Tafelschere
Fasti
528-30-10
Tafelschere
Fasti
528-30-10
Festpreis zzgl. MwSt.
24.700 €
Baujahr
1999
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Gütersloh, Germany
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Tafelschere
- Hersteller:
- Fasti
- Modell:
- 528-30-10
- Baujahr:
- 1999
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A6607624
- Referenznummer:
- 3455
- Aktualisierung:
- zuletzt am 23.06.2022
BESCHREIBUNG
Max. Schnittlaenge: 3000 mm Max. Blechstaerke: 10 mm Stahl Gesteuerter Hinteranschlag bis 1000 mm Seitenanschlag und Tischverlaengerungen
Chaknzyi
Scherwinkelverstellung Stückzähler Schnittlängenbegrenzung Schnittkantenbeleuchtung Gewicht: ca. 9500 kg
Chaknzyi
Scherwinkelverstellung Stückzähler Schnittlängenbegrenzung Schnittkantenbeleuchtung Gewicht: ca. 9500 kg
ANBIETER
Venker Werkzeugmaschinen GmbH
Ansprechpartner: Herr Meinolf Venker
Anemonenweg 8
33335 Gütersloh, Deutschland
Registriert seit: 2004

Handel mit Profilstahlscheren, Lochstanzen, Blechbearbeitungsmaschinen, Metallsägen, Alu-Fensterbaumaschinen und Längenmess-u.Positioniersystemen. An- und Verkauf. Eigene Werkstatt. Sondermaschinenbau von Stanzanlagen. Firmengründung 1987.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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+49 5241 2186623
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Blechbreite 1020 mm
Blechstärke 3,0 mm
Öffnungsweite 115 mm
Biegewinkel max. 135 °
Verstellung UW 115 mm
Gesamtleistungsbedarf manuell kW
Maschinengewicht ca. 1200 kg
Abmessung L-B-H 1420 x 800 x 1400 mm
** sehr guter Zustand (!!) - wie NEU
** aus einer Berufsschule
** Biegeschiene u.a. geschliffen
Qmbzp
Ausstattung:
- schwere / robuste manuelle Schwenkbiegemaschine
- mit Gegengewicht
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- manuelle Verstellung der Unterwange vorne
- manuelle Verstellung der Unte...
7
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Max. Biegelaenge: 1020 mm Max. Blechstaerke: 2 mm Stahl Motorische Oberwangenverstellung ueber Fussschalter Manueller Hinteranschlag Diverse Biegeschienen
Hsohpov
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Hessisch Lichtenau

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gebraucht
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Dyynui
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Tischbreite 90 mm (auf dem Tisch ist das Spannsystem montiert)
Tischhöhe über Fußboden 875 mm (910 mm mit Spannsystem)
Hinteranschlag X-Achse 500 mm
Hinteranschlag R-Achse 115 mm
...
5
Technische Daten:
maximale Schnittbreite: 2050 mm
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Gewicht: ca. 7,1-Tonnen
Cbpjrbfee3
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7
Bünde, Deutschland

(Händlerstandort)
1980
gebraucht
Blechbreite 3040 mm
Blechstärke 7 mm
Anbiegung ja
Walzendurchmesser 225 mm
Hauptmotor 11 kW
Hinterwalzenanstellung 4 kW
Maschinengewicht ca. 5,3 t
Raumbedarf ca. 4,4 x 1,15 x 1,47 m
Zustand: vorführbereit
Ein Video ist auf unser Website verfügbar
Elektrik 380 Volt
Fußtaster
Lichtschranke beidseitig
Dreiwalzen-Rundbiegemaschine mit asymmetrischer Walzenanordnung und Anbiegung
Beocr7w8g3
durch Hinterwalzenanstellung, Konischbiegen durch Schrägstellung der
Hinterwalze und Unterwalze...
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ANGEBOT 21089
Technische Daten:
- max. Arbeitsbreite 3040 mm
- max. Materialstärke bei 40 kg / mm² Festigkeit 4,0 mm
- Biegewinkeleinstellung elektronisch vorwählbar 0 - 135 °
- mit Sonderschiene 135 - 180 °
- größte Öffnungsweite / Hub der Oberwange 350 mm
- Höhenverstellbarkeit - der Biegewange 100 mm
- der Unterwange 100 mm
- Oberwangenantrieb 400 V / 7,5 kW
- Biegewangenantrieb 400 V / 4,0 kW
...
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Blechbreite 1020 mm
Cbmce9jt0a
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Gesamtleistungsbedarf manuell kW
Maschinengewicht ca. 400 kg
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- robuste manuelle 3Walzen Rundbiegemaschine
- ausschwenkbare Oberwalze
- manuelles Klapplager
- asymmetrische Anordnung der Walzen
- manuelle Zustellung der Seitenwalze
* Verstellbereich 0-70 mm
- manuelle Zustellung der Unterwalze
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Evbxtcmys
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max. Arbeitslänge 3040 mm
max. Blechstärke 4,0 mm
Öffnungsweite der Oberwange 350 mm
Verstellbarkeit der Biege- und Unterwange 80 mm
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Antriebsleistung Biegewange 7,5 kW
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Außenmaße ca. (ohne Hinteranschlag) 4500 x 1200 x 1800 mm
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- elektronische Steuerung FASTIMATIK
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B8fe2cks
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3 Rollen FASTI 108-10-5
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Bsdxeengkn
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1Meter x
6
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Fca7peczw
Technische Daten:
- max. Arbeitsbreite 1020 mm
- max. Materialstärke bei 40 kg / mm² Festigkeit 2,0 mm
- Biegewinkeleinstellung elektronisch vorwählbar 0 - 135 °
- größte Öffnungsweite / Hub der Oberwange 220 mm
- Höhenverstellbarkeit - der Biegewange 30 mm
- der Unterwange 30 mm
- Oberwangenantrieb 380 V / 0,55 kW
- Biegewangenantrieb 380 V / 0,75 kW
- E.- Fuss-Taster
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9
Blechbreite 1030 mm
Blechstärke 2,5 mm
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Hinteranschlag - verstellbar 500 mm
Hubzahl 71 Hub/min
Schnittwinkel 1,5 °
Ständerausladung 50,0 mm
Gesamtleistungsbedarf 3,8 kW
Maschinengewicht ca. 650 kg
Abmessung L-B-H 1400 x 1200 x 1500 mm
Ausstattung:
- robuste mechanische Tafelschere
O2cjp
- verstellbarer manueller Hinteranschlag
- 1x Seitenanschlag
- 2x Auflegearme
- hintere Blechrutsche
- Fußschalter
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Max. Schnittlänge: 1030 mm
Max. Blechstärke: 2,5 mm Stahl
Motorisch verstellbarer Hinteranschlag bis 1.000 mm in 2 Geschwindigkeiten mit digitaler Anzeige
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Messer geschärft
Giyrx0j
Gewicht ca. 1000 kg
3
gebr. 3-Walzen Handrundbiegemaschine
Fabrikat FASTI
Modell 102 – 10 -1,5
Masch.-Nr.: 00102014
Nutzlänge 1020 mm
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Walzen- Ø 65 mm
Außenmaße:
Länge 1500 mm
Breite 600 mm
Höhe 1000 mm
Gewicht ca. 190 kg
Asymmetrische Walzenanordnung
Oberwalze mit Falznute
Unterwalze mit Exzenterzustellung
O8c9h
konisch runden durch Schrägstellung der Hinterwalze
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ANGEBOT 21456
Technische Daten:
- max. Arbeitsbreite 1040 mm
- max. Materialstärke 6 mm
- Walzendurchmesser je 150 mm
- Hub 70 mm
- Hinterwalze + Unterwalze verstellbar zum konischbiegen
- Ober- und Unterwalze motorisch angetrieben
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- Arbeitsgeschwindigkeit rechts + links 6 m/min
- Antrieb 400 V / 4,0 kW
- Platzbedarf ca. B 1650 x H 1100 x T 870 mm
- Gewicht ca. 1250 kg
- mit: - asymetrischer Walzenanordnung
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Ahaus, Deutschland

(Händlerstandort)
1991
gebraucht
Blechbreite - max. 1010 mm
Blechstärke 4,0 mm ST
Blechstärke 2,5 mm VA
Blechstärke 6,0 mm ALU
Hubzahl - belastet ~ 20 Hübe/min
Schnittwinkel 1,5 °
Arbeitshöhe 900 mm
Gesamtleistungsbedarf 5,5 kW
Maschinengewicht ca. 2200 kg.
Abmessung L-B-H 1426 x 2155 x 1606 mm
** aus einer Instandhaltungswerkstatt
** guter Zustand (!!)
** Hinteranschlag wurde aufwendig überholt
Ausstattung:
- elektrisch / hydraulische Tafelschere
- elektrischer Hinteranschlag mit ELGO Digitalanzeige
- pneumatische Blechho...
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Max. Blechstärke: 2 mm Stahl
Max. Rondendurchmesser: 1000 mm
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Motorischer Antrieb über Fußschalter
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Mot. Kreisschere für Böden und Ringe
Angebotsnummer: 16365
Fabrikat: FASTI
Typ: 502-10-2
Maschinen-Nr: 8652011
Baujahr: 1986
Technische Daten:
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- für Böden von ca. 120 - 1000 mm
- für Streifen von ca. 10 - 260 mm
- max. Schnittleistung bei 45 Kp/mm² . 2 mm
- 2 Antriebsgeschwindigkeiten 12 / 24 m/min
- Antrieb 400 V / 1,0 / 1,4 kW
- E.- Fußtaster
- Platzbedarf ca. B 400 x H 1200 x T 1550 mm
- Gewicht ...
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Ahaus, Deutschland

(Händlerstandort)
1996
gebraucht
Blechbreite 3100 mm
Blechstärke 10,0 mm
Blechstärke bei Niro-Stahl 7,0 mm
Niederhalter 17 Stück
Hubzahl 12 - 45 Hub/min
Ölinhalt 150 ltr.
Schnittwinkel 1,6 °
Hinteranschlag - verstellbar 10 - 1000 mm
Steuerung FASTI NC
Motorleistung 22,0 kW
Gewicht 9500 kg.
Abmessung L-B-H 3606 x 2420 x 2065 mm
Ausstattung:
- kulissengeführte hydraulische NC Tafelschere
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- FASTI NC Touch Steuerung NT 20S, schwenkbar vorne links
- elektro / hydraulische Schnittspaltverstellung
- elektro / hydraulisc...
Max. Blechstärke: 2 mm Stahl
Max. Rondendurchmesser: 1000 mm
Motorischer Antrieb über Fußschalter
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2 Geschwindigkeiten
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ANGEBOT 21022
Technische Daten:
- max. Arbeitsbreite 1040 mm - max. Schnittleistung St 40 4 mm
- Schnittwinkel 1,3 °
- Schnittspaltverst. durch skalierte Verstellschrauben
- Hinteranschlag prallel + schräg stellbar 10 - 550 mm
- Hubzahl ca. 50 pro/min
- 2 Stück vordere Auflagearme
- 1 Stück vorderer Winkelanschlag
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- E.- Fußtaster
- Antrieb 400 V / 7,5 kW
- Platzbedarf ca. B 1650 x H 1250 x T ...
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Blechbreite 1020 mm
Blechstärke 4,0 mm
Öffnungsweite 335 mm
Biegewinkel max. 135 °
Verstellung UW 115 mm
Arbeitshöhe 910 mm
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Gesamtleistungsbedarf 1,6 kW
Maschinengewicht ca. 1350 kg.
Abmessung L-B-H 2130 x 800 x 1510 mm
Ausstattung:
- schwere / robuste manuelle Schwenkbiegemaschine
- manuelle Verstellung der Unterwange vorne
- motorische Oberwangenverstellung
- Einsatz- / Biegewerkzeug
- freibeweglicher Fußschalter
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Angebot 21186
Technische Daten:
- max. Arbeitsbreite 3050 mm
- Druckleistung 250 t
- Ständerdurchgang 2550 mm
- Ständerausladung 300 mm
- max Einbauhöhe ca. 480 mm
- Hub, bzw. Einpresstiefe stufenlos regulierbar 0 - 250 mm
- Antrieb 400 V / ca. 18,5 kW
- Platzbedarf ca. B 3800 x H 3300 x T 2300 mm
- Gewicht ca. 18500 kg
- mit:
- CNC – Steuerung DELEM
- Y1 + Y2 , X ,
- Hinteranschlag
- Ober...
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Ahaus, Deutschland

(Händlerstandort)
1990
gebraucht
Blechbreite 3055 mm
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Blechstärke 8,0 mm
Blechstärke bei Niro-Stahl 5,5 mm
Schnittwinkel 1,7°
Hinteranschlag - verstellbar 10 - 1.000 mm
Tischhöhe 900 mm
Hubzahlen pro Minute max. 13 Hub/min.
Steuerung ELGO P8511
Tischbreite 655 mm
Motorleistung 15,0 kW
Maschinengewicht ca. 9000 kg.
Abmessung L-B-H 3715 x 2100 x 1980 mm
Ausstattung:
- robuste hydraulische Tafelschere für den universellen Einsatz
- ELGO Steuerungseinheit. Modell P8511 mit Digitalanzeige
- elektrischer Hinteranschlag
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Kolbendurchmesser: 16 mm
Hub: 320 mm
Druck (pmax): 10 bar
Artikelzustand: Gebraucht aus Lagerbestand
Garantie in Monaten: 12
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Kolbenstangenart: Einseitige Kolbenstange
Hersteller: Rexroth
Gebrauchsspuren: gering
Artikelnummer: 5283010640
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Doppelseitige Solo maschine (oder 1° und/oder 2° maschine in ein Maschinenstrasse)
Kantendicke im Rollen (min/max) mm 0,3 / 3
Platten Dicke (min/max) mm 12 / 40
Arbeitsbreite (min/max) mm 225 / 3000
Steuerung PC 22 /Software WoodCommander
Vorschubgeschwindigkeit (regelbar) m/min 15 - 40
Keine Übertragung bar (Master & Slave systeme)
Cq9elkmg
Sicherheit und Lärmschutz Kabine - Seitenverstellung aggregateträger
FORMATBEARBEITUNGS (für jede Seite):
Sprayeraggregat (für flüssige Antihaft)
Schutzfräs...
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Burnhaupt-le-Haut

2015
generalüberholt (gebraucht)
• Marke : GREINER
• Typ : RED.PUL30/10-235
• Baujahr : 2015
• Kontatktlänge 2150mm
Bh2ixbf
• Breite : 235mm
• Schnellwechsel-Stollen
• Sehr guter Zustand
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Im Angebot:
Eine mobile Kantenanleimmaschine auf Räder
Marke: Casadei
Typ: K30 / 10
Baujahr: 1998
Betriebsspannung: 380 Volt
(Haupt-)Motorleistung: 3.5 kW
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Die Maschine wird von uns auf dem LKW verladen.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit kontaktieren!
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Niederlangen, Deutschland

(Händlerstandort)
neu
Blechbreite 3100 mm
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Blechstärke 13 mm
Anbiegung 10 mm
Oberwalzen-Durchmesser 300 mm
Seitenwalzendurchmesser 210 mm
Unterwalzen-Durchmesser 270 mm
Gesamtleistungsbedarf 11,0 kW
Maschinengewicht ca. 8,8 t
Raumbedarf ca. m
- hydr.-4 Walzen Rundbiegemaschine
- Konischbiegeeinrichtung
- Induktiions gehärtete Walzen
- Digitalanzeige für die beiden Seitenwalzen
- fahrbares Bedienpult
- 2 Geschwindigkeiten
- hydr.-Klapplager
- CE - Zeichen / Konformitätserklärung
- Bed. Anleitung
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Böheimkirchen, Österreich

(Händlerstandort)
neu
Blechstärke: 10Biegelänge: 3100Oberwalzendurchmesser: 270
Technische Daten:
- Gehärtete und polierte Walzen
- Kompletter Körper aus ST-52 Stahl
- Die 4 Walzen sind symmetrisch angeordnet
- Hydraulisch angetriebener Deckel für einfache Materialentnahme
- Digitalanzeige für Unter- und Seitenwalzenposition
- hydraulische Zustellung
- Ober- und Unterwalzen werden von Hydraulik und Getriebe angetrieben
- Die vertikalen Bewegungen der unteren Walze sind hydraulisch angetrieben
- Bewegliches Kontrol...
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- keine Beschreibung vorhanden -
B3venzd
10
Blechbreite 3100 mm
Blechstärke 13,0 mm
Anbiegung 10,0 mm
Oberwalzen-Durchmesser 300 mm
Seitenwalzendurchmesser 210 mm
Unterwalzen-Durchmesser 270 mm
Gesamtleistungsbedarf 11,0 kW
D90hykems
Ausstattung:
- hydr.-4 Walzen Rundbiegemaschine
- Konischbiegeeinrichtung
- Induktiions gehärtete Walzen
- Digitalanzeige für die beiden Seitenwalzen
- fahrbares Bedienpult
- 2 Geschwindigkeiten
- hydr.-Klapplager
- CE - Zeichen / Konformitätserklärung
- Bed. Anleitung
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Bratislava

neuwertig (gebraucht)
Wilo TOP-Z 30/10 230 V Warmwasser-Umwälzpumpe. Wird für die Zirkulation von Trinkwasser verwendet.
B79xwbj3wp
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Gorzów Śląski

gut (gebraucht)
Staubabsaugung, Rauchabsaugung, selbstreinigende Filter, pneumatische MAHLE mit sehr hohem Unterdruck!
Für Sandstrahlen, Soda, Gips, Zement, Kunststoffe und alle Arten von trockenen Stäuben.
Die Abreinigung des Filters erfolgt pneumatisch mit Druckluftimpulsen während des Betriebes, was zu einer hohen Effizienz des Gerätes führt.
Nxrdp
7,5 kW Ventilator
Unterdruck 7500 Pa
Kapazität 1400 m3/h
Filterpatronen 3 Stück
1
Böheimkirchen, Österreich

(Händlerstandort)
neu
Biegelänge: 3100Blechstärke: 10Oberwalzendurchmesser: 270
Technische Daten:
- Gehärtete und polierte Walzen
- Kompletter Körper aus ST-52 Stahl
- Konische Biegevorrichtung
- Digitalanzeige für Seitenwalzen
- Tragbares Kontrollpult
- Walzen sind mit Lagern montiert
- Obere Walzenabdeckung, hydraulisch öffenbar und verschließbar über Bedienfeld.
- Alle Walzen werden durch Hydraulikmotor und Planetengetriebe angetrieben
- Seitwärtsbewegungen werden hydraulisch angetrieben
Optionen:
- variable Ro...
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- keine Beschreibung vorhanden -
Brmv93u27a
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Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Kreiselpumpe, Hochdruckpumpe, Wasserpumpe, mehrstufige vertikale Zentrifugalpumpe
-Antrieb: 1,5 kW 2910 U/min
-max. Förderleistung: 23,6 m³/h
-max. Druck: bar
-max. Tempertur: 100 °C
-Anzahl: 2x Pumpen vorhanden
-Preis: pro Stück
-Abmessungen: 250/300/H755 mm
-Gewicht: 60 kg
Bdafd0hlui
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Format max.: 350 X 640 mm
Format min.: 105 X 150 mm
Ausstattung: 10 Hoch-Stapelanleger Stationen
1 Hand-Anlege Station
1 Doppelbogen Kontrolle
1 Fehlbogen Kontrolle
Cbnwbiqced
1 Criss-cross Auslage
1 Transfer Station UT 350 X 640
1 SFT 350 S (Heft-, Falz und Frontschnitt Station)
2 Heftköpfe
1 Auslage
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Remscheid, Deutschland

(Händlerstandort)
neu
Leuze BCL 501iSF 102 Stationrer Barcodeleser 50105484 10 - 30 V DC V 1 . 5 . 19 100 % funktionsfhig
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