Fasti Sickenmaschine
Fasti
431-50-1
Fasti Sickenmaschine
Fasti
431-50-1
Baujahr
1985
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Rudolf Diesel Str. 23a, 64331 Weiterstadt, DE
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Fasti Sickenmaschine
- Hersteller:
- Fasti
- Modell:
- 431-50-1
- Baujahr:
- 1985
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A7227675
- Aktualisierung:
- zuletzt am 04.07.2022
BESCHREIBUNG
Fasti Sickenmaschine Max Blechdicke bei 400N/mm² Zugfestigkeit 50 x 1
Mit versch Rollen
Ibyaike2
Mit versch Rollen
Ibyaike2
ANBIETER
Jürgen Neydorff
Ansprechpartner: Herr Jürgen Neydorff
Rudolf Diesel Str. 23a
64331 Weiterstadt, Deutschland

Unser Unternehmen verkauft Werkzeug Maschinen Industriebedarf . Seit 2001 nach der Firmengründung sind wir stetig gewachsen . Unser Online Shop verwaltet 50000 Werkzeuge . Unser Gebrauchtmaschinenlager ist gut gefüllt wir haben ständig 300 Werkzeugmaschinen viele Zubehörteile für Werkzeugmaschinen , Auch haben wir ständig gebrauchte Elektrowerkzeuge vom Akku Schrauber bis zum Bohrhammer oder die Diamantbohrmaschine . Ein großes Lager an Fräser Bohrer Wendeplatten Gewindebohrer Neu und gebraucht ergänzt unser Lieferprogramm.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich und Datenschutz
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.
3. Kundendaten werden gespeichert (§§ 28, 33 BDSG).
Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, sowie der Durchführung von Werbemaßnahmen, die durch unser Haus, oder durch uns beauftragte Dritte in unserem Namen erfolgen, sind wir berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Wir sind berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) §4, Abs. 1. u. 2, werden eingehalten.
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Der Katalog und unser Internet-Angebot ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern.
2. Die in Katalogen und Angeboten enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen betrieblichen oder überbetrieblichen Normen sind freibleibend und unverbindlich und stellen bloße Eigenschaftsbeschreibungen dar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Ladenräumen eingesehen werden oder von uns angefordert werden.
2. Gesondert berechnet wird der jeweils gültige Legierungszuschlag (LZ).
3. Unsere Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Rechnungen. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
4. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nicht kaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren, bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung und Mahnung je € 10,– berechnen.
5. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten und alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Dies gilt nicht für Sonderwerkzeuge.
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, (also ca.) sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-Fristen bzw. -Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 10 Arbeitstage betragenden Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Lieferungen oder Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.
§ 5 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös, abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Sind wir zu Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Maschinen werden verkauft wie besichtigt. Nicht-kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich nach deren Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersuchen. Nicht-kaufmännische Kunden müssen offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich uns gegenüber rügen. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absendung des Rügeschreibens.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 II BGB geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein Verschulden bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.
8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Ablieferung.
§ 8 Gesamthaftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung von Leib und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) zur Last fällt, oder wir uns zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft in Leistungsverzug oder Unmöglichkeit befinden oder von uns wesentliche Vertragspflichten zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft verletzt werden.
In den drei letztgenannten Fällen (Leistungsverzug, Unmöglichkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) sind Schadensersatzansprüche auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
2. Soweit wir nach vorstehender Ziffer (1) für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen haften, ist gegenüber Kaufleuten die Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Soweit wir Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießen, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.
4. Diese Haftungsregelung erfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlung und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt Darmstadt.
§ 10 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie technische Änderungen vorzunehmen.
zu § 7 Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Maschinen und beträgt für Fabrikations- und Materialmängel 6 Monate ab Liefertag. Derartige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden.
Werden die von der Lieferfirma erteilten Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Für Lieferteile, die durch ihre Beschaffenheit oder nach Art ihrer Anwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen, entfällt jegliche Mängelhaftung.
Jürgen Neydorff
Rudolf Diesel Straße 23A
64331 Weiterstadt
Neydorff Newsletter
Katalogbestellung
Allgemeine hinweise
Impressum
Teledienstgesetz
AGB
Datenschutzerklärung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
Samstag 8:30 bis 12:00 Uhr
Jürgen Neydorff
Alle Rechte vorbehalten © Jürgen Neydorff Website Generator Logo MATRIX-CMS
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften, gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits enthalten.
3. Kundendaten werden gespeichert (§§ 28, 33 BDSG).
Zum Zwecke der Abwicklung von Aufträgen, Anfragen und Angeboten, sowie der Durchführung von Werbemaßnahmen, die durch unser Haus, oder durch uns beauftragte Dritte in unserem Namen erfolgen, sind wir berechtigt, die Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Wir sind berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, die der Auftragsabwicklung dienen. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) §4, Abs. 1. u. 2, werden eingehalten.
§ 2 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Der Katalog und unser Internet-Angebot ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Bestellung durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware liefern.
2. Die in Katalogen und Angeboten enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen technischen Daten, sowie in Bezug genommenen DIN-, VDE oder sonstigen betrieblichen oder überbetrieblichen Normen sind freibleibend und unverbindlich und stellen bloße Eigenschaftsbeschreibungen dar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart ist.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Nettopreise zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Kataloge und Preislisten können in unseren Ladenräumen eingesehen werden oder von uns angefordert werden.
2. Gesondert berechnet wird der jeweils gültige Legierungszuschlag (LZ).
3. Unsere Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Rechnungen. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unserem Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
4. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 4% p.a. über dem jeweils gültigen Bundesbankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsung können wir von unseren nicht kaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren, bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.
Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung und Mahnung je € 10,– berechnen.
5. Skonti, eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. werden hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nachzubelasten und alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 4 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder -termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen nach Annahme der Bestellung durch uns. Dies gilt nicht für Sonderwerkzeuge.
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, (also ca.) sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-Fristen bzw. -Termine bestimmten Zeitraums ist der Kunde nach Ablauf einer uns zu setzenden angemessenen, mindestens 10 Arbeitstage betragenden Nachfrist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. Das gleiche gilt für verbindlich vereinbarte Fristen bzw. Termine mit dem Vorbehalt, dass die zu setzende angemessene Nachfrist mindestens 5 Arbeitstage beträgt. Bei Fixgeschäften ist eine Nachfristsetzung nicht erforderlich. Eine Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen bzw. gegenüber Nichtkaufleuten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe bzw. Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Rücktritt hat in jedem Fall mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen. Beschränkt sich die Überschreitung auf einen Lieferungsteil oder Leistungsteil, beschränkt sich auch das Rücktrittsrecht auf den betroffenen Teil, wenn durch eine derartige Beschränkung des Rücktrittsrechts bei objektiver Beurteilung der übrige Vertrag nicht betroffen wird. Lieferungen oder Leistungen, die infolge von uns nicht zu vertretender Umstände einschließlich von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrs- bzw. sonstigen Hindernissen einschließlich der Verzögerung der Belieferung mit wesentlichen Materialien unterbleiben oder sich verzögern, berechtigen uns, entsprechend später zu liefern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deswegen ein Anspruch auf Schadenersatz zusteht. In den Fällen einer für den Kunden unzumutbaren Lieferungsverzögerung ist auch dieser unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt. In jedem Fall setzt die Einhaltung von Fristen bzw. Terminen die endgültige Klärung sämtlicher technischer Einzelheiten und gegebenenfalls die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Spezifikationen bzw. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. und Schaffung der erforderlichen sonstigen Voraussetzungen, sowie gegebenenfalls den Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung voraus.
§ 5 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös, abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 10 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Sind wir zu Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
§ 7 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten unverzüglich und ordnungsgemäß nachgekommen sind. Gebrauchte Maschinen werden verkauft wie besichtigt. Nicht-kaufmännische Kunden müssen die gelieferte Ware, sobald als möglich nach deren Eintreffen auf Vollständigkeit, Mängel, Falschlieferung, Transportschäden und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften untersuchen. Nicht-kaufmännische Kunden müssen offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich uns gegenüber rügen. Für die Einhaltung der Frist genügt die Absendung des Rügeschreibens.
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 II BGB geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein Verschulden bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.
8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Ablieferung.
§ 8 Gesamthaftung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, sofern wir nicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder der Verletzung von Leib und Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit (grobes Verschulden) zur Last fällt, oder wir uns zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft in Leistungsverzug oder Unmöglichkeit befinden oder von uns wesentliche Vertragspflichten zwar ohne grobes Verschulden, doch schuldhaft verletzt werden.
In den drei letztgenannten Fällen (Leistungsverzug, Unmöglichkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten) sind Schadensersatzansprüche auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
2. Soweit wir nach vorstehender Ziffer (1) für grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen haften, ist gegenüber Kaufleuten die Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
3. Soweit wir Deckungsschutz einer Haftpflichtversicherung genießen, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.
4. Diese Haftungsregelung erfasst insbesondere auch Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlung und Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt Darmstadt.
§ 10 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, sowie technische Änderungen vorzunehmen.
zu § 7 Mängelgewährleistung
Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Maschinen und beträgt für Fabrikations- und Materialmängel 6 Monate ab Liefertag. Derartige Mängel sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die betreffenden Teile auf Verlangen zuzusenden.
Werden die von der Lieferfirma erteilten Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.
Für Lieferteile, die durch ihre Beschaffenheit oder nach Art ihrer Anwendung einem natürlichen Verschleiß unterliegen, entfällt jegliche Mängelhaftung.
Jürgen Neydorff
Rudolf Diesel Straße 23A
64331 Weiterstadt
Neydorff Newsletter
Katalogbestellung
Allgemeine hinweise
Impressum
Teledienstgesetz
AGB
Datenschutzerklärung
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 bis 18:00 Uhr
Samstag 8:30 bis 12:00 Uhr
Jürgen Neydorff
Alle Rechte vorbehalten © Jürgen Neydorff Website Generator Logo MATRIX-CMS
Anfrage senden
TELEFON & FAX
Telefon:
+49 6151 8622027
Fax: +4961516702020
Diese Inserate könnten Sie auch interessieren.
Max. Biegelänge: 2040 mm
Max. Blechstärke: 1 mm Stahl
Walzendurchmesser: 80 mm
Motorische Hinterwalzenzustellung mit automatischer Abschaltung
Rechts- und Linkslauf über Fußschalter
Cbtrbizgds
Sicherheitsseilzugschalter
Konisch Runden möglich
7
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Falzformer, Falzmaschine, Formfalzmaschine, Profilier-Maschine, Profilier-Anlage
-Übergabe: im Istzustand wie besichtigt
-Maschine: ist ohne Motor und wird daher als Ersatzteilträger verkauft
-Profilier Stationen: 7 Stück
-weiteres Zubehör: nicht vorhanden
-Blechstärke max.: 1,5 mm
-max. Steghöhe: 20 mm
7bra9eb9y
-1x Satz Rollen:
-Arbeitswellen/Werkzeugaufnahme Durchmesser: Ø 28 mm Nut 8 mm
-Abmessungen: 1460/740/H1050 mm
-Gewicht: 352 kg
4
Korschenbroich, Deutschland

(Händlerstandort)
1970
gebraucht
Blechstärke max. 1,5 mm
Blechbreite max. 1.020 mm
Baujahr ca. 1970
von Hand
Ring Nut
Tzlsp3dg
Oberwalze heraus schwenkbar
2
Max. Biegelänge 2040 mm
Max. Blechdicke 1,5 mm
Gygz3c
3
Leipzig, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Blechstärke: 1,0 mm
Ausladung: mm
Walzenmittenabstand: mm
Länge: Falzlänge: 1100 mm
Drehzahl: U/min
Einlaufhöhe: mm
Gesamtleistungsbedarf: kW
Maschinengewicht ca.: t
Abmessungen L x B x H: m
Spannung: V / Hz
Falzmaschinen - Längsfalzmaschine
- zum Anbiegen von Blechelementen
- Blechbreite 1100 mm
- Blechstärke 1,0 mm
- Ø Oberwalze 100 mm x 1100mm
- Ø Unterwalze 100 mm x 1080 mm, mitlaufend, verstellbar vertikal 25 mm manuell
- Öffnungsweite 25 mm
Bikxblyc8a
- Bedienung per Fußschalter -
Goldenstedt, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Blechbreite 1020 mm
Blechstärke 2 mm
Oberwange ausschwenkbar ja
Maschinengewicht ca. 500 kg
Raumbedarf ca. 1500 x 600 x 1450 mm
Ijgutx03o
manuelle Schwenkbiegemaschine
Typ ASK 205-1
2 identische Maschinen auf Lager
7
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Max. Biegelänge: 1270 mm Max. Blechstärke: 1,75 mm Stahl
3pciyl9b
15
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Falzformer, Falzmaschine, Formfalzmaschine, Profiliermaschine, Profilieranlage
-max. Arbeitsbreite: 1260 mm
-Profilierstationen: 7
-Blechstärke: max. 1,0 mm
-2x Satz Rollen
-Motor: 0,55/3,6 kW
Xd8qgoml3
-Anschluß: 400 Volt
-Abmessungen: 3150/1100/H1200 mm
-Gewicht: 1700 kg
6
Hessisch Lichtenau

1991
gebraucht
Pneumatische Falzanbiegemaschine FASTI Typ 606 - 11 - 1.0
Bc9v7xztvj
Falzmaschine zur Blechfalz Vorbiegung
Zum herstellen einer Falzanbiegung
Fabr. Nr. 9166002 Baujahr 1991
Arbeitslänge: 1100 mm
Materialstärke bei 45 kg/mm² 1 mm
Druckluftbedarf 6 bar
- pneum. Fußschalter
- Walzenzustellung über Gewinde-Knebelschrauben
Platzbedarf L x B x H 1600 x 300 x 1050 mm
Gewicht ca. 250 kg
guter Zustand
Der Falz ist die Doppelung des Blech im Randbereich, also 1x Umgeschlagen um die Steifig...
7
Rödermark

1967
gut (gebraucht)
ANGEBOT 22234
Handbetriebene 3-Walzen - Blechrundbiegemaschine mit asymmetrischer Walzenanordnung
Technische Daten:
- Arbeitsbreite 1020 mm
- Materialstärke max. 1,25 mm
Banl0os80
- Walzendurchmesser 64 mm
- Oberwalze ballig gedreht, nach vorn ausschwenkbar
- Hinterwelle mit Handrad schräg verstellbar zum Konischrunden
- Unterwalzenanstellung mit Stellhebel und Excenter
- Vorderwelle parallel
- Platzbedarf ca. B 1350 x H 950 x T 750 mm
- Gewicht ca. ...
6
Leipzig, Deutschland

(Händlerstandort)
1982
gebraucht
Blechbreite: 1500 mm
Blechstärke: 1,5 mm
Ständerweite: 1760 mm
Messerlänge: 152 mm
Biegewinkel max.: 160 °
Gesamtleistungsbedarf: 1,3 kW
Maschinengewicht ca.: ca. 800 kg
B9roaof
Abmessung Maschine ca. LxBxH: 2,5x0,7x1,5 m
- Verstellung der Oberwange 350 mm
- Verstellung der Biegewanne/Unterwange 60/60mm motorisch
- Biegekante bis max. 10 mm Radius
- ohne Hinteranschlag - Nachrüstung möglich
- manuelles Zählwerk
Zubehör:
- 1 Satz Werkzeug
- Fußpedal 2-fach (rechts/links).
7
Technische Daten:
Max. Arbeitslänge: 1.500 mm
Max. Druck: 50 t
Max. Bewegung des oberen Trägers: 250 mm
Cau8bch2os
Gewicht: 3.700 kg
CNC-Steuerung: DELEM DA 20S
Zubehör:
CNC-Steuerung mit 3 Achsen
Sicherheitsausrüstung
Bewegliches Fußpedal
Obere und untere Werkzeugaufnahme
6
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
1989
gebraucht
Max. Biegelänge: 1270 mm Max. Blechstärke: 1,75 mm Stahl Sonderschienen auf Anfrage
Gwvoc8
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Sickenmaschine, Bördelmaschine, Falzschliessmaschine, Motorische Sickenmaschine
N7myf
-unterer Arm geschweißt
-max. Blechleistung: 1,5 mm
-Anzahl Sickensätze: 9 Stück
-elektrisch angetrieben: 0,6/0,75 kW
-Ausladung: 320 mm
-Abmessungen: 1000/350/H1220 mm
-Gewicht: 250 kg
3
Fasti CNC abkantpresse
Model 902-50-20
Jahre : 1988
Kapacität : 2000 mm. x 50 tons
Styring : Delem DA 65 R (rebuilt on machine lately)
Werkzeuge
Manuel R-achse
Bz8v0ansm7
7
Angebot 16343
Technische Daten:
- max. Arbeitsbreite 2040 mm
- max. Materialstärke 1.0 mm
- Walzendurchmesser Ober + Unterwalze 80 mm
- gummierte Hinterwalze 88 mm
- Hub 70 mm
- Hinterwalze + Unterwalze verstellbar zum konischbiegen
- Ober- und Unterwalze motorisch angetrieben
- Arbeitsgeschwindigkeit rechts + links 6 m/min
- Antrieb 400 V / 1,1 kW
Vvctzm
- Platzbedarf ca. B 2650 x H 1050 x T 650 mm
- Gewicht ca. 6...
3
gebr. 3-Walzen Handrundbiegemaschine
Fabrikat FASTI
Modell 102 – 10 -1,5
Masch.-Nr.: 00102014
Nutzlänge 1020 mm
Blechstärke 1,5 mm
O8c9h
Walzen- Ø 65 mm
Außenmaße:
Länge 1500 mm
Breite 600 mm
Höhe 1000 mm
Gewicht ca. 190 kg
Asymmetrische Walzenanordnung
Oberwalze mit Falznute
Unterwalze mit Exzenterzustellung
konisch runden durch Schrägstellung der Hinterwalze
4
Freudenberg, Deutschland

(Händlerstandort)
1978
gut (gebraucht)
Bandbreite: 200 - 1.650 mm
Banddicke: 0,4 - 2 mm
Coilgewicht: 7,5 t
Dorn-Ø: 508/610 mm
Bs9tzvkyfx
3
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Max. Blechstärke: 1,25 mm Stahl
P0rfz
Walzenmittenabstand: 63 mm
3
Kassel, Deutschland

(Händlerstandort)
1986
gut (gebraucht)
gebr. Hand-Schwenkbiegemaschine
Fabrikat FASTI
Modell 204-12-1,75
Masch.-Nr.: 8624051
Baujahr 1986
Vtzfxa
Abkantlänge 1270 mm
Blechstärke 1,75 mm
Öffnungsweite Oberwange 220 mm
Außenmaße:
Breite 2000 mm
Tiefe mit Anschlag 1000 mm
Höhe 1300 mm
Gewicht ca. 530 kg
Mit Hinteranschlag
3
Werkzeugwagen fahrbar (Nr. 1) ,
komplett
mit Kassetten
Fnf8q3ud
.
Inhalt : Aufnahmen , ISO 50 , inkl. 1 Stk Wohlhaupter (Ausschlagkopf)
.
.....
5
Hessisch Lichtenau

2005
gebraucht
Druckluft - Kältetrockner HIROSS Typ SGB 024 230/1/50 .
Serien. Nr. 2797370002 Baujahr 2005
Volumenstrom max. ca. 2,4 m3/min.
Betriebsdruck Kältemittelseite max. 22 bar
Bc9v0yn2m9
Betriebsdruck Druckluft max. 16 bar
Kältemittel R 134a
Füllgewicht 0,32 kg
Anschlußgewinde 3/4?
Nennleistungaufnahme 0,79 kW
Netzanschluß 230 Volt, 50 Hz
- Filtereinheit bestehend aus 2 Stück HIROSS- Druckluftfiltern, Typ HFN030P
Platzbedarf L x B x H 700 x 350 x 700mm
Gewicht 55 kg
gu...
7
Rohrdurchmesser 50,8 mm
Wandstärke 1,0 mm
Vierkantstahl 50 x 50 x 1 mm
Rundstahl 25 x 6 mm
Maschinengewicht ca. 46 Kg
Abmessungen L x B x H 0,6 x 0,4 x 0,5 m
Max. Kapazität / Min. Radius flach / 1 1/4 "/ 10"
C-Kanal 1x2 "/ 60"
Rundrohr 1 1/2 "/ 20"
Rundrohr 2 "/ 60"
Wue8avu2
Durchmesser der Rollen 1 1/2 "
Maximaler Rohrdurchmesser 38 mm.
15
Odelzhausen

2007
gebraucht
ABS ,Bordküche ,Klima ,Navigationssystem ,Standheizung ,Toilette
**SETRA S416GTHD /428 PS /Motor EURO 4 /aus deutschem Vorbesitz/49+1+1
*** AS Tronic 12 Gang
* 49 + 1 + 1 Schlafsitze
* Klimaanlage
* Video / Monitore
* WC
Bgiptt0igm
* Kühlschrank
* etc.
----
Besichtigung und Probefahrt sind bei uns jederzeit möglich!
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Besuchen Sie auch unsere Homepage
Finanzierung möglich!
Irrtümer und Zwischenverkauf vorbehalten.
Öffnungszeiten:
Mo - Do.: ...
4
Margraten

2007
generalüberholt (gebraucht)
Überholter FANUC M-710iC 50 mit R-30iA B-Size Steuerung, hergestellt 2007.
Alle Roboter sind ausgiebig getestet und haben einen Wartungsservice nach Herstellervorgaben erhalten. Daher bieten wir sie standardmäßig mit 12 Monaten Garantie an
Marke: Fanuc
Modell: M-710iC 50
Modell-Nr.: A05B-1125-B201-30iA-B
Steuerung: R-30iA B-Größe
Nutzlast: 50 kg
Reichweite: 2050 mm
Cc2nwtgutl
Reproduzierbarkeit: ± 0,04 mm
15
Falzmaschine GUK K50 / 6/1 / FL 2-50
Die Maschine ist in perfektem Zustand, bereit für die Produktion.
Format: 500x700mm.
B7y7sbhgws
Falzgeschwindigkeit: 30-160m / min
Ausstattung:
6 parallele Kassetten.
1 Kreuzmesser.
Die erste Kassette ist langgestreckt.
Einstellung der Kassetten über die "Uhren".
Sanfte Geschwindigkeitskontrolle vom Schreibtisch aus.
Zähler mit Paketfunktion und Faltgeschwindigkeitsanzeige.
Rietschle-Kompressor.
Aufklappbare Schalldämmhaube.
Werkzeugwalze zur Aufnahme von Wer...
4
Staufenberg, Deutschland

(Händlerstandort)
1970
gebraucht
Optische Profilschleifmaschine Fabr. HOMMEL Werke Typ OPSM
Masch.# 326 Baujahr 1970
Technische Daten:
stufenlos einstellbare Vergroesserung 10:1 bis 50:1
nutzbare Projektionsflaeche 380 x 420 mm
Aufspannflaeche 450 x 200 mm
groesste schleifbare Werkstueckdicke 85 mm
Schraegstellung bis 30°
Drehung des Schleifkopfes + - 15°
Schwenkung des Schleifkopfes + - 10°
Schleifscheibendurchmesser min./max. 100 / 150 mm
stufenlos regelbare Drehzahlen 2800 - 5000 UpM.
Wgowhioi9
Anschlusswert 2,...
7
Remscheid, Deutschland

(Händlerstandort)
neu
Schunk SRU+50-W / 362622 Universalschwenkeinheit + 2 x PZN 125-1 / 300313 Universalgreifer,ungebraucht, 100% funktionsfhig, Lieferumfang gem. Fotos
Qopxh
14
Kiel

neuwertig (gebraucht)
Zu verkaufen steht eine Wilo 3 druckerhöhungsanlage.
-Typ: MVISE806-1/16/K/3-400-50-2
Mehrpumpenanlage WILO MVISE mit Wilo VR-System.
2t79ce
Für mehr infos Sieh Typenschild.
Standort : 24145 Kiel
Lieferung gegen Aufpreis ist Bundesweit möglich.
4
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Getriebemotor Elektromotor Drehstommotor Winkelgetriebe-Motor
-Drehzahl: 50/100 U/min
-Leistung: 0,6/1 kW
-Bauform: B5
-Durchmesser Welle: Ø 32 mm
-Schutzart: IP 44
Wempjansz
-Abmessungen: 580/200/H240 mm
-Gewicht: 39 kg
6
Maastricht, Niederlande

(Händlerstandort)
einsatzbereit (gebraucht)
Chauvin Siebmaschine 21/50-1
Siebfläche: 5000 x 2100 mm – 1 Decker
3uk2msc
Sieböffnung: 55 x 70mm
Antrieb: E-motor 11 kW
Inkl.: Federn mit Federkonsole Stahl Unterbau.
13
Für weitere technische Daten wenden Sie sich bitte an den Verkäufer.
Mxnrtk
5
Korschenbroich, Deutschland

(Händlerstandort)
1992
gebraucht
Seriennummer 0736201
Spitzenweite 1,.100 mm
Umlaufdrehdurchmesser über Bett 570 mm
Dreibackenfutter 250 mm
Multifix
Dokumentation
Maschinengewicht ca. 2,8 t
Ytrvdo
6
Remscheid, Deutschland

(Händlerstandort)
neu
Neugart WPLS142-005-SSSB3AG-E24/50/130/165/B5/M10 Winkelgetriebe Art.-Nr. 100336738 SN:2231204-1 ,ungebraucht in geffneter Originalverpackung, 100% funktionsfhig, Lieferumfang gem. Fotos
Cb8ljpmwjn
6
Werkstückdurchmesser: 600 - 5000 mm
Tragkraft: 50 t
Gesamtleistungsbedarf: kW
Gesamtgewicht ca.: 3750 kg
Abmessungen L x B x H: 3,8 x 1,75 x 1,0 getrieben m
Abmessungen L x B x H: 3,8 x 1,3 x 1,0 mitlaufend m
Zum Drehen von großen runden Behältern/Objekten. (Schweißpositionierer)
Besteht aus geschweißter Stahlkonstruktion.
- 2 Aufnahmeböcke, motorgetrieben, Verstellung 2400mm manuell, max. Achsabstand min./max.: 600 / 3000mm, Laufradgröße Ø x Breite: 550 x 320mm, Lauffläche 300mm Gummi
- 2 Auf...
5
Wiefelstede, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Hydraulikzylinder, Stützzylinder, Hydraulikstempel, Druckstempel
-Kolbendurchmesser: Ø 60 mm
-Kolbenstange: Ø 35 mm
Jbkgyvgz
-Flansch: Ø 69 mm
-Aufnahme Gewinde: Ø 22 x 2 x 30 mm
-Hub: 900 mm
-Abmessungen: 1090 x 100 x 100 mm
-Gewicht: 17 kg
6
Maastricht, Niederlande

(Händlerstandort)
einsatzbereit (gebraucht)
Siebmaschine SKAKO
Marke: SKAKO
Ccsgmss0qo
Siebfläche : 5000 x 1600 mm – 1 Decker
Sieböffnung: [] 160 mm
Antrieb: E-motor 22 kW.
15
Warburg, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Beschreibung: Das Kabinett (Salzsäure Abtankmodul) ist komplett geschlossen mit Schrankabluft, Zuluftfilter, Drucklufteinheit sowie mit Chemie-Kreiselpumpe und Druckluftmembranpumpe ausgestattet. Mit dem Abtankmodul wurde die angelieferte Chemikalie über die Filter in ein Lagertank gefördert.
Die Anlage ist sehr hochwertig verarbeitet und kann für viele Chemikalien benutzt werden.
1x Kreiselpumpe (Herst. Richter Typ MNK-B/F-P 50-32-125) / 1x Almatec Futur 50T, 1x Almatec A10TTT, Ventil und Filte...
9
Fumane, Italien

(Händlerstandort)
2020
gebraucht
Gebrauchte Bahnteiler-Kombinierer der Marke Packital DMP 50 A 1 2 X 2020 Die Gleitplattensysteme von Packital erfüllen alle Anforderungen an die Aufteilung oder Zusammenführung von Verpackungen oder Produkten in mehreren Bahnen Die sorgfältige Konstruktion ermöglicht die Beseitigung von Stößen oder Reibungen zwischen den Metallteilen, so dass der Geräuschpegel weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Werten liegt Die sanfte und progressive Bewegung eignet sich für die Handhabung aller Behälter...