Werkzeugschleifmaschine
Rema
ST 15 / 175
Werkzeugschleifmaschine
Rema
ST 15 / 175
Festpreis zzgl. MwSt.
1.800 €
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Gütersloh, Germany
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Werkzeugschleifmaschine
- Hersteller:
- Rema
- Modell:
- ST 15 / 175
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A7102920
- Referenznummer:
- 31343
- Aktualisierung:
- zuletzt am 25.06.2022
BESCHREIBUNG
2 Schleifstellen
Neigbarer Tisch
Schleifscheibenabmessung: 175 x 60 x 51 mm
Größe des Auflagetisches: 365 x 180 mm
Cathdkq7oi
Spannbereich des Stahlhalters bis: 40 mm
Oszillationslänge der Schleifscheibe: 80 mm
Antriebsleistung: 0,73/1,1 kW
Aussenmasse ca.: 1400 x 700 x 1600 mm
Kühlmittelpumpe
Guter Zustand
Neigbarer Tisch
Schleifscheibenabmessung: 175 x 60 x 51 mm
Größe des Auflagetisches: 365 x 180 mm
Cathdkq7oi
Spannbereich des Stahlhalters bis: 40 mm
Oszillationslänge der Schleifscheibe: 80 mm
Antriebsleistung: 0,73/1,1 kW
Aussenmasse ca.: 1400 x 700 x 1600 mm
Kühlmittelpumpe
Guter Zustand
ANBIETER
Venker Werkzeugmaschinen GmbH
Ansprechpartner: Herr Meinolf Venker
Anemonenweg 8
33335 Gütersloh, Deutschland

Handel mit Profilstahlscheren, Lochstanzen, Blechbearbeitungsmaschinen, Metallsägen, Alu-Fensterbaumaschinen und Längenmess-u.Positioniersystemen. An- und Verkauf. Eigene Werkstatt. Sondermaschinenbau von Stanzanlagen. Firmengründung 1987.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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Biegedurchmesser (min.) 255 mm
gehärtete Walzen, auch für die Bearbeitung von VA-Stahl geeignet
Konischbiegeeinrichtung
motor. Hinterwalzenverstellung
solide Stahlkonstruktion
Walzen aus Qualitätsstahl
2 angetriebene Walzen
Oberwalze ausschwenkbar
Unterwalze manuell zustellbar, optional motorisch
optional mit verlängerten Walzenenden für Profilbiegewalzen lieferbar (siehe Abb.)
Zentralschmierung
separates Ste...
7
Erlangen

2018
wie neu (Ausstellungsmaschine)
Ausstellungsmaschine:
Kolbenkompressor sofort verfuegbar (Plug and Play):
RENNER RIKO H 700/270 ST - 15 bar
und verzinktem 270 Liter Behälter
Der Kompressor hat 1 Betriebsstunde und ist sofort verfuegbar.
2 Stufen
2 Zylinder
Druck: 15 bar
Nennleistung: 4,0 kW
Liefermenge bei 12 bar : 500 l/min
Schallpegel: 78 dB(A)
Bdxd029e7s
Druckluftausgang: 1/2"
Abmessungen Laenge x Breite x Hoehe: 795 x 795 x 1875 mm
Gewicht: 222 kg
Garantie: 12 Monate ab Kaufdatum
1
Böheimkirchen, Österreich

(Händlerstandort)
neu
Biegelänge: 1600Blechstärke: 6Oberwalzendurchmesser: 140
Technische Daten:
- Rückwalze motorisch angetrieben
- Kegelbiegevorrichtung
- Gehärtet und polierte Walzen
- Der ganze Körper besteht aus St 52 Stahl
- Asymmetrisches Design für perfektes Biegen
- Ober- und Unterwalzen werden durch Bremselektromotoren und Planetengetriebe im Getriebe angetrieben
- Tragbares Steuerpult
- In Übereinstimmung mit den CE-Normen
Bdf3padshp
Optionen:
- Unterwalze angetrieben durch Elektromotor EURO 1.375 , --
...
7
Für weitere technische Daten wenden Sie sich bitte an den Verkäufer.
Qmnhd
3
Kirchheim, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Schleifdurchmesser 350 mm
Schleiflänge 1500 mm
Spitzenhöhe 175 mm
Schleifscheibendurchmesser 400 mm
Schleifscheibenbreite 50 mm
Bohrung 127 mm
Werkstückspindelkegel MK5
Bkz0wdhu
Werkstückspindeldrehzahl 20-400 U/min
Werkstückspindel - Bohrung mm
Werkstückspindelstock schwenkbar 360 °
Schleifspindelstock schwenkbar 180 + - °
Schleifspindeldrehzahl 1500,1700,2200 U/min
Zustellung hubweise 0-40 mm/Ø
Zustellung fortlaufend 0-40 mm/Ø
Tisch schwenkbar ±6,5 °
Längsbewegung des Tisches 1530 mm
Tischge...
3
150 St. Vöst Träger Länge 2,95 m
Gebrauchtware, siehe Bilder
Vöst Träger
Länge 2,95 m
2400 kg Auflast/Fach bei gleichmäßig verteilter Last
Verhandlungspreis: € 20,-- netto pro Stk. ab Lager
Bh2e29v
Ware ist auf Lager.
Transport und Montage auf Anfrage möglich.
Besichtigung jederzeit nach Vereinbarung möglich.
Weitere Infos auf Anfrage.
Ständig über 5000 lfm Palettenregale
von zahlreichen Herstellern auf Lager.
(Änderungen und Irrtümer in den technischen Daten, Angaben
und Preisen sowie...
5
Tönisvorst, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Aufnahmen fuer Schleifscheiben:
11 x Schleifscheibenbreite 104 mm
4 x Schleifscheibenbreite 62 mm
Mb9xb
kleiner Durchmesser vom Aufnahmekonus 50 mm
grosser Durchmesser vom Aufnahmekonus 65 mm
Laenge 80 mm
Aussendurchmesser vom Flunsch280 mm
Innendurchmesser vom Flunsch 203 mm
4
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Lünette, Setzstock, Lynette
-Zwischenplatte für: Lünette
-Prismengröße: 33/38 mm
Bamefu2ozv
-Höhe: 71 mm
-Zeichnungen: bei den Fotos
-Abmessungen: 345/175/H71 mm
-Gewicht: 32 kg
8
Max. Breite des Paneels: 2200 mm
Max. Länge des Paneels: 4300 mm
Max. Höhe des Paneelstapels: 2100 mm
Hebekapazität: 250 Kg
Bewegungssystem: mit Saugelementen
Lagerabmessungslänge: 18800 mm
Swd9cc
Lagerabmessungsbreite: 18500 mm
8
Cerdanyola del Vallès

2014
sehr gut (gebraucht)
- Kühlmittel: Typ H2O
Ccoi7poo
- Nennleistung: 17,4 kW
- Tatsächliche Höchsttemperatur: 15000 kcal
- Kühlmitteltemperatur: 15 ºC
6
Gehäuse: Sehr gut, keine Kratzer
B9bdonaw7j
Artikelzustand: Neu aus Lagerbestand
Garantie in Monaten: 12
Wellenende: Nut 6 x 20 mm
Länge: 590 mm
Artikelnummer: 22/15/04
15
Colchester Alpha 1550 XS
Baujahr: 2013
Ca0kz97qsk
Steuerung: Fanuc Oi-TD
Leistung: 15 KW
Capaciteit:
Spindeldurchlass 104 mm
Max Drehdiameter 554 mm
Max Drehdiameter über Querslitte 370mm
Drehlänge 3000 mm
Gewicht: 4000 kg
Gegencenter: 95×145 (MT6)
-Spanenforderer
-Long barholder 50mm
-4 Backenfutter 400mm
-3 Backenfutter 315mm
- Lunnette
- Lunnette
6
Via Mitterling, 39010 Gargazzone BZ, Italien

2022
neu
WARMLUFTOFEN MARTINA 15
TECHNISCHE DATENBLATT MARTINA 15
Thermische Leistung Kcal 12720
Thermische Leistung KW 14,8
Brennstoffverbrauch kg/h 4,5
Luftleistung m3/h 1500
Warmluftgeblaese 230 Volt M - Kw 0,4
Brennraumtiefe mm 450
Einschubtuer B x H mm 290x280
Beheizbarer Raum ca. m3 300
Beheizbarer Flaeche ca. m2 60
Platzbedarf ca. :
Breite mm 600
Tiefe mm 900
Hoehe mm 1700
Gewicht kg 230
Kamindurchmesser mm 140
WARMLUFTAUSBLASSTUTZEN St / mm SEITLICH
alternativ 2 x D 150
-STARKWANDIGE INOX ...
5
Doppelschleifbock, Doppelschleifmaschine, Ständerschleifmaschine, Ständerschleifbock
-Hersteller: Rema, Doppelschleifbock Typ DSO4/150
-Schleifscheiben: max. Ø 150/25/51 mm
-Motorleistung: 0,3 kW
-Drehzahl: 2900 U/min
-Betriebsspannung: 380 Volt
Bszt8rb8
-Abmessungen: 380/240/H270 mm
-Gewicht: 14 kg
7
Technische Daten:
Cau8bch2os
Max. Arbeitslänge: 1.500 mm
Max. Druck: 50 t
Max. Bewegung des oberen Trägers: 250 mm
Gewicht: 3.700 kg
CNC-Steuerung: DELEM DA 20S
Zubehör:
CNC-Steuerung mit 3 Achsen
Sicherheitsausrüstung
Bewegliches Fußpedal
Obere und untere Werkzeugaufnahme
4
2600 St. Sichtlagerkasten Schäfer LF 221
Gebrauchtware guter Zustand, siehe Bilder
Volumen 2,7 l
Traglast pro Kiste 10 kg
Außenlänge: 23,4 cm / Innenlänge: 19,0 cm
Außenbreite: 15,0 cm / Innenbreite: 12,5 cm
Außenhöhe: 12,2 cm / Innenhöhe: 11,0 cm
Farbe schwarz
Formstabil und robust
Aufeinander stapelbar
Verhandlungspreis: € 1,50,-- netto pro Stück ab Lager
Größere Stückzahlen auf Anfrage!
Ware ist auf Lager.
Transport auf Anfrage möglich.
Besichtigung jederzeit nach Vereinbarung mögl...
4
Schleifblock
REMA
Modell: DS15/300
B3nwiut3na
Technische Merkmale:
Leistung: 1,1 kW
Futter: ca. 160 mm,
Drehzahl: 1450 U/m
Abmessung (LxBxH): 83X58X113)
Die Funktion ist gegeben.
Preis: VB
Die Fotos geben den aktuellen Zustand wieder.
Weitere Fotos auf Anfrage möglich.
15
Vilnius

2002
einsatzbereit (gebraucht)
Gut funktionierende HOMAG-Kantenanleimmaschine mit WEEKE-Bohrmaschine zu verkaufen.
B7swiuoan2
Position 1: Reinigungsbürsten WANDRES UNA 121/600/1300;
Platz 2: Lader BARGSTEDT O TSH 02/D/30/12;
Position 3: Kantenanleimmaschine HOMAG KF25/7/A3/15;
Position 4: Wendevorrichtung HOMAG TD31/30/12;
Position 5: Kantenanleimmaschine HOMAG KF26/9/A3/25;
Platz 6: Bohrmaschine WEEKE BST 500;
Position 7: Dreheinrichtung HOMAG TD51/30/12;
Position 8: Entlader BARGSTEDT O TBH 02/D/30/12.
3
Neukamperfehn

einsatzbereit (gebraucht)
Ihre Ansprechpartner in unserem Hause:
Herr: Andre Evering
Herr: Mario Klöver
Herr: Falk Deutsch
Herr: Simon Blank
Wir bieten Ihnen hier ein gebrauchtes CS Sigma Profil zum Kauf an.
Der angegebene Preis bezieht sich auf einen Preis pro Stück.
Im Lieferumfang ist enthalten:
01x CS Sigma Profil, gebraucht
Materialfarbe: cremeweiß
Profillänge: ca. 2.200 mm
CS- Profilabm.: ca, 150 x 50 x 15 mm
Materialstärke: ca. 2,25 mm
Gewicht / Stck.: ca. 10,500 Kg
Bq3qq0rhyv
Die CS Sigma Profile können ver...
4
Markkleeberg

1999
werkstattüberholt (gebraucht)
Das Pendelschlagwerk entspricht den technischen Bedingungen der ISO 13802 und DIN 51222.
Das Gerät ist überholt, geprüft und in sehr gutem Zustand.
Das Pendelschlagwerk besteht aus dem Grundgerät mit:
- Pendelhammer für eine max. Schlagarbeit von 15 Joule
- Hammerfinne Charpy
- Widerlager mit Auflager Charpy für Proben 4 x 3 x 27 mm
- 4-stellige digitale Anzeige der verbrauchten Schlagarbeit
- Digitale stufenlose Vorwahl des Arbeitsvermögens im Bereich von 20% bis 100% des Nennwertes
- Messwerta...
6
Entgratmaschine mit Bürsten
Fabrikat REMA
Typ RSA STL
Drahtbürstendurchmesser 300 mm
Bu0itapflg
380 Volt
15
KATALOGNUMMER RE008
TECHNISCHE DATEN
- Kippen der Kreissäge 0-46 Grad
- Hauptmotorleistung 3,9 kW
- Leistung des Hinterschneidungsspindelmotors 0,75 kW
- Hauptspindeldrehzahl 4500 U / min
- Durchmesser der Hauptspindelspitze 30mm
- Durchmesser der Hauptsäge 300-350mm
- Sägedurchmesser der Hinterschneidungsspindel 125mm
- Durchmesser der Schneidspindelspitze 20mm
- Maximaler Abstand des Längslineals von der Säge (Option 1300 mm) 1000 mm
- Sägebreite mit Stoßstangen auf dem Tisch - Hilfs 215-3200...
3
Neukamperfehn

einsatzbereit (gebraucht)
Ihre Ansprechpartner in unserem Hause:
Herr: Andre Evering
Herr: Mario Klöver
Herr: Falk Deutsch
Herr: Simon Blank
Wir bieten Ihnen hier ein gebrauchtes CS Sigma Profil zum Kauf an.
Der angegebene Preis bezieht sich auf einen Preis pro Stück.
Im Lieferumfang ist enthalten:
01x CS Sigma Profil, gebraucht
Materialfarbe: cremeweiß
Ovhip
Profillänge: ca. 2.000 mm
CS- Profilabm.: ca, 150 x 50 x 15 mm
Materialstärke: ca. 2,25 mm
Gewicht / Stck.: ca. 10,000 Kg
Die CS Sigma Profile können verbogen...
4
Baden-Württemberg, Deutschland

2018
neu
FESTO Paket Kompaktzylinder/Näherungsschalter (je 2) Bestehend aus:
2x Näherungsschalter SMT-8M-A-PS-24V-E-0,3-M8D
Stecker FBS-SUB-9-WS-CO-K (533783)
2x ERbic Bus Interface Connector und
2x Kompaktzylinder ADN-63-15-I-P-A:
Hub: 15 mm
Kolben-Ø: 63 mm
Kolbenstangengewinde: M10
Dämpfung: elastische Dämpfungsringe/-platten beidseitig
Einbaulage: beliebig
Entspricht Norm: ISO 21287
Kolbenstangenende: Innengewinde
Positionserkennung für Näherungsschalter
B8minv232e
Neuware, originalverpackt aus Lag...
5
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Thyristor
-Typ: T 15-406
-Preis: complete
-Anzahl: 14 Stück
Qlvuirtzj
-Gewicht: 0,5 kg
Elektro 3 Rad-Stapler
Tragkraft: 1500kg
Lastschwerpunkt: 500
Fkjziefso
Hubhöhe: 4500mm
Freihub: 1500mm
Länge: 2114mm
Baubreite: 1138mm
Bauhöhe: 2100mm
Eigengewicht: 4100kg
Masttyp: Triplex
Gabellänge: 1200mm
Baujahr: 2016
Zustand: gut
Motor: Elektro
Bereifung vorne Typ: Non Marking
Bereifung vorne Grösse: 200 50 10
Bereifung vorne Zustand: 60 - 80%
Bereifung hinten Typ: Non Marking
Bereifung hinten Grösse: 16 X 6-8
Bereifung hinten Zustand: 60 - 80%
Batterie Volt: 48V
Batterie Baujahr: 2016
Sei...