mm
Ygujr22h
Entfernung Tisch Stößel max.: 320 mm
Hubzahl: 160 /min
Blechstärke Einzelhub: 2 mm
Blechstärke Dauerhub: 1 mm
Anschluss: 1,2 kW
Zubehör/Ausstattung:
Zustand: gut
Gewicht: 1,0 t
Abmaße: 900 x 850 x 2.200 mm
6
Drehdurchmesser über Bett: 330 mm
Drehdurchmesser über Support: 200 mm
Drehlänge: 600 mm
Spitzenhöhe im Bett gemessen: 155 mm
Spitzenhöhe: mm
Spindeldurchlass: Ø 32 mm
Drehzahlbereich: 25 - 1.000 / 17 step U/min
Vorschubbereich x - Richtung: längs: 0,008 - 6 m/min
Vorschubbereich y - Richtung: plan: 0,005 - 3,75 m/min
Reitstock-Pinolenaufnahme MK: MK 3
Reitstockpinolenverstellung: 145 mm
Gesamtleistungsbedarf: 4,0 kW
Maschinengewicht ca.: 2,0 t
Abmessung Maschine ca. LxBxH: 2,3 x 1,0 x 1,3 m
w...
4
Sägeblatt, Holzsägeblatt, Kreissägenblatt, Metallkreissägeblatt, Hartmetall Sägeblatt
-Hersteller: WMW PWS, Sägeblatt Ø 630 x 6 mm
-Innen: Ø 32 mm
-Zähneanzahl: 176 Z
-Anzahl: 14x Sägeblatt vorhanden
-Preis: pro Stück
Br3sgefmsh
-Gewicht: 10 kg/Stück
7
3-Backenfutter Durchmesser 375mm
Multifix-Stahlhaltereinrichtung
Lünette
Reitstock
Technische Daten / technical details:
Drehlänge / turning lenght 3000 mm
Dreh-Ø über Bett / / max. Ø over bed 800 mm
Dreh-Ø über Planschieber / max. Ø over sledge 670 mm
Spindelbohrung / spindle hole 72 mm
Qmwjx
Drehzahlbereich / spindle speed 14-710 UpM /rpm
Gewicht der Maschine ca. / weight ca. 5900 kg
Technische Daten, Zubehör und Beschreibung der Maschine sind unverbindlich -
Technical data, accessories and ...
7
- max. Blechdicke: 6 mm
- Schneidlänge: 3150 mm
- Ständerweite: 3250 mm
- Schneidwinkel: 1,2°
B7y9ckfwdu
- Ausladung: 355 mm
- Antriebsmotor: 10 kW
- Gewicht: 9t
3
Berlin, Deutschland

(Händlerstandort)
einsatzbereit (gebraucht)
Presskraft: 2500kN, Ausladung: 450mm, Stößelhub: 40-160mm, Gewicht: 16,2t, inklusive Dokumentation.
B9ysmkhtba
10
WMW - Rundschleifmaschine
Typ SA 5x630
Spitzenhöhe ca. 140mm
Spitzenweite ca. 630mm
Schleifscheibenabzieheinrichtung
Meßeinrichtung
B0pegjgotf
Kühlmitteleinrichtung
Schaltschrank
Arbeitsleuchte
Abmaße LxBxH ca. 3x2x2 Meter
Gewichtca. 4000Kg
UMFANGREICHES SORTIMENT AN SCHLEIFSCHEIBEN UND
AUFNAHMEFLANSCHEN.
KOMPLETTE TECHNISCHE DATEN KÖNNEN AUF ANFRAGE GEMAILT
WERDEN.
5
Leipzig, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Druck: 160 t
Stößelhub: 32...140 mm
Hubzahl: 50 Hub/min
S8xddxi0i
Ausladung: 400 mm
Einbauhöhe: 400 mm
Verstellung des Stößelschlittens: 100 mm
Tischgröße: 1000x750 mm
Stößelfläche: 850x630 mm
Zapfenloch: 400x360 mm
Gesamtleistungsbedarf: 15,5 kW
Maschinengewicht ca.: ca. 10,5 t
Abmessungen Maschine: L:2,9xB:1,25xH:3,3 mm
Abmessung L-B-H: E-Schrank 1,06x0,6x2,0 mm
- Einzel und/oder Dauerhub möglich
- 80A; Druckluft 6kp/cm²; Ölfüllung ca.30Liter
- 2 Aufspannplatten (1200x760x90mm und 1200x760x70m...
5
Sägeblatt, Holzsägeblatt, Kreissägenblatt, Metallkreissägeblatt, Hartmetall Sägeblatt
-Hersteller: WMW PWS, Sägeblatt Ø 630 x 6 mm
-Innen: Ø 80 mm
Elwqcrbsq
-Lochkreis: Ø 120 x 22 mm
-Zähneanzahl: 88 Z
-Anzahl: 5x Sägeblatt vorhanden
-Preis: pro Stück
-Gewicht: 10,4 kg/Stück
6
L.+ Z.-Drehmaschine Fabr. WMW Karl-Marx-Stadt Typ DLZ 355 x 1600
Fabr.# 2410/60, Baujahr 1960
Technische Daten:
Drehlänge 800 mm
Umlaufdurchmesser über Bett 355 mm
Spitzenhöhe 180 mm
Spindelbohrung 35 mm
Reitstock Spitzenkegel Morse 4
Pinolenverschiebung von Hand 140 mm
Reitstockverschiebung des Oberteils aus Mittellage 10 mm
Werkstückgewicht zwischen den Setzstöcken 630 kg
zwischen den Spitzen 400 kg
18 Spindeldrehzahlen 18 - 2500 UpM
16 Vorschübe länge 0,071 - 1 mm/U
16 Vorschübe quer 0...
6
- Tischaufspannfläche: 1250 x 250 mm
- max. Tischbelastung: 1500 kg
- Drehzahl: 18 Stufen 55-2800 U/min
B9euzuxqvu
- Vorschub: 10 - 630 stufenlos m/min
- Werkzeugaufnahme: SK40
- Gesamtleistungsbedarf: 6,3 kW
- Maschinengewicht: 2,0 t
- Maschinenabmessungen L x B x H ca. 1,8m x 1,7m x 2,0m
6
Druckkraft: 40 t
Ausladung: 250 mm
Tischgroesse: 440 x 530 mm
Durchfalloch im Tisch: 170 Ø mm
Tischverstellung: 220 mm
Stoesselflaeche: 200 x 280 mm
Stoesselverstellung: 60 mm
Nqcbm2dyq
Hubverstellung: 8 - 80 mm
Hubzahl: 100 /min
Antriebsmotor: 380 V, 2,5 kW
Platzbedarf: 950 x 1450 x 2050 mm
Gewicht: 2400 kg
14
Tatabánya

einsatzbereit (gebraucht)
Spitzenweite 4000 mm
Dcmzkqff
Drehdurchmesser über Bett 1000 mm
Gewicht: 11.000 kg
Druck: 160 t
Ausladung: 760 mm
Stößelhub: 32...140 mm
Abstand Tisch / Stößel: 400 mm
Stößelverstellung: 100 mm
Hubzahl: 50 Hub/min
Tisch:: 760x1000x95
Durchfallöffnung im Tisch: 400x350 mm
S8zv88e08
Stößelaufspannfläche: 630x850 mm
Aufspannplatte: 760x1010x92 mm
Gesamtleistungsbedarf: 15 kW
Maschinengewicht ca.: 6,2 t
Abmessung Maschine ca. LxBxH: 2,9x1,2x3,4 m
Abmessungen Schaltschrank LxBxH: 0,8x0,45x2,1 m
Betätigung über Zweihandbedienung
Maschine gern vorführbar.
i.D.
4
Sägeblatt, Holzsägeblatt, Kreissägenblatt, Metallkreissägeblatt, Hartmetall Sägeblatt
-Hersteller: WMW PWS, Sägeblatt Ø 630 x 6 mm
Br3sdokz78
-Innen: Ø 32 mm
-Zähneanzahl: 132 Z
-Anzahl: 19x Sägeblatt vorhanden
-Preis: pro Stück
-Gewicht: 10,1 kg/Stück
8
Sonneberg

gut (gebraucht)
Maschinennummer: 7202
Nsge2
Typ / Modell: DLZ 315x500/3eG
Steuerung: konventionell
Spitzenweite: 500 mm
Durchlass: 33 mm
Spitzenhöhe: 180 mm
Drehdurchmesser über Bett:
über Schlitten: 350 mm
190 mm
Drehzahlbereich: 36 bis 1.800 U/min
Vorschub längs:
plan: 0,02 bis 0,8 mm/U
0,125 bis 0,5 mm/U
Anschluss: 5,5 kW
Zubehör/Ausstattung: Feste Linette; Planscheibe; 3-Backen-Futter, weiteres Zubehör siehe Bild
Zustand: gut
Gewicht: 1,9 t
Abmaße: 2.200 x 900 x 1.300 mm
1
Leistung 1000 kN
Einbauhöhe 900 -1200 mm
Stößlgeschw. Eingang 125 mm/s
Stößlgeschw. Last Max. 0,025-1,8 mm / s
Unterluft Kraft 300 kN
Unterluft Weg 300 mm
Max. Kraft des Stößels 1000 kN
Preßkraft regelbar 200-1000 kN
Rückzugkraft 500 kN
Hub des Stößels 1500 mm
Verstellbarkeit des Stößels 300 mm
Grobeinstellung 1,8 mm/sec.
Feineinstellung 0,025 mm/sec.
Auswerfkraft max. 300 kN
Hub des Auswerfers 300 mm
Stromart/Frequenz 3-50 Hz
Betriebsspannung 380 V
Steuerspannung 110 V
Nennles...
6
Hünenberg, Schweiz

(Händlerstandort)
1967
gebraucht
CNC-Steuerung Siemens 802 D umgebaut 2009
Eigengewicht 66 to
Antriebsleistung 63 kw
Bbve0d9o
Aufstellmass 13.600x9.800x6.750 mm
Planscheibendurchmesser 3.500 mm
Max. Werkstueckhoehe 2.000 mm
Max. Supportverstellung 30 Grad
Max. Werkstueckdurchmesser 4.000 mm
Max. Werkstueckdurchmesser mit Seitensupport 3.750 mm
Anzahl Support 2
Max. Drehhoehe 1.400 mm
Max. Werkstueckgewicht 25 to
Max. Drehzahl 30/min
Min. Drehzahl 1/min
6
Apeldoorn, Niederlande

(Händlerstandort)
1981
gebraucht
Code 101237
Umschreibung Aussen- und Innen Rundschleifmaschine
Fabrikat WMW Heckert
Typ SA 5U x 630
Xypeu3sx
Maschinenr. 3115
Baujahr 1981
Schleiflaenge 630 mm
Max. Schleifdurchmesser 275 mm
Max. Werkstueckgewicht zwischen den Spitzen 125 kg
Max. Werkstueckgewicht bei Futterarbeiten 40 kg
Schleifkoerperaussendurchmesser 500 mm
Schleifkoerperbreite max. 100 mm
Schleifkoerperbohrung Ø 203 mm
Spindeldrehzahl 1340/1680/1910 UpM
Antriebsleistung 5,5 kW
Werkstu...
5
Leipzig, Deutschland

(Händlerstandort)
1984
gebraucht
FRÄSKOPF VERTIKAL Zubehör für eine Fräsmaschine Fritz Heckert FSS 400
- Gewicht 255kg
- Abmessung: LxBxH: 560 x 500 x 400mm
- schwenkbar 90° rechts / links
- Spannfläche 500 x 400mm
70ym7alq2
Umlaufdurchmesser ueber Bett: 1000 mm
Mzmnw2kz
Durchmesser in der Aussparung: 1120 mm
Umlaufdurchmesser ueber Bettschlitten: 690 mm
max. Hoehe ueber Fussboden: 1110 mm
max. Hoehe ueber Bett: 460 mm
Breite des Bettes: 800 mm
Breite der Aussparung vor der Planscheibe: 550 mm
6
Durchmesser: 250 mm
Durchlass: Ø 80 mm
Breite: 106 ohne Flansch mm
Maschinengewicht ca.: auf Anfrage kg
Yrlrrw
Abmessungen: Ø 250 x B: 140 mm
Drei-Backen Drehfutter aus Stahl
- inkl. Futterschlüssel
- inkl. 2x 3-Backen
- Flansch: Größe Ø 250 x 26mm; Befestigung mir 4 Stück Spannbolzen im Teilkreis Ø 170mm
Verkauf mit oder ohne Flansch!
i.D.
5
Leipzig, Deutschland

(Händlerstandort)
1979
gebraucht
Druck: 250 t
Stößelhub: 40-160 mm
Ausladung: 545 mm
Stößelverstellung: 110 mm
Tischgröße: 1250x800x100 mm
Größte Entfernung zwischen Tisch u. Stößel: 670 mm
Ziehkraft: 16 to
Tischhöhe über Flur: 1000 mm
Stößelspannfläche: 900x670x100 mm
Durchgang zwischen den Ständern: 500x400 mm
Gesamtleistungsbedarf: 23 kW
Maschinengewicht ca.: 16,6 t
Abmessungen Maschine: 2,8x1,4x3,7 m
Abmessungen Schaltschrank LxBxH: 1,15x0,6x2,1 m
Ziehvorrichtung: Auswerfer- und Gegenhalterkraft: 16t
Tischgröße mit 4x T-Nut...
15
Tata

1961
einsatzbereit (gebraucht)
Drehmaschine Wmw Niles
Hersteller: WMW NILES Drehmaschine DLZ 630
Zustand: Gebraucht
Drehdurchmesser über Bett: 630 mm
Vorschub: Quer: 0,018-1,25 mm / U
Hohle: 70 mm
Mittelpunktshöhe: 290 mm
Spindeldrehzahl: 22,5 - 1120/18 Schritt U / min
Drehlänge: 2000 mm
Gesamtleistungsbedarf: 15,0 kW
Drehdurchmesser über Bett: 630 mm
Gewicht der Maschine ca .: 4,2 t
Transportmaße LxBxH: 4,5 × 1,35 × 1,5 m
Drehdurchmesser über Schlitten: 340 mm
Wenn Sie mehr Informationen benoetigen. Wir sind hier um zu helf...
14
Wijchen, Niederlande

(Händlerstandort)
gebraucht
Metall-Drehbank / Drehmaschine
Modell: Konventionell
B9srjm7pvd
Hersteller:  WMW
Typ: DLZ630III5000
Zenterabstand: 5000mm
Drehdurchmesser Bett: 700mm
Dreh-Hö he: 350mm
Spindel-Durchmesser: 70mm
Motorleistung: 15,5kW
Spindelgeschwindigkeit: 28-1120rpm
6
Sonneberg

1980
gut (gebraucht)
Maschinennummer: 001524
Typ / Modell: FW 200x630/III
Verfahrwege x-y-z: 380 - 140 - 230 mm
Tisch: 630 x 200 mm
Drehzahlbereich: 67 bis 1.500 U/min
Spindelaufnahme: SK 30
Vorschübe: 10 bis 125 mm/min
Eilgang: 2.100 mm/min
Anschluss: 2,1 kW
Zubehör/Ausstattung:
Zustand: gut
Bi30pplskj
Gewicht: 1 t
Maße: 1.000 x 700 x 1.500 mm
8
Babberich, Niederlande

(Händlerstandort)
1986
einsatzbereit (gebraucht)
WMW ZERBST Lathe DP 1 / S2
- Make : WMW - Zerbst
- Typ : DP 1 / S2
- Age : 1986
- Mach.No. : 2615 26149
- Center height over plate : 1.250
- Max. turning Ø over plate : 2.500
- Max. turning Ø over plate : 3.100
- Turning length : 4.000
- Length off bed ways : 1.000 + 750
- Movement cross slide : 630
- Movement tool post : 200
- Spindle bore : 100
- Power main Kw : 45
- Speeds Rpm : 280
- Work load : 10.000 Kg
- Work load flying in chuck : 2.500 Kg
- Work load symmetri...
8
Kaiserslautern, Deutschland

(Händlerstandort)
2012
einsatzbereit (gebraucht)
Allgemeine Daten
Abmessungen Breite 5100 mm
Maße Tiefe 2420 mm
Abmessungen Höhe 3200 mm
Gewicht der Maschine 16000 kg
Kontrolleinheit
Marke Mazak
Modell Mazatrol Matrix 2
Hauptantrieb
Anzahl der Spindeln 1
Spindeldrehzahlbereich 12000
Anzahl der Achsen 5
Verfahrweg
X-Achse Verfahrweg 630 mm
Y-Achse Bewegung 765 mm
Z-Achse Bewegung 510 mm
Cc7n2mjukt
Tisch
Äußere Länge 500 mm
Äußere Breite 500 mm
Werkzeuge
Steckplätze im Lager 80
Maximale Werkzeuglänge 400 m
Typ des Werkzeughalters BT 40
Die...
9
Traversen X Y Z: 630 x 765 x 510mm,
Palettengröße 500 x 500mm,
Anzahl der Paletten 2,
Ccxnrqcjrk
Gewicht des Werkstücks 500kg,
A-Achse -120/+30 Grad,
C-Achse 360 Grad,
Spindeldrehzahl 12.000 U/min,
Spindelkegel BT40,
Spindelmotor 26kW,
80 Stationen ATC,
Kühlmittel, Mazatrol Matrix Control, Kühlmittel durch die Spindel, Spindelsonde, Späneförderer.
14
Torno VDF HEIDENREICH & HARBECK 4000/700 mm
Dimensiones de la máquina (LxAxH): 6000x1700x1500 mm
Cdgfctq8
Peso: 4000 kg
Accesorios incluidos
6
Mörsdorf

1989
gut (gebraucht)
Präzisions-Flachschleifmaschine Fabr. ELB Typ STAR II
Yemyxvtx
Fabr.# 8940890, Baujahr 1989
Technische Daten:
Arbeitsbereich 630 x 250 x 300 mm
Aufspannfläche 700 x 250 mm
Abstand Tisch bis Spindelachse 400 mm
gr. Verstellung des Tisches längs / quer 710 / 250 mm
Vertikalverstellung des Kopfes 365 mm
Grösse der Schleifscheibe 250 x 76 x 40 mm
Drehzahl der Schleifscheibe 2680 UpM.
Schnittgeschwindigkeit der Schleifscheibe 30 m/s
Geschwindigkeit stufenlos regelbar 2 - 30 m/min
automatischer Tis...