Schwenkbiegemaschine
Fasti
204-10-2
Schwenkbiegemaschine
Fasti
204-10-2
Festpreis zzgl. MwSt.
3.200 €
Baujahr
1999
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Gütersloh, Germany
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Schwenkbiegemaschine
- Hersteller:
- Fasti
- Modell:
- 204-10-2
- Baujahr:
- 1999
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A6512146
- Referenznummer:
- 2339-2
- Aktualisierung:
- zuletzt am 10.08.2022
BESCHREIBUNG
Max. Biegelänge: 1020 mm
Max. Blechstärke: 2 mm Stahl
Gewicht: ca. 500 kg
Evbxtcmys
Max. Blechstärke: 2 mm Stahl
Gewicht: ca. 500 kg
Evbxtcmys
ANBIETER
Venker Werkzeugmaschinen GmbH
Ansprechpartner: Herr Meinolf Venker
Anemonenweg 8
33335 Gütersloh, Deutschland

Handel mit Profilstahlscheren, Lochstanzen, Blechbearbeitungsmaschinen, Metallsägen, Alu-Fensterbaumaschinen und Längenmess-u.Positioniersystemen. An- und Verkauf. Eigene Werkstatt. Sondermaschinenbau von Stanzanlagen. Firmengründung 1987.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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mit zusätzlicher motorischer Oberwangenverstellung
Technische Daten:
B9wjci9tla
max. Arbeitslänge 2040 mm
max. Blechstärke 2,0 mm
Hub der Oberwange 200 mm
Verstellbarkeit der Unter- und Biegewange 80 mm
Gewicht ca. 1830 kg
Außenmaße L x B x H
mit
- Gegengewicht
- motorische Oberwangenverstellung (ohne Fkt.)
- Fußschalter
gebraucht
Elektrik leicht überholungsbedürftig
6
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
1989
gebraucht
Max. Biegelänge: 1270 mm Max. Blechstärke: 1,75 mm Stahl Sonderschienen auf Anfrage
Gwvoc8
10
Blechbreite 2540 mm
Blechstärke 2,5 mm
Anbiegung 2,0 mm
Oberwalzen-Durchmesser 140 mm
Seitenwalzendurchmesser 140 mm
Unterwalzen-Durchmesser 135 mm
Geschwindigkeit 6,0 m/min
Spannung 400 V
Gesamtleistungsbedarf 4,0 kW
Maschinengewicht ca. 1920 kg
Abmessung L-B-H 3500 x 850 x 1550 mm
Ausstattung:
- elektro-mechanischer Dreiwalzenantrieb
- Antrieb durch Stirnrad-Getriebebremsmotor + Vorgelege
- asymetrische Walzenanordung
- elektrische Zustellung der Hinterwalze
* mit automatischer / elektrisch...
5
Technische Daten:
maximale Schnittbreite: 2050 mm
maximale Schnittleistung Stahl: 10,0 mm
verstellbarer Parallelanschlag
Abmessungen (Länge x Breite x Höhe): ca. 2800 x 2600 x 1950 mm
Gewicht: ca. 7,1-Tonnen
Der Verkäufer haftet nicht für Schreib- oder Datenübermittlungsfehler. Die Maschine ist in Optik, Technik und Verschleiß dem Alter entsprechend; gebrauchte Maschinen werden ohne jegliche Gewährleistung verkauft.
Cbpjrbfee3
6
Manuelle Dreiwalzen Rundbiegemaschine
Max. Blechbreite: 155 mm
Max. Blechdicke: 2,0 mm
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6
FASTI manuelle Kreisschere Größe 2
Leistung : bis 2mm ( 400 N/mm²)
max. Schnittdurchmesser : 1000 mm
Ausladung: ca.280 mm
Sehr gute Stabile Konstruktion , Bedienung per Handkurbel.
Maschine mit Untergestell
Hozva2pfe
6
ANGEBOT 21550
Technische Daten:
- max. Arbeitsbreite 1020 mm
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- max. Materialstärke bei 40 kg / mm² Festigkeit 2,0 mm
- Biegewinkeleinstellung elektronisch vorwählbar 0 - 135 °
- größte Öffnungsweite / Hub der Oberwange 220 mm
- Höhenverstellbarkeit - der Biegewange 30 mm
- der Unterwange 30 mm
- Oberwangenantrieb 380 V / 0,55 kW
- Biegewangenantrieb 380 V / 0,75 kW
- E.- Fuss-Taster
- Hinteranschlag per Hand...
7
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Max. Biegelaenge: 1020 mm Max. Blechstaerke: 2 mm Stahl Motorische Oberwangenverstellung ueber Fussschalter Manueller Hinteranschlag Diverse Biegeschienen
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10
Blechbreite 2040 mm
Blechstärke 2,0 mm
Ständerweite 2100 mm
Öffnungsweite 350 mm
Verstellung 80 mm
Schwenkwinkel max. 180 Grad
Gesamtleistungsbedarf 3,8 kW
Gewicht ca. 2200 kg
Abmessung L-B-H 3.080 x 820 x 2.462 mm
** guter Zustand (!!)
** Maschine mit neuer Spitzschiene
Ausstattung:
- robuste elektro motorische Schwenkbiegemaschine
- Biegewinkeleinstellung über elektrischen Potentiometer
* stufenlos einstellbar
* mit digitaler Wertanzeige
Uab2qk0v
- manueller % Automatik Modus wählbar
- el...
7
Technische Daten:
880rzam
Arbeitslänge: 2540 mm
Biegekapazität: 2,5 mm
Steuerung: manuell
Abmessungen (Länge x Breite x Höhe): ca. 3700 x 1650 x 1650 mm
Gewicht: ca. 3,5 to
Zubehör:
Werkzeug
Der Verkäufer haftet nicht für Schreib- oder Datenübermittlungsfehler. Die Maschine ist in Optik, Technik und Verschleiß dem Alter entsprechend; gebrauchte Maschinen werden ohne jegliche Gewährleistung verkauft.
3
Dortmund

1994
gut (gebraucht)
Schnittlänge 1630 mm
max. Blechdicke 400 N/mm² 2 mm
max. Blechdicke 700 N/mm² 1 mm
Abmaße, Maschine L x B x H 2400 x 1800 x 1300 mm
Gewicht ca. 1650 kg
Zubehör / Besondere Merkmale:
• Manuell verstellbarer Zahnstangenanschlag mit Maßband, Länge ca. 500 mm
• Wahlschalter für 1 = Aus, 2 = Einhub, 3 = Dauerhub, 4 = Tippbetrieb
• Drehschalter für den evtl. Rücklauf der Maschine
• Seitlicher Tischanschlag mit Maßband
• 3 Auflegearme
• Getriebebremsmotor
• Manuelle Zentralschmieru...
4
Arbeitsbreite: 1030 mm
Blechstärke: 4 mm
B8fe2cks
Ausladung: 100 mm
Hinteranschlag: 1050 mm
Antriebsleistung: 380 V kW
Platzbedarf: 1980 x 1730 x 1230 mm
Gewicht: 1550 kg
5
ANGEBOT 21456
Technische Daten:
- max. Arbeitsbreite 1040 mm
- max. Materialstärke 6 mm
- Walzendurchmesser je 150 mm
- Hub 70 mm
- Hinterwalze + Unterwalze verstellbar zum konischbiegen
- Ober- und Unterwalze motorisch angetrieben
- Arbeitsgeschwindigkeit rechts + links 6 m/min
- Antrieb 400 V / 4,0 kW
- Platzbedarf ca. B 1650 x H 1100 x T 870 mm
- Gewicht ca. 1250 kg
- mit: - asymetrischer Walzenanordnung
- ballig ...
6
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
2003
gebraucht
Max. Schnittlaenge: 2040 mm
Max. Blechstärke: 2 mm Stahl
Gewicht: ca. 1400 kg
Manueller Hinteranschlag mit Handkurbel
Seitenanschlag und Tischverlängerungen
Bsngx9z0zg
9
Blechbreite 1030 mm
Blechstärke 2,5 mm
Ständerweite 1200 mm
Hinteranschlag - verstellbar 500 mm
Hubzahl 71 Hub/min
Schnittwinkel 1,5 °
Ständerausladung 50,0 mm
Gesamtleistungsbedarf 3,8 kW
Maschinengewicht ca. 650 kg
O2cjp
Abmessung L-B-H 1400 x 1200 x 1500 mm
Ausstattung:
- robuste mechanische Tafelschere
- verstellbarer manueller Hinteranschlag
- 1x Seitenanschlag
- 2x Auflegearme
- hintere Blechrutsche
- Fußschalter
1
Groesse: 10/2
Nutzlaenge: 1020 mm
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Blechdicke bei 400 N/mm²: 2 mm
Hub der Oberwange: 220 mm
Verstellbarkeit der Unterwange: 60 mm
Verstellbarkeit der Biegewange: 60 mm
Gewicht: 460 kg
Werkzeugsystem WZS 1000, ca. 700 N/mm² Zugfestigkeit
Spitzschiene „SA 45°“
Biegewangenschienensatz bestehend aus
Flachschiene 10 mm und Verstaerkungschiene 17 mm
Sowie zusaetzlich Geissfusssegmentwerkzeuge, Hoehe 120 mm
zum Biegen von Kaesten u.ae.
3
gebr. 3-Walzen Handrundbiegemaschine
Fabrikat FASTI
Modell 102 – 10 -1,5
Masch.-Nr.: 00102014
O8c9h
Nutzlänge 1020 mm
Blechstärke 1,5 mm
Walzen- Ø 65 mm
Außenmaße:
Länge 1500 mm
Breite 600 mm
Höhe 1000 mm
Gewicht ca. 190 kg
Asymmetrische Walzenanordnung
Oberwalze mit Falznute
Unterwalze mit Exzenterzustellung
konisch runden durch Schrägstellung der Hinterwalze
4
Freudenberg, Deutschland

(Händlerstandort)
1978
gut (gebraucht)
Bandbreite: 200 - 1.650 mm
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Banddicke: 0,4 - 2 mm
Coilgewicht: 7,5 t
Dorn-Ø: 508/610 mm
3
Mot. Kreisschere für Böden und Ringe
Angebotsnummer: 16365
Fabrikat: FASTI
Typ: 502-10-2
Biutyhz7qx
Maschinen-Nr: 8652011
Baujahr: 1986
Technische Daten:
- für Böden von ca. 120 - 1000 mm
- für Streifen von ca. 10 - 260 mm
- max. Schnittleistung bei 45 Kp/mm² . 2 mm
- 2 Antriebsgeschwindigkeiten 12 / 24 m/min
- Antrieb 400 V / 1,0 / 1,4 kW
- E.- Fußtaster
- Platzbedarf ca. B 400 x H 1200 x T 1550 mm
- Gewicht ...
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Max. Schnittlänge: 1030 mm
Max. Blechstärke: 2,5 mm Stahl
Motorisch verstellbarer Hinteranschlag bis 1.000 mm in 2 Geschwindigkeiten mit digitaler Anzeige
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Pneumatische Blechhochhaltung
Seitenanschlag und Tischverlaengerung
Messer geschärft
Gewicht ca. 1000 kg
10
Ahaus, Deutschland

(Händlerstandort)
1991
gebraucht
Blechbreite - max. 1010 mm
Blechstärke 4,0 mm ST
Blechstärke 2,5 mm VA
Blechstärke 6,0 mm ALU
Hubzahl - belastet ~ 20 Hübe/min
Schnittwinkel 1,5 °
Arbeitshöhe 900 mm
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Gesamtleistungsbedarf 5,5 kW
Maschinengewicht ca. 2200 kg.
Abmessung L-B-H 1426 x 2155 x 1606 mm
** aus einer Instandhaltungswerkstatt
** guter Zustand (!!)
** Hinteranschlag wurde aufwendig überholt
Ausstattung:
- elektrisch / hydraulische Tafelschere
- elektrischer Hinteranschlag mit ELGO Digitalanzeige
- pneumatisc...
10
Ostrożne

neuwertig (gebraucht)
Max. Biegelänge: 1020 mm
Beh2hukhcc
Max. Blechstärke: 1,2 mm Stahl
3
Kassel, Deutschland

(Händlerstandort)
1986
gut (gebraucht)
gebr. Hand-Schwenkbiegemaschine
Fabrikat FASTI
Modell 204-12-1,75
Masch.-Nr.: 8624051
Baujahr 1986
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Abkantlänge 1270 mm
Blechstärke 1,75 mm
Öffnungsweite Oberwange 220 mm
Außenmaße:
Breite 2000 mm
Tiefe mit Anschlag 1000 mm
Höhe 1300 mm
Gewicht ca. 530 kg
Mit Hinteranschlag
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ANGEBOT 21022
Technische Daten:
2swqvi
- max. Arbeitsbreite 1040 mm - max. Schnittleistung St 40 4 mm
- Schnittwinkel 1,3 °
- Schnittspaltverst. durch skalierte Verstellschrauben
- Hinteranschlag prallel + schräg stellbar 10 - 550 mm
- Hubzahl ca. 50 pro/min
- 2 Stück vordere Auflagearme
- 1 Stück vorderer Winkelanschlag
- E.- Fußtaster
- Antrieb 400 V / 7,5 kW
- Platzbedarf ca. B 1650 x H 1250 x T ...