Bearbeitungszentrum
Schüco
MFM AF 200
Bearbeitungszentrum
Schüco
MFM AF 200
Festpreis zzgl. MwSt.
18.700 €
Baujahr
2007
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Gütersloh, Germany
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Bearbeitungszentrum
- Hersteller:
- Schüco
- Modell:
- MFM AF 200
- Baujahr:
- 2007
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A6587683
- Referenznummer:
- 5934
- Aktualisierung:
- zuletzt am 24.06.2022
BESCHREIBUNG
Max. Bearbeitungslänge: 2.600 mm
Verfahrweg Y-Achse: 315 mm
Verfahrweg Z-Achse: 230 mm
Drehzahl Frässpindel stufenlos zwischen 2.800 und 12.000 U. pro Min. verstellbar
Drehbarer Auflagetisch zwischen 0° und 180°, dadurch 3-Seiten-Bearbeitung in einer Aufspannung
X und Y-Achse CNC gesteuert, Z-Achse motorisch stufenlos absenkbar
4 pneumatische Materialspanner
Manueller Werkzeugwechsel
Minimalmengensprüheinrichtung
Glx3dfd
USB-Anschluss
Bedienungsanleitung
Zubehör gemäß Foto
Verfahrweg Y-Achse: 315 mm
Verfahrweg Z-Achse: 230 mm
Drehzahl Frässpindel stufenlos zwischen 2.800 und 12.000 U. pro Min. verstellbar
Drehbarer Auflagetisch zwischen 0° und 180°, dadurch 3-Seiten-Bearbeitung in einer Aufspannung
X und Y-Achse CNC gesteuert, Z-Achse motorisch stufenlos absenkbar
4 pneumatische Materialspanner
Manueller Werkzeugwechsel
Minimalmengensprüheinrichtung
Glx3dfd
USB-Anschluss
Bedienungsanleitung
Zubehör gemäß Foto
ANBIETER
Venker Werkzeugmaschinen GmbH
Ansprechpartner: Herr Meinolf Venker
Anemonenweg 8
33335 Gütersloh, Deutschland
Registriert seit: 2004

Handel mit Profilstahlscheren, Lochstanzen, Blechbearbeitungsmaschinen, Metallsägen, Alu-Fensterbaumaschinen und Längenmess-u.Positioniersystemen. An- und Verkauf. Eigene Werkstatt. Sondermaschinenbau von Stanzanlagen. Firmengründung 1987.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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B9nxlcrkir
Zusatztisch: 330mm x 330mm
Furnierschleifeinrichtung: ja
Oszillation: ja
Schleifaggregat schwenkbar: ja
Absauganschluss: 120mm
Motorleistung: 3 kW
Maschinenlänge: 1900mm
Maschinenbreite: 900mm
Gewicht: 310kg
Drehdurchmesser über Bett: 402 mm
Drehdurchmesser über Support: 245 mm
Drehlänge: 750/1000 mm
Spitzenhöhe: 200 mm
Bettbreite: 250 mm
Werkstückgewicht zwischen Spitzen max.: 280/300 kg
max. Werkstückgewicht im Futter: 135 kg
Spindelbohrung: 42 mm
Spindeldrehzahlen: 40-2300 (3 Getriebestufen) U/min
Längsvorschübe: 0.05-0.752 mm/U
Planvorschübe: 0.025-0.376 mm/U
Gewindeschneiden metrisch: 0.5 - 7,5 mm/U
Gewindeschneiden WHITWORTH: 60-4 TPI
Gewindeschneiden modul: 0,25-3,75 mm
Gewindeschneiden Trape...
7
Rīga

2022
wie neu (Ausstellungsmaschine)
Vorteile von Aflatek Screw10A-200:
-Leistungsstarker 7,5 kW Elektromotor.
-Integrierter 200l Lufttank.
Luft- und Ölfilter sind bereits enthalten.
Niedriger Geräusch- und Vibrationspegel.
-Kompakte, vertikale Bauweise.
-Bis zu 10 bar Druck.
Technische Daten:
Spannungsversorgung, V: 3Ph 400V 50Hz
Motorleistung, kW: 7,5
Luftzufuhr bei 8 bar, L/min: 1100
Luftzufuhr bei 10 bar, L/min: 910
Auslassdurchmesser, Zoll: 3/4''
Geräuschpegel, dB: 64
Luftbehälter, L: 200
Abmessungen, (Länge x Breite x Höhe)...
4
Trenčín

1998
gebraucht
Schließkraft: 200 Tonnen
Öffnungshub: 700 mm
Abstand zwischen den Holmen: 630 x 560 mm
Werkzeughöhe min.: 650 mm
Einspritzeinheit SP1000C
Schnecken-Ø 55 mm
Schneckenvolumen: 523 cm3
Schussgewicht: 476 g/PS
Gewicht: 9.500 kg
Qj09r
Neue Pumpe 2020 Jahr (ca. 12.000 Euro Kosten)
(Werkstoff ABS)
6
Hannover

2004
sehr gut (gebraucht)
Hier bieten wir eine sehr gepflegte ständig gewartete Spritzgussmaschine an.
Wir nehmen auch gerne gepflegte Maschinen ab Baujahr 2005 in Zahlung .
Bitte bieten Sie uns Ihre freiwerdenden Maschinen an.
vollständige Wartung durch Hersteller jährlich
Hersteller: Krauss Maffei
Type: KM 200 1000 C2
Serien Nr.: 61005816
Baujahr: 2004
Betriebsstunden: 76867 h
Steuerung: MC4
Neue Schnecke und Zylinder in 2019
Schließeinheit
Schließkraft: 2000 kN / 200 to
Holmabstand: 560 x...
5
Technische Details:
-Nägel Länge - 30-220 mm
-Drahtdurchmesser - 2,2 - 6 mm
-Kapazität: 200 Nägel/min
2rg7ba
4
Falzmaschine Eurofold
Baujahr 2018
Wenig gelaufen
4 taschen
Kompressor
B79jhz0g0a
3
Pol. Ind., 39618, Cantabria, España

2007
werkstattüberholt (gebraucht)
Krauss-Maffei 200 Tonnen, Baujahr 2007, nur ca. 38.000 Stunden ! Roboteranschluss, 2 Noyos auf beweglicher Platte, 1 Luftventil auf fester Platte. Diese Maschine wird komplett geprüft, repariert und getestet geliefert und kann unter Strom vorgeführt werden.
Technische Einzelheiten
DAYLIGHT MAX 1.050 mm
MIN. HÖHE DER FORM 350 mm
ABSTAND ZWISCHEN DEN SPANNSTÄBEN (H x V) 560 x 560 mm
PLATENGRÖSSE 915 x 915 mm
SPANNKRAFT 2.000 kN
SCHRAUBENDURCHMESSER 55 mm
EINSPRITZDRUCK 2,387 bar
Cp2o0mpo
SCHUSSGE...
7
Rīga

2022
wie neu (Ausstellungsmaschine)
Vorteile von Aflatek Screw10A-200:
-Leistungsstarker 7,5 kW Elektromotor.
-Integrierter 200l Lufttank.
Luft- und Ölfilter sind bereits enthalten.
Niedriger Geräusch- und Vibrationspegel.
-Kompakte, vertikale Bauweise.
Cbmrhy0n3u
-Bis zu 10 bar Druck.
Technische Daten:
Spannungsversorgung, V: 3Ph 400V 50Hz
Motorleistung, kW: 7,5
Luftzufuhr bei 8 bar, L/min: 1100
Luftzufuhr bei 10 bar, L/min: 910
Auslassdurchmesser, Zoll: 3/4''
Geräuschpegel, dB: 64
Luftbehälter, L: 200
Abmessungen, (Länge x Brei...
6
Kempten (Allgäu)

2002
sehr gut (gebraucht)
Absauganlage ist auf Rädern und ist somit mobil.
Car3zwumik
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100 lfm Fachbodenregal Schäfer Typ R7000
Vvne33
Gebrauchtware, guter Zustand, siehe Bilder
Höhe 5,7 m
Tiefe 50 cm
Auflast/Fach 200 kg
Feldbreite ca.99,8 cm
Verhandlungspreis: € 17.890,-- netto ab Lager
Angebot besteht aus:
+ 101 St. Steher bzw. Rahmen, 5,7 m verzinkt
+ 700 St. Fachböden, 200 kg Auflast/ Fach, verzinkt
7 Ebenen pro Feld (es sind natürlich mehrere gegen Aufpreis möglich)
Verschiedene Höhe bis 12 m verfügbar.
Ware ist auf Lager.
Transport und Montage auf Anfrage möglich.
B...
1
Lager-Nr. 13445
Hersteller Krauss Maffei
Maschinentyp KM 200 – 700 C1
Baujahr 2005
Steuerungsart MC 4
Bildschirmtext Deutsch
Standort D-52249 Eschweiler
Schließeinheit:
Schließkraft 2000 kN
Werkzeugöffnungskraft, max. 101 kN
Fahrkraft bewegliche Platte öffnen 50 kN
Fahrkraft bewegliche Platte schließen 42 kN
Cakd8hjqrj
Aufspannplatte (h x v) 915 x 915 mm
Lichte Weite (h x v) 560 x 560 mm
Werkzeugöffnungsweg 700 mm
Werkzeugeinbauhöhe min. 350 mm
Öffnungsweite: 1050 mm
Auswerferhub 200 mm
Auswe...
1
Bergatreute

1970
gut (gebraucht)
200 mm Schnitttiefe
Zjf7iicf
schrägstellbar
550 er Sägeblatt
5
Oreokastro

1998
gut (gebraucht)
PLATTEN -MONITORE UND ERSATZTEILE FÜR DIE MEISTEN SPRITZGIESSMASCHINEN KRAUSS MAFFEI ARBURG E.T.C GEBRAUCHT UND IMMER GEPRÜFT ZU UNSEREM LAGER MASCHINEN.
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Vorteile von Aflatek Screw10A-200:
-Leistungsstarker 7,5 kW Elektromotor.
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-Integrierter 200l Lufttank.
Luft- und Ölfilter sind bereits enthalten.
Niedriger Geräusch- und Vibrationspegel.
-Kompakte, vertikale Bauweise.
-Bis zu 10 bar Druck.
Technische Daten:
Spannungsversorgung, V: 3Ph 400V 50Hz
Motorleistung, kW: 7,5
Luftzufuhr bei 8 bar, L/min: 1100
Luftzufuhr bei 10 bar, L/min: 910
Auslassdurchmesser, Zoll: 3/4''
Geräuschpegel, dB: 64
Luftbehälter, L: 200
Abmessungen, (Länge x Bre...
1
Schleifbreite: 75 mm
Bandgeschwindigkeit: 29 m/s
Antrieb: 3,0 kW
Antriebsart: el./mech.
Anschluss: 400 V / 50 Hz
Schleifband: 75 x 2000 mm
Bemerkung: inklusive Maschinenunterbau
Xkbj2c9j
Gewicht: 72 kg
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1984
gut (gebraucht)
CNC-Doppelständer-Drehmaschine Rafamet KCF 200
JAHRESTAG: 1980
Tisch-Ø: 2000 mm
Maximale Belastung: 10t
Max. Schwenk-Ø: 2400 mm
Max. Werkstückhöhe: 1500 mm
Masschinengewicht: 36000 kg
C3rbfxzp
1
Bitburg

2022
wie neu (Ausstellungsmaschine)
Schleifaggregat über Hebel bis 45° schwenkbar
Der Maschinenständer aus geschweißtem Stahl garantiert eine hohe Verwindungssteifigkeit und vibrationsfreies Arbeiten.
Oszillierendes Schleifband mit separatem Getriebemotor für bessere Schleifergebnisse
2rfzji
Oszillation wahlweise zuschaltbar
Schleifsohle mit Graphitbelag für eine höhere Standzeit des Schleifbandes
Höhenverstellbarer Schleiftisch zur Ausnutzung der gesamten Schleifbandbreite
Höhenverstellbarer Zusatztisch mit Absaugung zum Schleife...
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Spritzgießmaschine Krauss Maffei KM 200-1400 C2+
Jahr der Herstellung - 2004
Vollständig hydraulisches Spannsystem. MC 4-Steuerungssystem mit Farbmonitor, integrierter Steuerkonsole und eingebautem Diskettenlaufwerk.
Plastifizierungssystem
Komplettes Plastifiziersystem HPS-UN für Thermoplaste mit 60 mm Schneckendurchmesser, mit Rücklaufsperre und offener Düse.
Düsenradius 19 mm, Düsenöffnung 6 mm
Schließende Einheit
Schließkraft : 2000 kN
Öffnungskraft der Form, max : 101 kN
Bewegliche Aufspannp...
7
Neukamperfehn

neuwertig (gebraucht)
Ihre Ansprechpartner in unserem Hause:
Herr: Andre Evering
Herr: Mario Klöver
Herr: Falk Deutsch
Herr: Simon Blank
Im Lieferumfang sind enthalten:
01x Sichtlagerkasten, II Wahl
Hersteller: SSI Schäfer
Typ: 14/7-3-v
Materialfarbe: feuerverzinkt
Material: Stahl, verzinkt
Außenmaße: ca. 352x220x200 mm(LxBxH)
Innenmaße: ca. 300 x 198 mm(LxB)
Nutzhöhe im Stapel: ca. 184 mm
Eigengewicht: ca. 2,400 kg
Bis zu 60 Kg belastbar
Fallgriff an der Rückseite
stapelbar
Verwendung:
Zrh8s
- D...
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halbautomatische Wellengitteranlge bestehend aus:
Wellengitterwebstuhl WAFIOS WGM 200, Baujahr 1964
Arbeitsbreite: max. 2.000 mm
Maschenweiten: 8,0 - 100 mm
Drahtstärken: 2,0 - 7,0 mm
Krippmaschine WAFIOS UL 1, Baujahr 1976
Drahtstärkebereich: 1,5 - 7,0 mm
Cctjsnh
Vorschubgeschwindigkeit: max. 28 mtr./min.
1
Brikettpresse Dinamic 200 S
Fzyiu9nj
(Gewerbeausführung)
Produktionsrichtwert: 70 - 220 kg/h
Brikett Ø: 70 mm
Max. Verdichtungsdruck a. B.: 800 kg/cm²
Leistung Pumpenmotor: 9,2 kW
Installierte Gesamtleistung: 10 kW
Spannung: 400 V / 50 Hz
Behälter Ø: 1.000 mm
Gewicht ca.: 1.180 kg
Abmessung Brikettpresse: L 1.200 x B 1.785 x H 1.480 mm
Standard Ausführung:
Kaltstart- Anfahrautomatik im Schaltkasten integriert
Thermostat zur Überwachung der Öltemperatur
Ölniveauregler für autom. Stopp bei Ölv...
Maschinenart WIG-Inverter-Schweißanlage
gasgekühlte Gleich- und Wechselstromanlage
Fabrikat Alphaforce
Typ W-200 AC/DC
Anschlussspannung 1 x 230 Volt
Einstellbereich 5 – 200 Ampere
Einschaltdauer 25 % ED bei 200 Ampere
60 % ED bei 110 Ampere
100 % ED bei 90 Ampere
Stromeinstellung stufenlos
max. verschweißbare Materialstärke 5 mm
Kühlung Inverter durch eingebauten Lüfter
Kühlung Brenner gasgekühlt
Ausführung tragbare Montageanlage
Absicherung 16 Ampere
Abmessungen L x B x H 4...
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Bitburg

2022
wie neu (Ausstellungsmaschine)
Holzkraft Band und Tellerschleifer BTS 200
Kompakt Schleifer zum Bearbeiten von Flaechen, Kanten und Rundungen
Grossdimensionierte Arbeitstische
Mit schwenkbarem Bandschleifaggregat 0 - 90 Grad
Schnelles Wechseln der Schleifbaender ueber Schnellwechselsystem
Einfache Bandlaufeinstellung
inkl. Gehrungsanschlag
Schleiftellerdurchmesser: 305 mm
Schleifbandabmessung: 152 * 1219 mm
Bandgeschwindigkeit: 12m/s
Arbeitstisch Grauguss: 315 * 155 mm
Arbeitstisch Aluminium: 400 * 225 mm
Arbeitstischschw...
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Spritzgießmaschine Krauss Maffei KM 200-1000 C1
Jahr der Herstellung - 2001
Vollständig hydraulisches Spannsystem. MC 4-Steuerungssystem mit Farbmonitor, integrierter Steuerkonsole und eingebautem Diskettenlaufwerk.
Plastifizierungssystem
1 komplettes Plastifiziersystem für Thermoplaste mit 55 mm Schneckendurchmesser, mit Rücklaufsperre und offener Düse
TECHNISCHE DATEN DER MASCHINE IN STANDARDAUSFÜHRUNG
Schließende Einheit
- Schließkraft der Form: kN 2000
- Öffnungskraft der Form: kN 101
- Bewe...
7
Neukamperfehn

neuwertig (gebraucht)
Ihre Ansprechpartner in unserem Hause:
Herr: Andre Evering
Herr: Mario Klöver
Herr: Falk Deutsch
Herr: Simon Blank
Im Lieferumfang sind enthalten:
01x Stapelbehälter, II Wahl
Hersteller: SSI Schäfer
Typ: 14/6-3
Materialfarbe: grün
Material: Stahl, lackiert
Innenmaße: ca. 300x200x142 (LxBxH)
Außenmaße: ca. 327x213x150(LxBxH)
Gewicht: ca. 1,770 kg
Bis zu 60 Kg belastbar
zwei Fallgriffe vorhanden
stapelbar
Allgemeine Informationen zum Artikel:
Dieser Artikel wird nur zur Abholung ...
4
Ca. 30lfm Fachbodenregal System Schaefer R3000
Hersteller: Schaefer R3000
neuwertig, siehe Bilder.
Steher, verzinkt, 2,5 m Hoehe, Tiefe 60 cm
Fachboeden, verzinkt, 200 kg Auflast/ Fach, Feldbreite ca.100 cm
Gfu8e3h
Verhandlungspreis: € 3.290,00 netto ab Lager
Angebot besteht aus:
31 St. Steher bzw. Rahmen, Höhe 2,5 m, verzinkt
90 St. Fachboeden, 200 kg Auflast/ Fach, verzinkt
10 St. Kreuzverbaende fuer Aussteifung
3 Ebenen pro Feld (es sind natuerlich mehrere...
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Gornji Milanovac

1998
gut (gebraucht)
Spritzgießmaschine Krauss Maffei KM 200-1200 C2 1998
Schraube 60mm
Einspritzdruck 2000bar
elektrische Dosierung
Auswerfer und Kernzug mit Parallelfunktion
Luftventil
Bo83u8y9af
Technische Daten im Anhang