Eckverbindungspresse
Pressta Eisele
PV 8
Eckverbindungspresse
Pressta Eisele
PV 8
Festpreis zzgl. MwSt.
3.300 €
Baujahr
1995
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Gütersloh, Germany
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Eckverbindungspresse
- Hersteller:
- Pressta Eisele
- Modell:
- PV 8
- Baujahr:
- 1995
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A6722476
- Referenznummer:
- 54256
- Aktualisierung:
- zuletzt am 28.07.2022
BESCHREIBUNG
Max. Einstanzhöhe: 90 mm
Widerlagenhub: 100 mm
Gsis0o3nm
Stanzhub: 20 mm
Presskraft: 30 kN
Max. Profilhöhe: 100 mm
Gewicht: ca. 250 kg
Druckluftanschluss: 6-8 bar
Hydropneumatische Arbeitsweise über Fußschalter
Widerlagenhub: 100 mm
Gsis0o3nm
Stanzhub: 20 mm
Presskraft: 30 kN
Max. Profilhöhe: 100 mm
Gewicht: ca. 250 kg
Druckluftanschluss: 6-8 bar
Hydropneumatische Arbeitsweise über Fußschalter
ANBIETER
Venker Werkzeugmaschinen GmbH
Ansprechpartner: Herr Meinolf Venker
Anemonenweg 8
33335 Gütersloh, Deutschland

Handel mit Profilstahlscheren, Lochstanzen, Blechbearbeitungsmaschinen, Metallsägen, Alu-Fensterbaumaschinen und Längenmess-u.Positioniersystemen. An- und Verkauf. Eigene Werkstatt. Sondermaschinenbau von Stanzanlagen. Firmengründung 1987.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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Gesamtleistungsbedarf 1,8 / 2,6 kW
Gewicht 500 kg
Abmessung L-B-H 0,8 x 1,1 x 1,8 m
Zustand: geometrisch überholt
Ein Video ist auf unser Website verfügbar
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Schnittbereich 45° rechts Rund/Vierkant/Rechteck 120/95x95/95x100mm
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1
Staufenberg, Deutschland

(Händlerstandort)
1980
gebraucht
Metallkreissaege Fabr. EISELE Typ VMS I PV 410
Masch. # 0005,Baujahr 1980
Technische Daten:
Saegeblattdurchmesser max. 275 mm
Schnittbereich 90° 120 x 75 mm
Schnittbereich 45° 80 x 75 mm
Schnittbereich Rohre 90 mm
2 Saegeblattdrehzahlen 40 / 80 UpM.
Antriebsleistung 1,0 / 1,2 kW
Abmessungen 800 x 600 x 1400 mm
Gewicht 290 kg
mit
Cmkbn79c
- stationaerem Untergestell
- Kuehleinrichtung
- pneumatischem Saegeblattvorschub
- pneumatischem Schraubstock
gebraucht,aus einer Betriebsau...
2
Staufenberg, Deutschland

(Händlerstandort)
1972
gebraucht
Metallkreissaege-Halbautomat Fabr. EISELE Typ VMS II PV
Masch. # 3906 Baujahr 1972
Technische Daten:
Saegeblattdurchmesser 300 mm
Schnittbereich flach 160 x 80 mm
flach 45° 120 x 80 mm
Winkeleisen 90 und 45° 80 x 80 mm
U-Eisen 90° NP 16
U-Eisen 45° NP 12
Nrxsobv3e
Rohre 90 + 45° 100 mm
Doppel-T 90° 160 x 74 mm
Doppel-T 45° 120 x 58 mm
Vollmaterial 100 / 75 mm
6 Saegeblatt-Drehzahlen 20 / 40 UpM.
Antriebsleistung 1,4 / 1,9 kW
Abmessungen 750 x 900 x 1650 mm
Gewicht ca. 300 kg
...
9
Zambrów

sehr gut (gebraucht)
Eckverbindungsmaschine Pressta Esiele PV7
shipping EU ~300euro
Qbgep
11
Zambrów

sehr gut (gebraucht)
Eckverbindungsmaschine Pressta Esiele PV10
shipping EU ~300euro
Cltjpt7
8
Vertikaler Fräskopf:
Längshub: 2150 mm
Querhub: 230 mm
Vertikalhub: 210 mm
Horizontaler Fräskopf:
Längshub: 265 mm
Querhub: 280 mm
Vertikalhub: 105 mm
Ftnukzlb
Spindeldrehzahl: 12.000 U. pro Min.
Pneumatische Werkstückspannung
Minimalmengensprüheinrichtung
Pneumatische Kopierbolzen an beiden Aggregaten
7
Windsbach

1999
sehr gut (gebraucht)
Pressta-Eisele Ausklinksäge Prisma 500 Bj. 1999
zum Bearbeiten von Aluminium- und PVC-Profilen im Fassaden- und Konstruktionsbau, Gehrungen in
3 Ebenen, sowie einsetzbar als Schifterablängsäge
Verarbeitung von Profilen bis zu 300 mm Breite bei 90°, spitze Gehrungen bis 30°
Ausklinktiefen horizontal bis zu 185 mm und vertikal bis zu 185 mm bei 90°
Ddnlykha3
Ausklinkbreite bei 90° 300 mm
Ausklink-Höheneinstellung motorisch, Positionierung mit elektronischer Digitalanzeige
Schwenkbereich Sägeblatt...
5
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Kommissionswagen, Hordenwagen, Lacktrockenwagen, Fachtransportwagen, Transportwagen, Fensterprofil Wagen,
Zjxv73lb
-Anzahl: 1 Stück Kommissionswagen vorhanden
-Gesamtlänge: 1750 mm
-Gesamttiefe: 1020 mm
-Gesamthöhe: 1670 mm
-Auflage unten: 720 mm
-Auflage Höhe: 1400 mm
-Gewicht: 62 kg
2
Staufenberg

1987
reparaturbedürftig (gebraucht)
Unterflurkreissäge für Alu Fabr. PRESSTA EISELE EMMEGI Typ 500 SCA
Masch.# 191446, Baujahr 1987
Technische Daten:
max Sägeblatt-Durchmesser 500 mm
Drehzahl 2890 UpM.
Schnittleistung 90° z.B. 170 x 150 mm
Nfrhkeg
oder z.B. 100 x 250 mm
Schnittbereich 45° z.B. 170 x 165 mm
oder z.B. 130 x 150 mm
Schnittbereich 20° z.B. 150 x 60 mm
oder z. B. 90 x 90 mm
Gewicht ca. 520 kg
Antriebsleistung 4,0 kW
mit
- Minimalmengensprüheinrichtung
- 2 Senkrechtspanner
- Gehrungsschnitteinrichtung
gebraucht, defekt...
Ostrożne

1994
sehr gut (gebraucht)
Abmessungen BxHxT 900 x 1180 x 750 mm
Gewicht 360kg
Arbeitsweise hydropneumatisch
Bertibsdruck pneumatisch 8bar
Luftverbrauch 40Liter / Hub bei 8 bar
Preßkraft 32kN bei 8bar
Lufttanschluß R 1/4"
Yu7bgg
Stanzhub 17mm
Widerlangenhub 140mm
Einstanzhöhe max.150mm
Profilhöhe max.210mm
Pressta Eisele Prisma 500, Ausklinksäge für die Bearbeitung von Aluminiumprofilen für die Fassade.
Hsqgpcv
Bereit für den Einsatz.
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Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
1989
gebraucht
Druckluftstanze
Hydropneumatische Arbeitsweise Stanzkraft: 50 kN Einbauhöhe: 140 mm
Bolwoublpi
3
Alu Kreissäge Pressta Eisele Typ SCA 300 mit Untergestell
Bke9dzno
9
Zambrów

sehr gut (gebraucht)
Pressta Eisele AKF 300
Versand EU ~300euro
Qbgdr
3
Berlin, Deutschland

(Händlerstandort)
einsatzbereit (gebraucht)
Maschine wurde regelmäßig geprüft.
Sjmnsu0h
Ostrożne

sehr gut (gebraucht)
Typ: AKF 250L
Motor: 400V 2,2kW
Drehzahl: 2800 U/min
Fraeser-O: 250mm
B9o0x2wstk
Fraeseraufnahmewelle O: 40mm
Fraesbreite: 300mm
Fraestiefe: 85mm
Profilhoehe: 160mm
Gewicht: ca. 150kg
Abmessungen B x H x T 950 x1450 x 930 mm
3
universell einsetzbar durch zweifach verstellbare Stanzkörper
für Eckwinkel mit Nutmaß von 25 - 60mm und Profilkammerversatz
0 – 40mm
stufenlos höhenverstellbare Taster, Stanzmesser und Widerlageneinsätze
Taster und Stanzkörper sind mit Skalen versehen
versenkbare Widerlage für leichtes Einlegen der Profile,
selbst einstellend beim Vorfahren gegen das Profil
B3hzvvrwmg
hydraulische Widerlagenarretierung
pneumatischer Pressvorgang über ein Hebelsystem
gewährleistet einen synchronen Stanzvorgang
...
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
1996
gebraucht
Ausklinkbreite: max. 200 mm Ausklinktiefe: 40 mm Profilhoehe: max. 100 mm Schraubstockspannweite: 100 mm Vorschublaenge: max. 500 mm Drehzahl: 2.800 U pro min Elektrischer Fraesvorschub durch Betaetigung des Fussschalters Profilspannung durch stufenlos schwenkbaren Schraubstock.
Cklshaqa
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- ANGEBOT 21005 -
Technische Daten:
- Vorschub des Fräseaggregates manuell
- Arbeitstisch in der Höhe über Handrad verstellbar
- horizontale und vertikale Materialspannung
- Fräserdurchmesser min. / max. 100 / 250 mm
- Ausklinkbreite
- max. Profilhöhe 150 mm
- max. Ausklinktiefe 80 mm
- max. Vorschublänge 500 mm
- winkelverstellbarer Anschlag Li. + Re. 20 - 90 - 20 °
- Frässpindeldrehzahl 2800 U/min
- Antrieb 400 V / 2,2 kw
- Druck...
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Zambrów

sehr gut (gebraucht)
Pressta Eisele AKF 250
Versand EU ~300euro
Ew7vnrsn
4
Staufenberg

1991
gut (gebraucht)
Pneumatische Stanzmaschine Fabr. PRESSTA EISELE Typ KST 120
Masch. # 5161 Baujahr 1991
Technische Daten:
Stößelhub 40 mm
Stößelkraft 60 kN
Einbauhöhe Werkzeuge 250 mm
Ausladung 110 mm
Tischfläche 200 x 150 mm
Kraftübertragung 1 : 10
Abmessungen 280 x 1480 x 425 mm
Gewicht ca. 140 kg
mit
- Untergestell
- 5 Stanzwerkzeugen
C02dgxbk
gebraucht, in gutem Zustand
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Ostrożne

sehr gut (gebraucht)
Rollenbahnen / Anschlag-Systeme 3,8m
B3mpe8jpjy
1
Emmendingen

2020
generalüberholt (gebraucht)
Überholungsjahr 2020
Baujahr 1995-2019
Sägeblatt 160 - 200 mm
Antriebsleistung Sägemotor 2,2 KW
Drehzahl Sägeblatt 1.500 -3.750 min-1
Schnittgeschwindigkeit Sägeblatt 750 – 3350 m/min
Sägehöhensteuerung stufenlos Einstellbar vollelektronisch
Arbeitsbereich Vierkant 90° max.: 50 x 50 mm
Arbeitsbereich Flach 90° max.: 110 x 50 mm
Arbeitsbereich Rund 90° max.: 50 mm
Nachschublänge Pneumatik 2,5 - 350 (Einzelhub) 5 – 700 (Doppelhub)
Nachschublänge AC Servo 2,5-9999 mm (optional)
Nachschubgeschw. S...
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Rödermark, Deutschland

(Händlerstandort)
1993
gebraucht
- Saegeblattabmessung 300 mm
- Saegeblattdrehzahl 2800 U/min
- Schnittbereich - bei 90° 160 x 20 mm
- 100 x 80 mm
- bei 45° 100 x 40 mm
- Gehrungsverstellbarer Spannstock
- Antrieb 380 V / 1,5 kW
- Platzbedarf ca. B 400 x H 1400 x T 700 mm
- Gewicht ca. 80 kg
- mit: - Vert. – Spannstock - Maschinenstaender
- Zufuhrrollengang 2000 mm
Eqp2xk32
- Abfuhrrollengang mit Massanschlag mit
- Analoganzeige per Handrad verfahrbar 3100 mm
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Zambrów

sehr gut (gebraucht)
Pressta Eisele AKF
B7gg0d8ivq
Versand EU ~300euro
Ostrożne

1991
gut (gebraucht)
Stanze Pneumatikstanze Pneumatikpresse Pressta Eisele HPS 100
Yufvbs
Ostrożne

1997
sehr gut (gebraucht)
Fraeser-O: 200mm
Byg9sgkaew