Rundbiegemaschine
Fasti
106-20-2,5
Rundbiegemaschine
Fasti
106-20-2,5
Festpreis zzgl. MwSt.
7.400 €
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Gütersloh, Germany
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Rundbiegemaschine
- Hersteller:
- Fasti
- Modell:
- 106-20-2,5
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A7182471
- Referenznummer:
- 453256
- Aktualisierung:
- zuletzt am 09.08.2022
BESCHREIBUNG
Max. Biegelänge: 2040 mm
Max. Blechstärke: 2,5 mm Stahl
Oberwalzendurchmesser: 120 mm
Qmlyh
Rechts- und Linkslauf über Fußschalter
Sicherheitsseilzugschalter
Konisch Runden möglich
Gewicht: ca. 1100 kg
Max. Blechstärke: 2,5 mm Stahl
Oberwalzendurchmesser: 120 mm
Qmlyh
Rechts- und Linkslauf über Fußschalter
Sicherheitsseilzugschalter
Konisch Runden möglich
Gewicht: ca. 1100 kg
ANBIETER
Venker Werkzeugmaschinen GmbH
Ansprechpartner: Herr Meinolf Venker
Anemonenweg 8
33335 Gütersloh, Deutschland

Handel mit Profilstahlscheren, Lochstanzen, Blechbearbeitungsmaschinen, Metallsägen, Alu-Fensterbaumaschinen und Längenmess-u.Positioniersystemen. An- und Verkauf. Eigene Werkstatt. Sondermaschinenbau von Stanzanlagen. Firmengründung 1987.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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Ijgutx03o
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6
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Tzlsp3dg
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Falzformer, Falzmaschine, Formfalzmaschine, Profilier-Maschine, Profilier-Anlage
7bra9eb9y
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10
Blechbreite 1020 mm
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Walzendurchmesser - oben 80,0 mm
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9
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.
Modell RBM
Masch.-Nr. 7719004
.
Technische Daten:
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Czkyhqdgm
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.
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...
Max. Biegelänge: 2040 mm
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Bceefpna
Biegewinkel max. 0 - 135 °
Verstellbarkeit der Unter- und Biegewange 80 mm
Antriebsleistung 2,2 / 1,5 kW
Gesamtleistungsbedarf 3,7 kW
Maschinengewicht ca. 3,4 t
Raumbedarf ca. 4,3 x 1,1 x 1,6 m
2
Max. Biegelänge 2040 mm
Max. Blechdicke 1,5 mm
Gygz3c
5
Blechbreite: 2040 mm
Blechstärke: 1,2 mm
Gesamtleistungsbedarf: 2,5 kW
Y7k3nu8ny
Maschinengewicht ca.: 2,0 t
Raumbedarf ca.: 3,0 x 1,6 x 1,7 m
10
Blechbreite 2540 mm
Blechstärke 2,5 mm
Cdawozaljt
Anbiegung 2,0 mm
Oberwalzen-Durchmesser 140 mm
Seitenwalzendurchmesser 140 mm
Unterwalzen-Durchmesser 135 mm
Geschwindigkeit 6,0 m/min
Spannung 400 V
Gesamtleistungsbedarf 4,0 kW
Maschinengewicht ca. 1920 kg
Abmessung L-B-H 3500 x 850 x 1550 mm
Ausstattung:
- elektro-mechanischer Dreiwalzenantrieb
- Antrieb durch Stirnrad-Getriebebremsmotor + Vorgelege
- asymetrische Walzenanordung
- elektrische Zustellung der Hinterwalze
* mit automatischer /...
4
Fasti Tafelschere
Typ 506/10/2,5
1030x2,5 mm
Cbw7oipupk
Hinteranschlag verstellbar
7
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Max. Biegelaenge: 1020 mm Max. Blechstaerke: 2 mm Stahl Motorische Oberwangenverstellung ueber Fussschalter Manueller Hinteranschlag Diverse Biegeschienen
Hsohpov
3
2540x2,0 mm, gut erhalten, Biegewange 14 mm, Vorsatzschiene 30mm, manuell absenkbare Biegewange, Not-/Aus-Schalter, Fußpedal,
Maschine wird vom Fachmann repariert, geprueft, gereinigt und ist dann voll funktionsfaehig. Testlauf wird durchgefuehrt.
Cbpm930raq
ohne Hinteranschlag
Farbe: grau
Gesamtleistungsbedarf: 16 A
Raumbedarf: 3650 x 1200 x 1600 mm
Öffnungsweite ca.: 300 mm
Biegewinkel ca.: 160 Grad
4
Hamburg

1988
einsatzbereit (gebraucht)
Sofort ab Standort frei :
3 Walzen Blechbiegemaschine Fasti
Type 108 / 20 / 4
Baujahr 1988
Elektrik und Steuerung neu in 2014
Blechbreite 2040 mm
Materialstärke 4 mm
Anbiegen 2,5 mm
Oberwalzendurchmesser 150 mm
Ca3jmw09ek
Antriebsleistung 2,2 kw
Motorische Hinterwalzenzustellung
Zentralschmierung
Dreiwalzen Antrieb
Gewicht 1600 kg
Zum Preis von Euro 2.000.----—zzgl. Mwst. ab Standort
7
Rödermark

1967
gut (gebraucht)
ANGEBOT 22234
Handbetriebene 3-Walzen - Blechrundbiegemaschine mit asymmetrischer Walzenanordnung
Technische Daten:
Banl0os80
- Arbeitsbreite 1020 mm
- Materialstärke max. 1,25 mm
- Walzendurchmesser 64 mm
- Oberwalze ballig gedreht, nach vorn ausschwenkbar
- Hinterwelle mit Handrad schräg verstellbar zum Konischrunden
- Unterwalzenanstellung mit Stellhebel und Excenter
- Vorderwelle parallel
- Platzbedarf ca. B 1350 x H 950 x T 750 mm
- Gewicht ca. ...
10
Blechbreite 2040 mm
Blechstärke 2,0 mm
Ständerweite 2100 mm
Uab2qk0v
Öffnungsweite 350 mm
Verstellung 80 mm
Schwenkwinkel max. 180 Grad
Gesamtleistungsbedarf 3,8 kW
Gewicht ca. 2200 kg
Abmessung L-B-H 3.080 x 820 x 2.462 mm
** guter Zustand (!!)
** Maschine mit neuer Spitzschiene
Ausstattung:
- robuste elektro motorische Schwenkbiegemaschine
- Biegewinkeleinstellung über elektrischen Potentiometer
* stufenlos einstellbar
* mit digitaler Wertanzeige
- manueller % Automatik Modus wählbar
- el...
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Mörsdorf

1971
gebraucht
Manuelle Schwenkbiegemaschine Fabr. FASTI Typ 206/5-20-2,0
Masch.# 7126061, Baujahr 1971
mit zusätzlicher motorischer Oberwangenverstellung
Technische Daten:
max. Arbeitslänge 2040 mm
max. Blechstärke 2,0 mm
Hub der Oberwange 200 mm
Verstellbarkeit der Unter- und Biegewange 80 mm
Gewicht ca. 1830 kg
Außenmaße L x B x H
B9wjci9tla
mit
- Gegengewicht
- motorische Oberwangenverstellung (ohne Fkt.)
- Fußschalter
gebraucht
Elektrik leicht überholungsbedürftig
6
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
2003
gebraucht
Max. Schnittlaenge: 2040 mm
Bsngx9z0zg
Max. Blechstärke: 2 mm Stahl
Gewicht: ca. 1400 kg
Manueller Hinteranschlag mit Handkurbel
Seitenanschlag und Tischverlängerungen
9
Hersteller:FASTI
Typ:108 12/4,5
Steuerung:conventionel
B9grhqvlun
Baujahr:1988
A-Symetric rolls 700 N/mm2
Conical bending attachment
Upper rolll swivabel
Central lubrication
Spezifikationen
Metrisch US Standard
Walzenbreite
1270 mm
Blechstärke bei 5 x Oberwalze Ø
4,5 mm
Blechstärke bei Anbiegung
4,5 mm
Oberwalze Ø
130 mm
Unterwalze Ø
130 mm
Seitenwalze Ø
130 mm
Anzahl Rollen
3
Biegegeschwindigkeit
6 M/Min
Leistung
2,2 kW
Abmessungen (Schätzen)
Höhe
1400 mm
Breite
1200 mm
Länge
2400 mm
Gewi...
2
motorischer Hinteranschlag
Fussschalter
Technische Daten / technical details:
Schnittleistung (Blechdicke) / max. cutting capacity (thickness of sheet) 6 mm
Schnittlänge / max. cutting length 2035 mm
Hinteranschlag / arrester behind 1000 mm
Ständerweite / distance between columns 2000 Mm
Antriebsleistung / drive capacity 11 kW
Gewicht der Maschine / weight 3500 kg
Technische Daten, Zubehör und Beschreibung der Maschine sind unverbindlich -
Technical data, accessories and description of the mach...
6
Manuelle Dreiwalzen Rundbiegemaschine
Ibmvtkx
Max. Blechbreite: 155 mm
Max. Blechdicke: 2,0 mm
9
Blechbreite 1030 mm
Blechstärke 2,5 mm
Ständerweite 1200 mm
Hinteranschlag - verstellbar 500 mm
Hubzahl 71 Hub/min
Schnittwinkel 1,5 °
Ständerausladung 50,0 mm
Gesamtleistungsbedarf 3,8 kW
Maschinengewicht ca. 650 kg
Abmessung L-B-H 1400 x 1200 x 1500 mm
O2cjp
Ausstattung:
- robuste mechanische Tafelschere
- verstellbarer manueller Hinteranschlag
- 1x Seitenanschlag
- 2x Auflegearme
- hintere Blechrutsche
- Fußschalter
6
FASTI manuelle Kreisschere Größe 2
Leistung : bis 2mm ( 400 N/mm²)
max. Schnittdurchmesser : 1000 mm
Hozva2pfe
Ausladung: ca.280 mm
Sehr gute Stabile Konstruktion , Bedienung per Handkurbel.
Maschine mit Untergestell
6
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
1999
gebraucht
Max. Biegelänge: 1020 mm
Max. Blechstärke: 2 mm Stahl
Gewicht: ca. 500 kg
Evbxtcmys
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Bruchsal

werkstattüberholt (gebraucht)
DREI - WALZENRUNDBIEGEMASCHINE / FASTI 103x5
MOTORISCHER / ANTRIEB
Maschine wurde werkstattüberholt / Walzen neu geschliffen/ Umbau auf
Handschalter(siehe bild)
Blechstärke ca. 3mm/Gesamtbreite
Blechbreite ca. 1020mm
Geschwindigkeit ca. 4/m-Min
Walzendurchmesser ca. 85mm
Gesamtleistung ca. 2 KW
Ober/Unterwalze elektrisch angetrieben
Oberwalze ausschwenkbar
Fahrbar auf Rollen
Hbmqdwcfe
Abmaße:
L x B x H ca. 1,6 x0,9 x1,3 Meter
Gewicht ca. 450 kg
Irrtümer /Eingabefehler vorbehalten
7
Angebot 16343
Technische Daten:
- max. Arbeitsbreite 2040 mm
- max. Materialstärke 1.0 mm
- Walzendurchmesser Ober + Unterwalze 80 mm
- gummierte Hinterwalze 88 mm
- Hub 70 mm
- Hinterwalze + Unterwalze verstellbar zum konischbiegen
- Ober- und Unterwalze motorisch angetrieben
Vvctzm
- Arbeitsgeschwindigkeit rechts + links 6 m/min
- Antrieb 400 V / 1,1 kW
- Platzbedarf ca. B 2650 x H 1050 x T 650 mm
- Gewicht ca. 6...
1
Berlin, Deutschland

(Händlerstandort)
1971
einsatzbereit (gebraucht)
Arbeitsbreite: 2040mm, max. Blechdicke: 2mm.
Bgwfzyvk
7
Technische Daten:
Arbeitslänge: 2540 mm
Biegekapazität: 2,5 mm
Steuerung: manuell
Abmessungen (Länge x Breite x Höhe): ca. 3700 x 1650 x 1650 mm
Gewicht: ca. 3,5 to
880rzam
Zubehör:
Werkzeug
Der Verkäufer haftet nicht für Schreib- oder Datenübermittlungsfehler. Die Maschine ist in Optik, Technik und Verschleiß dem Alter entsprechend; gebrauchte Maschinen werden ohne jegliche Gewährleistung verkauft.
Hydraulische Schwenkbiegemaschine
Fab. FASTI Typ. 215 – 25 – 5
Sehr guter Zustand, Bj. 1994
Technische Daten
Fabrikat: FASTI
Typ: 215 – 25-5
Baujahr: 1994
Leistung: 5 mm
Nutzlänge: 2540 mm
Hub Oberwange: 350 mm
Hub: Biegewange: 80 mm
Abmessungen: L 4,2 x 2,90 x 2,30 m
Gewicht: ca. 7,5 t
Ausstattung
- Hub Oberwange: 350mm
- Motorische Biegewangenverstellung
- gesteuerter Hinteranschlag 1000mm (1500mm mit Umstecken)
- Steuerung Fm100
- Geissfusssatz geteilt Höhe...
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
gebraucht
Max. Schnittlänge: 1030 mm
Max. Blechstärke: 2,5 mm Stahl
Giyrx0j
Motorisch verstellbarer Hinteranschlag bis 1.000 mm in 2 Geschwindigkeiten mit digitaler Anzeige
Pneumatische Blechhochhaltung
Seitenanschlag und Tischverlaengerung
Messer geschärft
Gewicht ca. 1000 kg
3
Fasti CNC abkantpresse
Bz8v0ansm7
Model 902-50-20
Jahre : 1988
Kapacität : 2000 mm. x 50 tons
Styring : Delem DA 65 R (rebuilt on machine lately)
Werkzeuge
Manuel R-achse
7
ANGEBOT 21267
Technische Daten:
- max. Arbeitsbreite 2040 mm
- max. Materialstärke bei 40 kg / mm² Festigkeit 3 mm
- Biegewinkeleinstellung elektronisch vorwählbar 0 - 135 °
- automatische Folgesteuerung für einen kompletten Arbeitsablauf
- Kodierschalter - Einstellung Oberwangen Hub Auf + Ab
- größte Öffnungsweite / Hub der Oberwange 350 mm
- Höhenverstellbarkeit - der Biegewange 80 mm
- der Unterwange 80 mm
- Oberwan...