Profilstahlschere
Mubea
MIW 600
Profilstahlschere
Mubea
MIW 600
Festpreis zzgl. MwSt.
9.700 €
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Gütersloh, Germany
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Profilstahlschere
- Hersteller:
- Mubea
- Modell:
- MIW 600
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A6629446
- Referenznummer:
- 1122334
- Aktualisierung:
- zuletzt am 13.08.2022
BESCHREIBUNG
Stanzkraft: 600 kN (locht z.B. 24 m in 20 mm Stahl)
Schneidet 150 x 15 mm an der Flachstahlschere
Fußschalter zur Hubauslösung
Auflagetisch an der Stanzseite
Schnellwechselvorrichtung Sortiment an Werkzeugen ist im Preis inbegriffen
Fxgfxfd0g
Schneidet 150 x 15 mm an der Flachstahlschere
Fußschalter zur Hubauslösung
Auflagetisch an der Stanzseite
Schnellwechselvorrichtung Sortiment an Werkzeugen ist im Preis inbegriffen
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ANBIETER
Venker Werkzeugmaschinen GmbH
Ansprechpartner: Herr Meinolf Venker
Anemonenweg 8
33335 Gütersloh, Deutschland

Handel mit Profilstahlscheren, Lochstanzen, Blechbearbeitungsmaschinen, Metallsägen, Alu-Fensterbaumaschinen und Längenmess-u.Positioniersystemen. An- und Verkauf. Eigene Werkstatt. Sondermaschinenbau von Stanzanlagen. Firmengründung 1987.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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+49 5241 2186623
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5
Rundstahl 30 mm
Vierkantstahl 28 mm
Cbspeysnf2
Winkelstahl 80 x 8 mm
Flachstahl 100 x 15 mm
Messerlänge 150 mm
Lochstanze: Ausladung 175 mm
Stanzkraft 400 kN
Betriebsspannung 400 V
Ausklingbreite bis 40 mm
Ausklingtiefe bis 55 mm
Gesamtleistungsbedarf 4,0 kW
Maschinengewicht ca. 810 kg
Raumbedarf ca. 0,60 x 0,90 x 1,75 m
- Fabrik-Nr.:
- mit Fußschalter
5
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Handlochstanze, Handstanze, Exzenterstanze, Handhebel-Stanze, Spindelstanze, Lochstanze
-Stempel Durchmesser: bis 10 mm
-Materialstärke bis: 6 mm
Bfw2eeheej
-Festigkeit bis: 450 N/mm²
-ohne: Werkzeuge
-Abmessungen: 210/110/H1170 mm
-Gewicht: 11,5 kg
3
Blechbreite - max. 300 mm
Ccb7gtkbtu
Blechstärke 8 mm
Flachstahl 80 x 10 mm
Messerlänge 300 mm
Maschinenlänge 860 mm
Maschinenhöhe 565 mm
Maschinengewicht ca. 172 kg
Langmesserschere
Es handelt sich um eine Gebrauchtmaschine, daher verkaufen wir unter
Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
LAGERHALTENDER HAENDLER MIT AUSSTELLUNGSHALLE VON 2500 m²
14
Wijchen, Niederlande

(Händlerstandort)
2007
gebraucht
Profilstahlschere Stanze Schere Kombi
Modell: Hydraulisch
Hersteller:  Mubea / Muhr & Bender
Typ:  HIW 1000/610
Kapazitä t:  100  ton
Tief: 610mm
Scherekapazitä t Runde:  50mm
Stanz-kapazitä t:  40x22mm
0oobshff
Inkl. Werkzeugen und Lä nge-Anschlag.
6
Hessisch Lichtenau

2011
gebraucht
CNC 5-Achs Profilbearbeitungszentrum HACO - MUBEA SYSTEMS Typ Profile Flex 9250
Sehr starkes und stabiles BAZ, Bearbeitungszentrum für Aluminium und Kunststoffe
CNC Steuerung SIEMENS 840 D
Fabr. Nr. 71310 Baujahr 2011
Fahrwege = X: ca. 10.000 mm, Y: ca. 1.100 mm, Z: ca. 800 mm
Fahrwege = X: 9245 mm, Y: ca. 1100 mm, Z: ca. 800 mm
Bearbeitungsgröße = X: ca. 8000 mm, Y: ca. 1100 mm, Z: 760 mm
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Spindelaufnahme: HSK-F63
Spindeldrehzahl: max...
5
Maschine kann sofort abgeholt werden.
Qj37n
10
Velen-Ramsdorf, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Rundstahl 33 mm
Vierkantstahl 30 mm
Winkelstahl 60 x 8 mm
Lochdurchmesser in Blechstärke 20 in 13 mm
Inkkty9
Lochstanze: Druckleistung 35 t
Lochstanze: Ausladung 320 mm
Lochstanze: gr. Hublänge 24 mm
Lochstanze: Kapazität (Drm. x Stärke) 25 x 11 mm
Lochstanze: Kapazität (Drm. x Stärke) 20 x 13 mm
Gesamtleistungsbedarf 1,5 kW
Maschinengewicht ca. 1,7 t
Raumbedarf ca. 1,5 x 0,7 x 1,8 m
Profilstahlschere mit Lochstanzeinrichtung
5
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Handlochstanze, Handstanze, Exzenterstanze, Handhebel-Stanze, Spindelstanze, Lochstanze
-Stempel: Ø bis 10 mm
Cqkjbihq
-Ausladung: 60 mm
-ohne: Werkzeuge
-Abmessungen: 200/130/H1180 mm
-Gewicht: 12 kg
12
Sierakowska Huta

sehr gut (gebraucht)
KATALOGNUMMER 6669
TECHNISCHE DATEN
- Raddurchmesser 600 mm
- Abmessungen der Platte 800 x 580 mm
- 2,2-kW-Motor
- maximale Schnitthöhe 280 mm
- Überstand des Bandes - Körper 570mm
- Bremse
- Durchmesser des Extraktionsstutzens 50 mm
- Abmessungen Länge / Breite / Höhe 1080x640x2120mm
- Gewicht 270 kg
VORTEILE
- Italienische Produktion
- Bremse
- sehr guter Zustand
- Gebrauchte Säge
Nettopreis: 7900 PLN
Nettopreis: 1756 Euro
Nettopreis, berechnet in Höhe von 4,5 PLN / EUR
(bei größeren Kurss...
7
Wijchen, Niederlande

(Händlerstandort)
gebraucht
Stanze Presse Maschine
Hersteller:  Mubea / Muhr und Bender
Typ: HP1000/760
Presse-Leistung:  100t
Hub: 70mm
Geschwindigkeit: 40/min
0mym8spr
Throat-Tiefe: 760mm
Motorleistung: 8,5kW
Inkl. mehrere Stanze/Zubehor-Werkzeugen
11
Mörsdorf

1999
einsatzbereit (gebraucht)
5-fach kombinierte Profilstahlschere mit Ausklinkvorrichtung und Lochstanze
Fabr. MUBEA Typ HIW 550/510
Masch.# HIW550/510/94 Baujahr 1999
Technische Daten:
Flachstahlschere 350 x 13 mm
Toltqgfj
Winkelstahlschere L-Stahl 90° 140 x 13 mm
L-Stahl 45° 70 x 7 mm
Stabstahlschere rund/ vierkant 45 / 42 mm
Ausklinkvorrichtung 10 mm
Lochstanze Stanzkraft 55 t
Ausladung 510 mm
stanzt 30 in 16 mm
Hub der Stanze stufenlos 0 - 60 mm
Hubzahl der Stanze bei 20 mm Weg 42 Hübe / min
Antriebsleistung 5,5 kW
Ge...
7
Stanzkraft: 350 kN
Locht z.B. ein 23 mm Loch in 12 mm Stahl
Qqwkj
Hubausloesung ueber Fussschalter
Sortiment an Werkzeugen ist im Preis inbegriffen
10
Rundstahl 50 mm
Vierkantstahl 50 x 50 mm
Winkelstahl 160 x 16 mm
Lochstanze: Ausladung 610 mm
Lochstanze: gr. Hublänge 65 mm
Lochstanze: Kapazität (Drm. x Stärke) 40 x 22 mm
Lochstanze: Kapazität (Drm. x Stärke) 40 x 8 mm
Flachstahl 600 x 15 mm
Gesamtleistungsbedarf 8,5 kW
Maschinengewicht ca. 3,2 t
Raumbedarf ca. 2,4 x 1,0 x 1,8 m
Dzplba
5
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Handhebelschere, Langmesser- Blech- und Rundstahlschere, Hebelschere
-Mubea: Blech- und Rundstahlschere
-Schneideneinsatzlänge: 200 mm
-Abmessungen: 380/160/H1240 mm
Dksmb93dk
-Gewicht: 22 kg
10
Druck 100 t
Stanzquerschnitt in qmm 40 in 22 mm
Hub 120 mm
Ständerausladung 760 mm
B0h923fo
Gesamtleistungsbedarf 8,5 kW
Raumbedarf ca. 1950 x 1500 x 2000 mm
Maschinengewicht ca. 4.150 kg
Ausstattung:
- robuste / schwere hydraulische Lochstanze
- Stanzhub stufenlos einstellbar
- großer Auflagetisch, inkl. Verlängerung und Kugelrollen
- diverse Stanzwerkzeuge
- schwenkbare vordere Schutzeinrichtung, inkl. Blechabstreifer
- Abstreiferhöhenverstellung
- Fußschalter
- Bed. Anleitung
2
Blechbreite - max. 80 x 12 mm
Blechstärke 8,0 mm
Maschinengewicht ca. 135 Kg
Raumbedarf ca. 1,20 x 0,50 x 1,75 m
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- Fabrik Nr.: 305-11.06
- auf Rollen montiert
5
5-fach kombinierte Profilstahlschere mit Ausklinkvorrichtung und Lochstanze
Fabr. MUBEA Typ HIW 550/ 510
Masch.# 0171793397130 Baujahr 1993
Technische Daten:
Flachstahlschere 350 x 13 mm
Winkelstahlschere L-Stahl 90° 140 x 13 mm
L-Stahl 45° 70 x 7 mm
Stabstahlschere rund/ vierkant 45 / 42 mm
Ausklinkvorrichtung 10 mm
Lochstanze Stanzkraft 55 t
Ausladung 510 mm
stanzt 30 in 16 mm
Hub der Stanze stufenlos 0 - 60 mm
Hubzahl der Stanze bei 20 mm Weg 42 Hübe / min
Antriebsleistung 5,5 kW
Gewicht ca...
2
Elektrische Kontaktlängenanschläge für Mubea und Peddinghaus in verschiedenen Längen.
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Der Preis ist für einen Mubea Längenanschlag 1000 mm.
3
Schweissdrehtisch 600 Kg Traglast
elektrisch stufenlos schwenkbar und regelbar, Fussfernbedienung
Stromaufnahme
Gthb2w
AC220V 50Hz
Tragkraft 0° / 90°
600Kg / 300Kg
Tischdurchmesser
650mm
Tischhoehe
675mm
Geschwindigkeit
Masse
650×800×675mm
5
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Handhebelschere, Handblechschere, Blechschere, Tafelblechschere
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-Scheren: 180 mm
-Abmessungen: 800/750/H1850 mm
-Gewicht: 60 kg
3
Blechbreite 170 mm
Blechstärke 0 mm
Walzenzahl 0
Ffhhjuk
Maschinengewicht ca. 0,1 t
6
Hessisch Lichtenau

2003
gebraucht
CNC 5-Achs Profilbearbeitungszentrum HACO - MUBEA SYSTEMS Typ Multiflex MF5-750S-16
Vertikal Bearbeitungszentrum
CNC Steuerung SIEMENS 840 D
Fabr. Nr. 71103 Baujahr 2003
5-Achs Bearbeitungsportal mit gesteuertem 2-Achs Gabel-Fräskopf
Fahrwege X: 8500 mm, Y: 1500 mm, Z: 900 mm
Gabel-Fräskopf (B-Achse) +/- 115°
Gabel-Fräskopf (C-Achse) +/- 210°
Eilganggeschwindigkeit (X-Achse) 80 m/min.
Eilganggeschwindigkeit (Y-Achse) 60 m/min.
Eilganggeschwindigkeit (Z-Achse) 60 m/mi...
5
Mubea Betonstahlschneidemaschine
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6
Die abgebildeten Mubea Werkzeuge werden nicht komplett verkauft. Sie können uns mitteilen, was für Stempel und Matrizen Sie benötigen, sodass wir für Sie ein individuelles Sortiment zusammenstellen.
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Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Profilstahlschere, Profilschere, Stanze, Stanzmaschine, Lochstanze
-Druckkraft: 29 to
-Stanzen:
-Scheren:
-schneiden:
-ausklinken:
-mechanische Auslösung:
-div. Stempel und Matrizen:
-Längenanschlag:
Bnmgygzlf9
-Aufstell Abmessungen: 1300/1570/H1900 mm
-Transport Abmessungen: 1300/770/H1900 mm
-Gewicht: 1112 kg
6
Stanzkraft: 300 kN
Locht z.B. ein 20 mm Loch in 12 mm Stahl
Hubausloesung ueber Fussschalter
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Sortiment an Werkzeugen ist im Preis inbegriffen
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Profilstahlschere, Profilschere, Stanze, Stanzmaschine, Lochstanze, ch/bstahlschere
-Hersteller: Mubea, Profilstahlschere 3-fach kombiniert Typ BK 11
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-Druckkraft: 29 to
-Zubehör: . Stempel und Matrizen siehe Fotos
-Abmessungen: 1230/720/H1590 mm
-Gewicht: 908 kg
3
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Profil- und Flachstahlschere mit Untergestell
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Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Profilstahlschere, Profilschere, Stanze, Stanzmaschine, Lochstanze, ch/bstahlschere
-Hersteller: Mubea, Profilstahlschere 3-fach kombiniert Typ Profi 500
-Druckkraft: 50 to
-Stanzen:
-Scheren:
-schneiden:
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-ausklinken:
-Abmessungen: 1240/720/H1350 mm
-Gewicht: 1206 kg
4
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Stanzkraft: 500 kN
Ausladung: 610 mm
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Locht z.B. ein 30 mm Loch in 15 mm Stahl
Hubausloesung ueber Fussschalter
Sortiment an Werkzeugen ist im Preis inbegriffen
Profilstahlschere, Profilschere, Stanze, Stanzmaschine, Lochstanze, ch/bstahlschere
-Hersteller: Mubea, hydraulische Profilstahlschere Typ HPSN 350
-Antrieb: hydraulisch
-Druckkraft: 35 to
-Austattung: großer Auflagetisch mit Anschlägen für das Stanzen
-Stanzen
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-Scheren
-Schneiden
-Ausklinken
-div. Stempel und Matrizen
-Abmessungen: 1460/1700/H1690 mm
-Gewicht: 1080 kg
5
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
1990
gebraucht
Max. Stanzkraft: 700 kN Max. Ausladung: 760 mm Mit grossem Tisch und einem Sortiment Werkzeug nach Wunsch
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8
Handhebelschere, Langmesser- Blech- und Rundstahlschere, Hebelschere
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-Hersteller: Mubea, Blech- und Rundstahlschere
-Schneideneinsatzlänge: 280 mm
-Rundstahl: bis 14 mm
-Abmessung ges.: 500/160/H1250 mm
-Transportabmessung: 930/160/H420 mm
-Gewicht: 30 kg
5
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
1987
gebraucht
Max. Stanzkraft: 750 kN Hubausloesung ueber Fussschalter Mit Sortiment an Werkzeug nach Wunsch
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8
Handlochstanze, Handstanze, Exzenterstanze, Handhebel-Stanze, Spindelstanze, Lochstanze, Hebel-Lochstanze
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-Hersteller: Mubea, Hebel-Lochstanze Typ 21 / 16
-Ausladung: 150 mm
-Stanzleistung: Ø13 / 10 mm, Ø22 / 5,8 mm, Ø13 / 10 mm, Ø45 / 2,8 mm
-Stanzkraft: 160 kN
-Zubehör: nzwerkzeug: Ø 12,5 mm
-Abmessung ges.: 450/190/H1125 mm
-Gewicht: 51 kg
5
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Stanzkraft: 500 kN
Ausladung: 610 mm
Locht z.B. ein 30 mm Loch in 15 mm Stahl
Auflagetisch
Hubausloesung ueber Fussschalter
Sortiment an Werkzeugen ist im Preis inbegriffen
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9
Handhebelschere, Langmesser- Blech- und Rundstahlschere, Hebelschere
-Hersteller: Mubea, Blech- und Rundstahlschere
-Schneideneinsatzlänge: 150 mm
-Rundstahl: bis 12 mm
-Hebelarm: mit Sicherungsfeder
-Niederhalter:
-Abmessung ges.: 320/120/H1260 mm
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-Transportabmessung: 990/120/H310 mm
-Gewicht: 12 kg