Schwenkarmschleifmaschine
Georg Müller GMM
MPS 2
Schwenkarmschleifmaschine
Georg Müller GMM
MPS 2
Baujahr
1970
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Rudolf Diesel Str. 23a, 64331 Weiterstadt, DE
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Schwenkarmschleifmaschine
- Hersteller:
- Georg Müller GMM
- Modell:
- MPS 2
- Baujahr:
- 1970
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A7118571
- Aktualisierung:
- zuletzt am 26.05.2022
BESCHREIBUNG
Maschinendaten:
Technische Daten:
Schleiflänge: ca. 310 mm
Schleifbreite: ca. 175 mm
Schleifhöhe: ca. 200 mm
Magnetaufspannfläche: ca. 200 x 150 mm
Qknll
Schleifspindel:
Schleifscheibenabmessung: ca. Ø 175 x 100 x 76 mm
Schleifspindel – Drehzahl: ca. 2850 U/min
Antriebsleistung: ca. 2,2 kW
Z – Zustellung: manuell
Schleifbewegung: manuell
Zubehör:
-Permanent – Magnet
-Topfschleifscheibe *1 Stück*
-Hydraulische Auf & Ab Bewegung der Schleifspindel per Pumphebel
-
Technische Daten:
Schleiflänge: ca. 310 mm
Schleifbreite: ca. 175 mm
Schleifhöhe: ca. 200 mm
Magnetaufspannfläche: ca. 200 x 150 mm
Qknll
Schleifspindel:
Schleifscheibenabmessung: ca. Ø 175 x 100 x 76 mm
Schleifspindel – Drehzahl: ca. 2850 U/min
Antriebsleistung: ca. 2,2 kW
Z – Zustellung: manuell
Schleifbewegung: manuell
Zubehör:
-Permanent – Magnet
-Topfschleifscheibe *1 Stück*
-Hydraulische Auf & Ab Bewegung der Schleifspindel per Pumphebel
-
ANBIETER
Jürgen Neydorff
Ansprechpartner: Herr Jürgen Neydorff
Rudolf Diesel Str. 23a
64331 Weiterstadt, Deutschland

Unser Unternehmen verkauft Werkzeug Maschinen Industriebedarf . Seit 2001 nach der Firmengründung sind wir stetig gewachsen . Unser Online Shop verwaltet 50000 Werkzeuge . Unser Gebrauchtmaschinenlager ist gut gefüllt wir haben ständig 300 Werkzeugmaschinen viele Zubehörteile für Werkzeugmaschinen , Auch haben wir ständig gebrauchte Elektrowerkzeuge vom Akku Schrauber bis zum Bohrhammer oder die Diamantbohrmaschine . Ein großes Lager an Fräser Bohrer Wendeplatten Gewindebohrer Neu und gebraucht ergänzt unser Lieferprogramm.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.
3. Kundendaten werden gespeichert (§§ 28, 33 BDSG).
Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, sowie der Durchführung von Werbemaßnahmen, die durch unser Haus, oder durch uns beauftragte Dritte in unserem Namen erfolgen, sind wir berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Wir sind berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) §4, Abs. 1. u. 2, werden eingehalten.
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Der Katalog und unser Internet-Angebot ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern.
2. Die in Katalogen und Angeboten enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen betrieblichen oder überbetrieblichen Normen sind freibleibend und unverbindlich und stellen bloße Eigenschaftsbeschreibungen dar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Ladenräumen eingesehen werden oder von uns angefordert werden.
2. Gesondert berechnet wird der jeweils gültige Legierungszuschlag (LZ).
3. Unsere Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Rechnungen. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
4. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nicht kaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren, bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung und Mahnung je € 10,– berechnen.
5. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten und alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Dies gilt nicht für Sonderwerkzeuge.
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, (also ca.) sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-Fristen bzw. -Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 10 Arbeitstage betragenden Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Lieferungen oder Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.
§ 5 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös, abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Sind wir zu Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Maschinen werden verkauft wie besichtigt. Nicht-kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich nach deren Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersuchen. Nicht-kaufmännische Kunden müssen offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich uns gegenüber rügen. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absendung des Rügeschreibens.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 II BGB geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein Verschulden bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.
8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Ablieferung.
§ 8 Gesamthaftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung von Leib und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) zur Last fällt, oder wir uns zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft in Leistungsverzug oder Unmöglichkeit befinden oder von uns wesentliche Vertragspflichten zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft verletzt werden.
In den drei letztgenannten Fällen (Leistungsverzug, Unmöglichkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) sind Schadensersatzansprüche auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
2. Soweit wir nach vorstehender Ziffer (1) für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen haften, ist gegenüber Kaufleuten die Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Soweit wir Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießen, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.
4. Diese Haftungsregelung erfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlung und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt Darmstadt.
§ 10 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie technische Änderungen vorzunehmen.
zu § 7 Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Maschinen und beträgt für Fabrikations- und Materialmängel 6 Monate ab Liefertag. Derartige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden.
Werden die von der Lieferfirma erteilten Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Für Lieferteile, die durch ihre Beschaffenheit oder nach Art ihrer Anwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen, entfällt jegliche Mängelhaftung.
Jürgen Neydorff
Rudolf Diesel Straße 23A
64331 Weiterstadt
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Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
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1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.
3. Kundendaten werden gespeichert (§§ 28, 33 BDSG).
Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, sowie der Durchführung von Werbemaßnahmen, die durch unser Haus, oder durch uns beauftragte Dritte in unserem Namen erfolgen, sind wir berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Wir sind berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) §4, Abs. 1. u. 2, werden eingehalten.
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Der Katalog und unser Internet-Angebot ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern.
2. Die in Katalogen und Angeboten enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen betrieblichen oder überbetrieblichen Normen sind freibleibend und unverbindlich und stellen bloße Eigenschaftsbeschreibungen dar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Ladenräumen eingesehen werden oder von uns angefordert werden.
2. Gesondert berechnet wird der jeweils gültige Legierungszuschlag (LZ).
3. Unsere Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Rechnungen. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
4. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nicht kaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren, bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung und Mahnung je € 10,– berechnen.
5. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten und alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Dies gilt nicht für Sonderwerkzeuge.
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, (also ca.) sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-Fristen bzw. -Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 10 Arbeitstage betragenden Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Lieferungen oder Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.
§ 5 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös, abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Sind wir zu Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Maschinen werden verkauft wie besichtigt. Nicht-kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich nach deren Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersuchen. Nicht-kaufmännische Kunden müssen offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich uns gegenüber rügen. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absendung des Rügeschreibens.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 II BGB geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein Verschulden bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.
8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Ablieferung.
§ 8 Gesamthaftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung von Leib und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) zur Last fällt, oder wir uns zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft in Leistungsverzug oder Unmöglichkeit befinden oder von uns wesentliche Vertragspflichten zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft verletzt werden.
In den drei letztgenannten Fällen (Leistungsverzug, Unmöglichkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) sind Schadensersatzansprüche auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
2. Soweit wir nach vorstehender Ziffer (1) für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen haften, ist gegenüber Kaufleuten die Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Soweit wir Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießen, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.
4. Diese Haftungsregelung erfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlung und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt Darmstadt.
§ 10 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie technische Änderungen vorzunehmen.
zu § 7 Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Maschinen und beträgt für Fabrikations- und Materialmängel 6 Monate ab Liefertag. Derartige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden.
Werden die von der Lieferfirma erteilten Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Für Lieferteile, die durch ihre Beschaffenheit oder nach Art ihrer Anwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen, entfällt jegliche Mängelhaftung.
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ABS ,Druckluftbremse
Hauax3r
600 mm Bordwände, 12 x Zurrösen, Aufpreis für Alu-Rampen: 1.000 ¤, noch nie Benutzt worden, , -- Druckfehler, Irrtümer und Änderungen vorbehalten --, Mehr Daten unter: !, More Details: !
3
Werkstücklänge: 310 mm
Werkstückbreite: 160 mm
Werkstückhöhe: 150 mm
Spindeldrehzahl:: 3150 U/min.
Gfvpe0p
Spindelausladung: 120 mm
Schleifhöhe: max. 350 mm
Gesamtleistungsbedarf: 0,75 kW
Maschinengewicht ca.: 0,4 t
Raumbedarf ca.: 0,7 x 0,65 x 1,7 m
Präzisions-Topf-Flachschleifmaschine mit Original Kugel Mueller Guss-Untergestell mit Zubehörschublade, unterem Verstauungsfach mit Türe, mit Diamanttopfscheibe Ø 90 mm, originaler Absaughaube zur direkten Montage an Spindel überhalb Topfscheibe, ...
13
ABS
** Fahrzeug steht bei uns auf dem Hof und ist sofort verfügbar!!!!
** 3 Seitenkipper mit Verladerampen,
Einschübe unter Ladefläche für die Rampen,
Höhenverstellbare Deichsel,
Gubage7o
Feuerverzinkter Rahmen,
Abstützungen hinten,
Bereifung 235/75R17,5
BPW Achsen
10 x Zurrpunkte LC 5.000 daN
Ladungssicherungszertifikat EN 12642 XL
Weitere Information am Telefon Christian Bredemeier
11
Ref.-Nr.: 10332
Marke: GEORG MüLLER
Typ: MPS 2
Baujahr: 1969
Zusatzinformationen:
Maschinenart : Präzisions -Topfschleifmaschine
Fabr: Georg Müller GMN
Type: MPS 2
Bauj:1969
Cbpzl9ff8b
Serien / Fabrikationsnummer: 2431
Ursprungsland : Deutschland
von Maschine Maße L x b x h = 1200 x 800 x 1800 mm
Gewicht : 400 kg
Mehr Daten im Anhang.
10
Wildeshausen

2014
gebraucht
ABS
ABS, EBS, automatische Gestängesteller, **2x 9 to Achsen (BPW), Trommelbremse, Luftfederung,** Löseventil an der Vorderachse, **Federspeicherbremse **auf der Hinterachse, **zwei Satz pneumatische Containerverriegelungen, Staukasten** geschlossen, seitliche Schutzvorrichtung fest, Unterfahrschutz fest, **Rammpuffer** am Heck,** A-Schild klappbar, Beh.-Lg.: 5.500 mm - 7.000 mm i.li.**
Duomatic Kupplungskopf
15-polige Stromversorgung
Zuggabel 2.600 mm (40 mm Zugauge)
Hüffermann Krandienst Gm...
10
Egestorf, Deutschland

(Händlerstandort)
2022
neu
2 in 1 =für Abrollbehälter und als Tieflader, Wabco EBS-E (elektr. Bremssystem), Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trom-melbremsen, 2 x 10 ant Achsen, Luftfederung mit manueller Absenkung hinten, Zug-schere 2.000 mm lang mit 40 mm Zugoese und Höhenverstelleinrichtung, Werkzeugkasten aus gepulverten Stahlblech ca. 1.000 x 300 x 600 mm sowie Ersatzradhalter in Korbausfüh-rung seitlich rechts, Konturband seitlich & hinten reflektierend, seitlicher Anfahrschutz, Kunststoff-Viertelkotflüg...
9
Format:
max 510 x 305 x 60 mm
min 140 x 100 x 3 mm
Umschlagformat:
max 640 mm
min 203 mm
Leistung:
max 10.000 c/h
Ausstattung:
Zusammentragmaschine
Icnffwjc
- 15 Anleger 256
Klebebinder
- 20 Zangen
- Fräs- und Aufrauhstation
- Hotmelt Rückenleimwerk
- Hotmelt Seitenleimwerk
- Premelter
- S Schuppenumschlaganleger
- Umschlagpressung
- Niederlegevorrichtung
Optionales Zubehör --nicht mit im Lieferumfang enthalten--
- PUR Leimbecken
6
Berlin, Deutschland

(Händlerstandort)
2004
gut (gebraucht)
Werkstückdurchmesser Drähte und Stäbe/ Rohre: 2-8/ 2-25mm, Werkzeugabmessungen: 20x25x60mm, Drehzahl Hämmerwelle: 550/min, Hubzahl: 3500/min, Steuerung: SIEMENS SIMATIC TP 27, Länge: 6000mm, Breite: 4000mm, Höhe: 2600mm, Gewicht: 3t.
Ya8mwymf
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ABS
** Fahrzeug steht bei uns auf dem Hof und ist sofort verfügbar!!!!
Ca8ahyxkql
** 3 Seitenkipper mit Verladerampen,
Einschübe unter Ladefläche für die Rampen,
Höhenverstellbare Deichsel,
Feuerverzinkter Rahmen,
Abstützungen hinten,
Bereifung 235/75R17,5
BPW Achsen
10 x Zurrpunkte LC 5.000 daN
Ladungssicherungszertifikat EN 12642 XL
Weitere Information am Telefon Christian Bredemeier
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Backenbrecheranlage
Backenbrecher /Grobbrecher 800 x 550
Hersteller August Müller Maschinenfabrik
Vorabsiebung
B27aca9kmq
Austragebänder
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Wildeshausen

2014
gebraucht
ABS
ABS, EBS, automatische Gestängesteller, **2x 9 to Achsen (BPW), Trommelbremse, Luftfederung,** Löseventil an der Vorderachse, **Federspeicherbremse **auf der Hinterachse, **zwei Satz pneumatische Containerverriegelungen, Staukasten** geschlossen, seitliche Schutzvorrichtung fest, Unterfahrschutz fest, **Rammpuffer** am Heck,** A-Schild klappbar, Beh.-Lg.: 5.500 mm - 7.000 mm i.li.**
Duomatic Kupplungskopf
G9sdqjxjg
15-polige Stromversorgung
Zuggabel 2.600 mm (40 mm Zugauge)
Hüffermann Kra...
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Egestorf, Deutschland

(Händlerstandort)
2022
neu
ABS ,Ladebordwand
ETK-TA-R 11,9 "Masterline":Wabco ABS, Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trommelbremsen, 2 x 5,5 to. Gigant Achsen, Parabelfedern mit Tandem-Ausgleichs-Aggregat, um 300 mm höhenver-stellbares Zugrohr mit 40 mm Flanschzugoese, Jost mech. Stützwinde vorne, hinten 2 mech. Klappstützen, Kunststoff-Werkzeugkiste ca. 750 x 350 x 300 mm seitlich rechts, 15- poliger Stromstecker, Mehrkammernschlußleuchten, geschraubter Unterfahrschutz, Kunststoff-Vier-telkotflügel, Netzhaken...
6
Beringen

gut (gebraucht)
Tischgroesse 200x110mm
Schleifhoehe 230mm
Gozwuvd7
Scheibendurchmesser 150mm
Zubehoer Magnetplatte, Abrichtapparat
MARCELS MASCHINEN CH
6
Staufenberg

gut (gebraucht)
Rohrtrenn- und Anfasmaschine Fabr. GEORG FISCHER Typ RA 2
Fabr. # 041480504 Baujahr 1998
Technische Daten:
Arbeitsbereich Zoll 1/8 - 2“
Arbeitsbereich Metrisch 6 - 63 mm
Wanddicke 2 - 5,5 mm
Rohrinnendurchmesser min. 7 mm / 2 mm
Sägeblattdurchmesser 63 / 68 mm
Sägeblattdrehzahl 150 - 270 UpM.
B0stqilyiv
Antriebsleistung 1600 W
Stromanschluss 220 V, 50 Hz
Abmessungen L x B x H 750 x 300 x 300 mm
ohne abgebildete Werkbank
diese kann separat dazu gekauft werden
gebraucht, in gutem Zustand € 3.200...
6
-5 Farben
-Format 24"
-Rolle Falz / Rolle Rolle
- Video
- Optional :
- zusaetzliches Druckwerk
Jtuowa
--Format 25
- Querschneider und Stacker
- UV IST
- sehr gepflegter Zustand
4
Schleifbereich: 100 x 360 bzw. 150 x 190 mm
Schleifdrehzahl: 2870 Upm
Tischgröße: 150 x 250 mm
B0n87yxc
Antriebsmotor: 380 V, 3,3 kW
Platzbedarf: 670 x 400 x 1600 mm
Gewicht:
Topfscheiben-Ø: 180 mm
Helmstedt, Deutschland

(Händlerstandort)
2015
gut (gebraucht)
Rebuilt: 2015
Size:
max 510 x 305 x 60 mm
min 140 x 100 x 3 mm
Cover size:
max 640 mm
min 203 mm
Speed max: 10.000 c/h
Equipment
gathering machine:
18 feeders 210
controls:
miss and double sheet control
intermediate elements:
spiral race away
jogging element
perfect binder:
20 clamps
clamp pitch 24"
milling and roughening station
hot melt spine gluing unit
hot melt side gluing unit
2 premelters
S stream cover feeder
S cover nipping and pressing station
Bdgrcq7uqu
9
Egestorf, Deutschland

(Händlerstandort)
2022
neu
ABS ,Ladebordwand
ETK-TA-R 11,9 "Masterline":Wabco ABS, Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trommelbremsen, 2 x 5,5 to. Gigant Achsen, Parabelfedern mit Tandem-Ausgleichs-Aggregat, um 300 mm höhenver-stellbares Zugrohr mit 40 mm Flanschzugoese, Jost mech. Stützwinde vorne, hinten 2 mech. Klappstützen, Kunststoff-Werkzeugkiste ca. 750 x 350 x 300 mm seitlich rechts, 15- poliger Stromstecker, Mehrkammernschlußleuchten, geschraubter Unterfahrschutz, Kunststoff-Vier-telkotflügel, Netzhaken...
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Topfschleifmaschine Kugel Müller MPS2 14-10-058
Maschinendaten
Baujahr: ca. 1968
L x B x H: ca. 1000 x 1000 x 1700 mm
Gewicht: ca. 320 kg
Sehr Guter Allgemeinzustand
Technische Daten
Steuerung: konventionell
Schleifbereich:
Schleiflänge: ca. 310 mm
Schleifbreite: ca. 175 mm
Schleifhöhe: ca. 200 mm
Magnetaufspannfläche: ca. 200 x 150 mm
Schleifspindel:
Bqgmonnomy
Schleifscheibenabmessung: ca. Ø 175 x 100 x 76 mm
Schleifspindel – Drehzahl: ca. 2850 U/min
Antriebsleistung: ca. 2,2 kW
Z...
3
gebr. Präz. Topfschleifmaschine
Fabrikat GMN MÜLLER
Modell MPS 2
Masch.-Nr.: 5635
Baujahr 1966
Tischgröße 157 x 305 mm
Magnetplatte 250 x 125 mm
Schleifhöhe über Magnetplatte 150 mm
Schleiflänge 310 mm
Schleifhöhe 175 mm
Diamantschleifscheibe Ø 150 mm
H2lixl2
Drehzahl Schleifspindel 2560 UpM
Höhenverstellung:
grob 165 mm
fein 12 mm
Motor 1,5 kW
Außenmaße:
Breite 510 mm
Tiefe 750 mm
Höhe 1670 mm
Gewicht ca. 300 kg
Mit Kühlmitteleinrichtung
1
Egestorf, Deutschland

(Händlerstandort)
2022
neu
Ladebordwand
Qbde2
Wabco EBS - E (elektr. Bremssystem mit RSS), Notlöseeinrichtung für Federspeicher-zylinder, Trommelbremsen, 2 x 9 to. Gigant Achsen, Luftfederung mit Niveauhaltung beim Kippvorgang, Zugrohr mit 50 mm Flanschzugoese (versetzbar um +77 mm und -33 mm über Versatzplatte), Jost Stützwinde vorne, geschraubter fester Unterfahrschutz, geschl. Kunststoff-Einzelkotflügel, 15- poliger Stromstecker, Mehrkammernschlußleuchten mit Schutzdach, Fahrgestell aus Feinkornstahl, Stahl 3- Seitenki...
5
Topfschleifmaschine Kugel Müller MPS 2 14-10-057
Lieferzeit: sofort
Nummer: 14-10-057
Maschinendaten
Baujahr: ca. 1980
L x B x H: ca. 1000 x 1000 x 1700 mm
Gewicht: ca. 320 kg
Sehr Guter Allgemeinzustand
Technische Daten
Steuerung: konventionell
Schleifbereich:
Schleiflänge: ca. 310 mm
Schleifbreite: ca. 175 mm
Schleifhöhe: ca. 200 mm
Magnetaufspannfläche: ca. 200 x 150 mm
Schleifspindel:
Schleifscheibenabmessung: ca. Ø 175 x 100 x 76 mm
Schleifspindel – Drehzahl: ca. 2850 U/min
...
8
Egestorf, Deutschland

(Händlerstandort)
2022
neu
ABS
Bkxunbh2m9
KA-TA-R 11,9--Wabco ABS, Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trommelbremsen, 2 x 5,5 BPW Achsen, Parabelfedern mit Tandem-Ausgleichs-Aggregat, um 300 mm höhen-verstellbares Zugrohr mit 40 mm Flanschzugoese, Aufstiegtritt und Trittstufe vorne rechts außen vor der Stirnwand, Jost mech. Stützwinde vorne, hinten 2 mech. Klappstützen, Kunststoff-Werkzeugkasten seitlich rechts, 15- poliger Stromstecker, Unterfahrschutz mit Mehrkammernschlußleuchten, Kunststoff-Viertelkotflügel...
5
Topfschleifmaschine Kugel Müller MPS 2 14-10-061
Lieferzeit: sofort
Nummer: 14-10-061
Maschinendaten
Baujahr: ca. 1980
L x B x H: ca. 1000 x 1000 x 1700 mm
Gewicht: ca. 320 kg
Sehr Guter Allgemeinzustand
Technische Daten
Npyil
Steuerung: konventionell
Schleifbereich:
Schleiflänge: ca. 310 mm
Schleifbreite: ca. 175 mm
Schleifhöhe: ca. 200 mm
Magnetaufspannfläche: ca. 200 x 150 mm
Schleifspindel:
Schleifscheibenabmessung: ca. Ø 175 x 100 x 76 mm
Schleifspindel – Drehzahl: ca. 2850 ...
2
Egestorf, Deutschland

(Händlerstandort)
2022
neu
Ladebordwand
B7838nkeqy
**Wabco EBS - E (elektr. Bremssystem mit RSS), Notlöseeinrichtung für Federspeicher-zylinder, Trommelbremsen, 2 x 9 to. Gigant Achsen, Luftfederung mit Niveauhaltung beim Kippvorgang, Zugrohr mit 50 mm Flanschzugoese (versetzbar um +77 mm und -33 mm über Versatzplatte), Jost Stützwinde vorne, geschraubter fester Unterfahrschutz, geschl. Kunststoff-Einzelkotflügel, 15- poliger Stromstecker, Mehrkammernschlußleuchten mit Schutzdach, Fahrgestell aus Feinkornstahl, Stahl 3- S...
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Egestorf, Deutschland

(Händlerstandort)
2022
neu
ABS ,Ladebordwand
Wabco ABS, Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trommelbremsen, 2 x 7 to. Gi-gant Achsen, Parabelfedern mit Tandem-Ausgleichs-Aggregat, um 300 mm höhenverstell-bares Zugrohr mit 40 mm Flanschzugoese, Jost mech. Stützwinde vorne, Aufstiegtritt und Trittstufe vorne links außen vor der Stirnwand, hinten 2 mech. Klappstützen, 15- poliger Stromstecker, Mehrkammernschlußleuchten, geschraubter Unterfahrschutz, Kunststoff Werkzeugkiste seitlich rechts, Kunststoff-Viertelkotflü...
8
Egestorf, Deutschland

(Händlerstandort)
2022
neu
ABS
KA-TA-R 11,9--Wabco ABS, Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trommelbremsen, 2 x 5,5 BPW Achsen, Parabelfedern mit Tandem-Ausgleichs-Aggregat, um 300 mm höhen-verstellbares Zugrohr mit 40 mm Flanschzugoese, Aufstiegtritt und Trittstufe vorne rechts außen vor der Stirnwand, Jost mech. Stützwinde vorne, hinten 2 mech. Klappstützen, Kunststoff-Werkzeugkasten seitlich rechts, 15- poliger Stromstecker, Unterfahrschutz mit Mehrkammernschlußleuchten, Kunststoff-Viertelkotflügel, Netzhaken...
10
Egestorf, Deutschland

(Händlerstandort)
2022
neu
ABS
Wabco ABS, Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trommelbremsen, 2 x 7 to. Gi-gant Achsen, Parabelfedern mit Tandem-Ausgleichs-Aggregat, um 300 mm höhenverstell-bares Zugrohr mit 40 mm Flanschzugoese, Jost mech. Stützwinde vorne, Aufstiegtritt und Trittstufe vorne links außen vor der Stirnwand, hinten 2 mech. Klappstützen, 15- poliger Stromstecker, Mehrkammernschlußleuchten, geschraubter Unterfahrschutz, Kunststoff Werkzeugkiste seitlich rechts, Kunststoff-Viertelkotflügel, Netzhaken...
10
ABS ,Ladebordwand
Wabco ABS, Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trommelbremsen, 2 x 7 to. Gigant Achsen, Parabelfedern mit Tandem-Ausgleichs-Aggregat, um 300 mm höhenver-stellbares Zugrohr mit 40 mm Flanschzugoese, Jost mech. Stützwinde vorne, hinten 2 mech. Klappstützen, Kunststoff-Werkzeugkiste ca. 650 x 350 x 320 mm vorne seitlich rechts am Fahrgestell, 15- poliger Stromstecker, Mehrkammernschlußleuchten, Unterfahrschutz ge-schraubt, Kunststoff-Viertelkotflügel, Netzhaken jeweils i...
4
Ladebordwand
I3g2vrz
Wabco EBS - E (elektr. Bremssystem mit RSS), Notlöseeinrichtung für Federspeicher-zylinder, Trommelbremsen, 2 x 9 to. Gigant Achsen, Luftfederung mit Niveauhaltung beim Kippvorgang, Zugrohr mit 50 mm Flanschzugoese (versetzbar um +77 mm und -33 mm über Versatzplatte), Jost Stützwinde vorne, geschraubter fester Unterfahrschutz, geschl. Kunststoff-Einzelkotflügel, 15- poliger Stromstecker, Mehrkammernschlußleuchten mit Schutzdach, Fahrgestell aus Feinkornstahl, Stahl 3- Seiten...
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ABS
Wabco ABS, Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trommelbremsen, 2 x 7 to. Gigant Achsen, Parabelfedern mit Tandem-Ausgleichs-Aggregat, um 300 mm höhenver-stellbares Zugrohr mit 40 mm Flanschzugoese, Jost mech. Stützwinde vorne, hinten 2 mech. Klappstützen, Kunststoff-Werkzeugkiste ca. 650 x 350 x 320 mm vorne seitlich rechts am Fahrgestell, 15- poliger Stromstecker, Mehrkammernschlußleuchten, Unterfahrschutz ge-schraubt, Kunststoff-Viertelkotflügel, Netzhaken jeweils in der Lagern d...
8
ABS
Bxjckpermx
Wabco ABS, Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trommelbremsen, 2 x 7 to. Gigant Achsen, Parabelfedern mit Tandem-Ausgleichs-Aggregat, um 300 mm höhenver-stellbares Zugrohr mit 40 mm Flanschzugoese, Jost mech. Stützwinde vorne, hinten 2 mech. Klappstützen, Kunststoff-Werkzeugkiste ca. 650 x 350 x 320 mm vorne seitlich rechts am Fahrgestell, 15- poliger Stromstecker, Mehrkammernschlußleuchten, Unterfahrschutz ge-schraubt, Kunststoff-Viertelkotflügel, Netzhaken jeweils in d...
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KA-TA-R 21,0 / Chassis in Schwarz ( nicht verzinkt )2 achs, Tandem-Agrar, Stahl 3 Seitenkip. mit Bordmatik, EBS (elektr. Bremssystem mit RSS), Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trommelbremsen, Gigant Achsen, Luftfederung mit Niveauhaltung beim Kippvorgang, Anfahrhilfe zu Rangierrzwecken auf die 1. Achse (geschaltet über EBS), Stützwinde vorne,EBS-Multivoltage-Anlage für Zugfahrzeuge mit 12 & 24V Elektrik, 13- poliger 12V Strom-stecker, Zugrohr mit Kugelkopfkupplung K80 (versetzbar +7...
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KA-TA-R 21,0 / Chassis in Schwarz ( nicht verzinkt )2 achs, Tandem-Agrar, Stahl 3 Seitenkip. mit Bordmatik, EBS (elektr. Bremssystem mit RSS), Notlöseeinrichtung für Federspeicherzylinder, Trommelbremsen, Gigant Achsen, Luftfederung mit Niveauhaltung beim Kippvorgang, Anfahrhilfe zu Rangierrzwecken auf die 1. Achse (geschaltet über EBS), Stützwinde vorne,EBS-Multivoltage-Anlage für Zugfahrzeuge mit 12 & 24V Elektrik, 13- poliger 12V Strom-stecker, Zugrohr mit Kugelkopfkupplung K80 (versetzbar +7...
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Egestorf, Deutschland

(Händlerstandort)
2022
neu
Ladebordwand
Wabco EBS - E (elektr. Bremssystem mit RSS), Notlöseeinrichtung für Federspeicher-zylinder, Trommelbremsen, 2 x 9 to. Gigant Achsen, Luftfederung mit Niveauhaltung beim Kippvorgang, Zugrohr mit 50 mm Flanschzugoese (versetzbar um +77 mm und -33 mm über Versatzplatte), Jost Stützwinde vorne, geschraubter fester Unterfahrschutz, geschl. Kunststoff-Einzelkotflügel, 15- poliger Stromstecker, Mehrkammernschlußleuchten mit Schutzdach, Fahrgestell aus Feinkornstahl, Stahl 3- Seitenkippaufb...