Kone Elektrozug S54D1LM 24/8
Kone
S54D1LM 24/8
Kone Elektrozug S54D1LM 24/8
Kone
S54D1LM 24/8
Baujahr
1986
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Rudolf Diesel Str 23a, 64331 weiterstadt, DE
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Kone Elektrozug S54D1LM 24/8
- Hersteller:
- Kone
- Modell:
- S54D1LM 24/8
- Baujahr:
- 1986
- Zustand:
- gut (gebraucht)
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A4085695
- Aktualisierung:
- zuletzt am 22.04.2022
BESCHREIBUNG
Kone Elektrozug S54D1LM24/8 für Hallenkran
Maschnr.4327486/14
Traglast 2500 kg
Hubhöhe 6,3m
Hubgesch. 5/1,25 M/Min
Fahrgeschw. 24/8 M/Min
Y8dhdij9
380V
Maschnr.4327486/14
Traglast 2500 kg
Hubhöhe 6,3m
Hubgesch. 5/1,25 M/Min
Fahrgeschw. 24/8 M/Min
Y8dhdij9
380V
ANBIETER
Jürgen Neydorff
Ansprechpartner: Herr Jürgen Neydorff
Rudolf Diesel Str. 23a
64331 Weiterstadt, Deutschland

Unser Unternehmen verkauft Werkzeug Maschinen Industriebedarf . Seit 2001 nach der Firmengründung sind wir stetig gewachsen . Unser Online Shop verwaltet 50000 Werkzeuge . Unser Gebrauchtmaschinenlager ist gut gefüllt wir haben ständig 300 Werkzeugmaschinen viele Zubehörteile für Werkzeugmaschinen , Auch haben wir ständig gebrauchte Elektrowerkzeuge vom Akku Schrauber bis zum Bohrhammer oder die Diamantbohrmaschine . Ein großes Lager an Fräser Bohrer Wendeplatten Gewindebohrer Neu und gebraucht ergänzt unser Lieferprogramm.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.
3. Kundendaten werden gespeichert (§§ 28, 33 BDSG).
Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, sowie der Durchführung von Werbemaßnahmen, die durch unser Haus, oder durch uns beauftragte Dritte in unserem Namen erfolgen, sind wir berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Wir sind berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) §4, Abs. 1. u. 2, werden eingehalten.
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Der Katalog und unser Internet-Angebot ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern.
2. Die in Katalogen und Angeboten enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen betrieblichen oder überbetrieblichen Normen sind freibleibend und unverbindlich und stellen bloße Eigenschaftsbeschreibungen dar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Ladenräumen eingesehen werden oder von uns angefordert werden.
2. Gesondert berechnet wird der jeweils gültige Legierungszuschlag (LZ).
3. Unsere Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Rechnungen. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
4. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nicht kaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren, bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung und Mahnung je € 10,– berechnen.
5. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten und alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Dies gilt nicht für Sonderwerkzeuge.
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, (also ca.) sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-Fristen bzw. -Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 10 Arbeitstage betragenden Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Lieferungen oder Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.
§ 5 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös, abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Sind wir zu Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Maschinen werden verkauft wie besichtigt. Nicht-kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich nach deren Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersuchen. Nicht-kaufmännische Kunden müssen offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich uns gegenüber rügen. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absendung des Rügeschreibens.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 II BGB geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein Verschulden bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.
8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Ablieferung.
§ 8 Gesamthaftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung von Leib und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) zur Last fällt, oder wir uns zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft in Leistungsverzug oder Unmöglichkeit befinden oder von uns wesentliche Vertragspflichten zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft verletzt werden.
In den drei letztgenannten Fällen (Leistungsverzug, Unmöglichkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) sind Schadensersatzansprüche auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
2. Soweit wir nach vorstehender Ziffer (1) für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen haften, ist gegenüber Kaufleuten die Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Soweit wir Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießen, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.
4. Diese Haftungsregelung erfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlung und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt Darmstadt.
§ 10 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie technische Änderungen vorzunehmen.
zu § 7 Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Maschinen und beträgt für Fabrikations- und Materialmängel 6 Monate ab Liefertag. Derartige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden.
Werden die von der Lieferfirma erteilten Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Für Lieferteile, die durch ihre Beschaffenheit oder nach Art ihrer Anwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen, entfällt jegliche Mängelhaftung.
Jürgen Neydorff
Rudolf Diesel Straße 23A
64331 Weiterstadt
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Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
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1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.
3. Kundendaten werden gespeichert (§§ 28, 33 BDSG).
Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, sowie der Durchführung von Werbemaßnahmen, die durch unser Haus, oder durch uns beauftragte Dritte in unserem Namen erfolgen, sind wir berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Wir sind berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) §4, Abs. 1. u. 2, werden eingehalten.
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Der Katalog und unser Internet-Angebot ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern.
2. Die in Katalogen und Angeboten enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen betrieblichen oder überbetrieblichen Normen sind freibleibend und unverbindlich und stellen bloße Eigenschaftsbeschreibungen dar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Ladenräumen eingesehen werden oder von uns angefordert werden.
2. Gesondert berechnet wird der jeweils gültige Legierungszuschlag (LZ).
3. Unsere Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Rechnungen. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
4. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nicht kaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren, bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung und Mahnung je € 10,– berechnen.
5. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten und alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Dies gilt nicht für Sonderwerkzeuge.
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, (also ca.) sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-Fristen bzw. -Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 10 Arbeitstage betragenden Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Lieferungen oder Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.
§ 5 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös, abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Sind wir zu Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Maschinen werden verkauft wie besichtigt. Nicht-kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich nach deren Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersuchen. Nicht-kaufmännische Kunden müssen offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich uns gegenüber rügen. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absendung des Rügeschreibens.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 II BGB geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein Verschulden bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.
8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Ablieferung.
§ 8 Gesamthaftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung von Leib und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) zur Last fällt, oder wir uns zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft in Leistungsverzug oder Unmöglichkeit befinden oder von uns wesentliche Vertragspflichten zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft verletzt werden.
In den drei letztgenannten Fällen (Leistungsverzug, Unmöglichkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) sind Schadensersatzansprüche auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
2. Soweit wir nach vorstehender Ziffer (1) für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen haften, ist gegenüber Kaufleuten die Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Soweit wir Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießen, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.
4. Diese Haftungsregelung erfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlung und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt Darmstadt.
§ 10 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie technische Änderungen vorzunehmen.
zu § 7 Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Maschinen und beträgt für Fabrikations- und Materialmängel 6 Monate ab Liefertag. Derartige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden.
Werden die von der Lieferfirma erteilten Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Für Lieferteile, die durch ihre Beschaffenheit oder nach Art ihrer Anwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen, entfällt jegliche Mängelhaftung.
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Kapazität: 1113 Liter
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- Angebotsnummer: 8/96
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- Hersteller: Prüfbau
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- im Koffer
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- gebraucht, sehr guter Zustand gemäß Fotos
- funktionsfähig
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Pvlmhq
Hebezeug im Arbeitszustand.
Nordrhein-Westfalen, Deutschland

2011
sehr gut (gebraucht)
- Angebotsnummer: 24/99
- patentiertes pneumatisches Rollentransportgerät, Gerät fürs Rollenhandling, Mover
- Hersteller: Easy Mover
- Typ: 1250 B Roller
- Kapazität 20 Tonnen
- Drehkraft: 1200 Kp
- Höchstgeschwindigkeit 25 m/min
- Luftdruck 6 bar, 1200 L/min
- Der Easy-Mover bietet eine gute Alternative zu Förderanlagen zum Bewegen und Verschieben von Lasten.
- Bedienung einhändig z.B. für Fahrzeuge (LKW´s), Maschinen, Papierrollen, Kabelrollen usw.
- Pneumatisch (Luftdruck)
- Baujahr nicht les...
15
Gondelsheim

2002
sehr gut (gebraucht)
KONE Kranhimmel Kranbahn Brückkran Hallenkran Kran
Nutzlast / Hebelast 2t - 2000KG, Spur ca 5370mm
Q799bfiu
Außenmaß ca 5500mm, Hubhöhe 6m
ca BJ 2002 mit Flursteuerung
Bauhöhe Oberkante Kran bis Haken ca 900mm
Träger 315x300mm (HEA300)
Kopfträgerlange ohne Puffer ca 2200mm
Kran sind technisch auf dem aktuellen Stand, letzte UVV 2021 !
Krane sind demontiert, eingelagert und sofort verfügbar.
fast Neuwertiger Zustand
Es sind auch Säulenschwenkkrane und Wandschwenkkrane vorhanden
Demag KBK un...
3
Eberswalde

1979
reparaturbedürftig (gebraucht)
Entrindung von Baumstämmen bis ca. 35 cm Durchmesser
Cacz7p9xab
Die Maschine wurde von 2006 bis zur Insolvenz 2011 genutzt. Der neue Betreiber der Gesamtanlage nutzte die Maschine anschließend nicht mehr. Die Motore wurden teilweise erneuert (2002). Zu Anlage gehört auch eine automatische Beschickungseinrichtung sowie eine Förderanlage zum Abtransport entrindeter Stämme.
6
Zum Verkauf stehen folgende neue und ungenutzte Ersatzteile eines VK450 Entrinders:
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2x Keilrippenband
1x Riemenscheibe Motor
1x Getriebe (E 175 G - Farbe weiß)
2x Vorschubwalzenhalter oben/unten mit je 2 Schwinglagern und Wellen-Flanschlager zur Walzenbefestigung
1x Kardanwelle für Vorschubwalze (gebraucht/repariert)
1x defektes Getriebe (E 175 G - Farbe grün) -> Radsatz defekt
1
Bad Zwischenahn

2016
werkstattüberholt (gebraucht)
Stationäre Ladegerät 24 V 50 A
gebraucht
mit geregelter Kennlinie
Ladespannung 28,8 V
Scp7od0d
Erhaltungsladung 26,76 V variabel einstellbar
über die Elektronik
Zum Laden von Gel oder AGM Batterien geeignet
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66140 Malax, Finnland

werkstattüberholt (gebraucht)
B., VK26M (Baureihe 1974) mit motorisiertem Auslauftisch:
- Hauptmaschine
- Beschickungstisch ( angetrieben )
- Auslauftisch
- Schaltschrank
Einschließlich Ein- und Auslauftisch , Werkstatt inspiziert *
- Entrindungskapazität: 10cm - 61cm Durchmesser
- 4 Hauptscheider
- 4 Schneidemesser
- Drehzahl des Rotors =235 U/min / min
- Rotor öppning=65cm
- 30 KW Motor, Drehzahl 1500/ min
- Geschwindigkeit: 17-42m / min
- 3m oder länger ( Holzlänge )
Abmessung ( ohne Ein- und Auslauftisch )
L= 9840mm
...
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Katowice

1996
gut (gebraucht)
Verkauf einer Rundholzsortieranlage mit einer Valon Kone VK 26MX Entrindungsmaschine
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Entrindungsmaschine VK26 Linie:
1. Stammdeck.
2. Entrindungsmaschine VK 26.
Jxsesa
3. Rindenabfallförderer.
4. Förderer für Stämme mit elektrischem Stämmekicker (2 Stück)
5. Komplette elektrische und automatische Anlage.
5
Entrindungsmaschine VK450
überholt, einsatzbereit
I9gis7t
8
Renoviert, Rotoren gewechselt, Getriebe gewechselt, Lager gewechselt, von Valon Kone Oy gewartet. Letzte Renovierung 55 000 eur nicht verwendet, nachdem es.
Bvcniv8en3
1
Bad Zwischenahn

2022
neu
GNB Exide Gelbatterie
24 V 2 EPzV 200
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Neubatterie
Maße L 624 V 212 H 627
inkl. Endableiter Rema 80 A
Lieferzeit: sofort ab Lager
Lieferung: ab 26160 Bad Zwischenahn
Weitere Infos
15
Baden-Württemberg, Deutschland

gebraucht
Wandschwenkkran Schwenkkran Säulenschwenkkran Hallenkran Kran Nutzlast 80-5000KG
Hersteller Demag, Abus, Stahl, Zasche, Kone,Vetter, Pfeiffer
Bitte Fragen Sie Ihren Kran nach Bauhöhe - Ausladung - Hakenhöhe und Nutzlast an
Es sind immer 300-400 gebrauchte Krane auf Lager.
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Auch Brückenkrane und Leichtbausystem Demag KBK, Abus HB, Stahlt KT2000 sind ständig vorrätig
Sowie Einzelhomponenten wie Kettenzüge und Seilzüge.
Abholung oder Versand per Spedition möglich - Europaweit
Piņķi

1978
generalüberholt (gebraucht)
Holzentrindungsmaschine VK-16. Wird nach größeren Reparaturen verkauft. Verfügbar innerhalb von 30 Tagen.
Btgietdioh
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Wijk en Aalburg

2018
wie neu (Ausstellungsmaschine)
Marke: Kone Kräne
Kapazität 16 Tonnen
Funksteuerung inkl. Ladegerät und zwei Batterien
Spannweite 12,25 Meter
Hubhöhe 4,5 Meter
Baujahr 2018
Inklusive Kranbuch
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4
Hessisch Oldendorf

werkstattüberholt (gebraucht)
- Einzugs und Zentrierwanne
- 1,5 KW SEW Getriebemotor
- Entrinder mit 18,5 KW Antriebsmotor
Eo9rz8xfa
- 4 KW Vorschubgetriebemotor
- 1 Satz neue Entrindungsmesser
- 1 Satz Entrindungsmesser als Ersatz
- Maschine Werkstatt überprüft
- komplette Elektrik
12
Odry

1998
gut (gebraucht)
Max. Arbeitsdurchmesser 65 cm
Mwtvf8
Min. Arbeitsdurchmesser 10 cm
Motor 35 kW
1
Ladegerät für Stapler
Typ 12 und 24 V 30 A
für Nass und Gelbatterien
Ladezeit 7 - 14 Std. von 183 - 340 Ah
inkl. Ladestecker Rema 80 oder Anderson SBE
Lieferzeit: sofort ab Lager
Etd8gcn
Lieferung . ab 26160 Bad Zwischenahn
Versandpauschale 8,50 €
3
Modulfraeser
Modul 8
20 Grad
Laenge 1800 mm
Durchmesser 120 mm
Fd20ifl2
innen 40 mm
7
Piņķi

1987
gebraucht
Rundholz-Entrindungsmaschine VK-32S.
Min-max Durchmesser Rundholz 14-75 cm.
Mindestlänge 3 m.
B09xkrxabl
Max Entrindungsgeschwindigkeit 45 m/min.
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lackieranlage iwata anest typ tsma 8 lignum
B87bcbac
spritzgerät pumpe pistole ansaugfilterstücke 2 technisch leistungsfähige pumpen sofort verfügbar
12
Hürth, Deutschland

(Händlerstandort)
2020
neu
Model KPZ-2
Typ Geschlossen
Arbeitsmasse 900 B. x 1300 H. x 900 T
Aussenmasse 980 B. x 2100 H. x 1600 T
Qf79h8trb
Betrieb Elektrisch
Leistung 0,69 kW x 2
Spannung 380 V
Frequenz 50-60 Hz
Filter Polyester
Filteranzahl 3
Filterflaeche 22,5 m²
Ventilator Aluminium
Ventilator 74 dBa
Luftverbrauch 10,200m ³/h
Garantie 12 Monate
Andere Modelle KPZ-4 / 6 / 8 / ... nach Anfrage
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Odry

gut (gebraucht)
Mobile Entrindungsmaschine für Traktor Technische Daten Modell - VK-16 Leistungsbedarf - 22 kW Entrindungsdurchmesser - 60 - 360 mm Entrindungslänge - min. 1200 mm
Pogdt
1
Portalkran 2x20 Tonnen Hubhöhe 11 Meter
Bswhxlodg2
1
Spurmittenmaß aktuell ca. 37,0 m
Ausladungen Feststützenseite nutzbar/gesamt ca. 4,5 / 6,5 m
Pendelstützenseite nutzbar/gesamt ca. 8,5 / 10,5 m
Bg8x9d07qv
Hubhöhe / Hakenweg ca. 10,0 / 17,0 m
Fabrikat Neuaufbau/Laufkatze TEICHMANN /KONE
Umbau/Neuaufbau 2012/2020
Kran ausgerüstet mit :
- KONE-Zweischienen-Laufkatze mit pendeldämpfendem Seilablauf ohne
Hakenwanderung
- Funkfernsteuerung mit Zusatzfunktion für Drehtraverse
- Laufsteg einseitig entlang der Kranbrücke
- Beleuchtung entlang...
3
Szczecin

1993
gut (gebraucht)
Ein Schiffbauunternehmen bietet eine selbstfahrende Plattform zum Verkauf an.
Ausrüstung, die in gutem Zustand gewartet wird und auf der Schiffswerft die Bewegung von Schiffen oder anderen Arten von Strukturen über die normativen Anforderungen hinaus gewährleistet.
Tragfähigkeit bis zu 300 t
- Transporthöhe 1600 mm
- Hubbereich 1600 mm bis 2300 mm
- Wenderadius von 11,1 m
Ezkdifc
- Möglichkeit, seitwärts zu fahren
- Eigengewicht von 80 Tonnen
4
Portalkran 50 Tonne 12 Meter Spannweite mit Ausladung
Tejug8w
1
Traglast Kran ca. 60.000 kg
Traglast Laufkatzen ca. 2 x 30.000/5.000 kg
Spannweite ca. 41.650 mm
Hakenweg ca. 20.000 mm
Fabrikat DONGES/DEMAG/KONE
Baujahr/Umbau mit Teilmodernisierung 1983/2008
Hubklasse H2
Beanspruchungsklasse B3
Triebwerksgruppe Hilfshub FEM/ISO 2m/M5
Kran ausgerüstet mit:
- Zweischienen-Laufkatzen DEMAG 30 t
- Hilfshub KONE 5 t
- Kabinensteuerung
- einseitigem Laufsteg
- begehbaren Laufkatzen
Vux0zru
10
Tragkraft in kg 2000 kg
Tischlänge 2000 mm
Tischbreite 1000 mm
Bauhöhe über Flur 460 mm
Ql8k2
Hubhöhe 1100 mm
Hub 38,0 mm/sek
Arbeitshöhe max. 1560 mm
Gesamtleistungsbedarf 1,43
Gewicht 470 kg
** Neupreis ~ 4.200 Euro
Ausstattung:
- Für ergonomisches Arbeiten in optimaler Arbeitshöhe
- Mit geschlossener Plattform
- Stufenloses Heben und Senken
- Umlaufende Sicherheitsleisten
- 1x Kabel-Fernbedienung
- Tisch ist verfahrbar, mit Rollen
8
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Umwälzpumpe, Kreiselpumpe, Wasserpumpe, Pumpe, Heizung
-Hersteller: Speck, Umwälzpumpe Typ EWN8/2-4
Qkhhn
-Motor: Typ EWN8/2-4
-Abmessungen: 180/130/H180 mm
-Gewicht: 3,6 kg
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Offset 4 Farben
Roland 904/8
Baujahr: 2004
Druckzahl (Mio.): 178
Qnsat
Standard Ausstattung
Maschine Steuerung
- RCI
- ColorPilot
Anleger
- Saugbänder im Anleger
- Stahlplatte in Anleger
Druckwerke
- Anzahl Druckwerken: 4
- Maschine ohne Wendung
- PPL halbautomatischer Plattenwechsel
- Roland Deltamatic Feuchtwerk
- Automatische Farbwalzenwascheinrichtung
- Automatische Gummituchwascheinrichtung
- Feuchtwerk: Technotrans
Ausleger
- AirGlide
- Pudergerät
- Schneider Puderabsaugung
Zubehör
- Druck...