Kopierfräse
Elumatec
KF 178
Kopierfräse
Elumatec
KF 178
Festpreis zzgl. MwSt.
6.700 €
Baujahr
1997
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Gütersloh, Germany
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Kopierfräse
- Hersteller:
- Elumatec
- Modell:
- KF 178
- Baujahr:
- 1997
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A7112310
- Referenznummer:
- 546456
- Aktualisierung:
- zuletzt am 28.07.2022
BESCHREIBUNG
3-Seiten-Bearbeitung in einer Aufspannung
Drehzahl: 12.000 Umdrehungen pro Minute
2 pneumatische Kopierstifte unten, 2 Kopierstifte oben
Pneumatische Materialspannung
Minimalmengensprüheinrichtung
Cav8ryrzlw
Fräsbereich senkrecht (oben): 330 x 130 mm
Fräsbereich waagerecht (von vorn bzw. hinten): 220 x 95 mm
Hub: 110 mm
Mit seitlichen Anschlägen (demontiert)
Gewicht: ca. 350 kg
Drehzahl: 12.000 Umdrehungen pro Minute
2 pneumatische Kopierstifte unten, 2 Kopierstifte oben
Pneumatische Materialspannung
Minimalmengensprüheinrichtung
Cav8ryrzlw
Fräsbereich senkrecht (oben): 330 x 130 mm
Fräsbereich waagerecht (von vorn bzw. hinten): 220 x 95 mm
Hub: 110 mm
Mit seitlichen Anschlägen (demontiert)
Gewicht: ca. 350 kg
ANBIETER
Venker Werkzeugmaschinen GmbH
Ansprechpartner: Herr Meinolf Venker
Anemonenweg 8
33335 Gütersloh, Deutschland

Handel mit Profilstahlscheren, Lochstanzen, Blechbearbeitungsmaschinen, Metallsägen, Alu-Fensterbaumaschinen und Längenmess-u.Positioniersystemen. An- und Verkauf. Eigene Werkstatt. Sondermaschinenbau von Stanzanlagen. Firmengründung 1987.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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TELEFON & FAX
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+49 5241 2186623
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Fräsbereich waagerecht 180 x 70 mm
Fräsbereich senkrecht 300 x 95 mm
Hub 110 mm
Drehzahl Bohrung 6000 UpM.
Drehzahl Fräsen 12000 UpM.
Druckluftanschluss 7 bar
Luftverbrauch je Arbeitstakt 12 l
Antriebsleistung 740/800 W
Außenmaße 950 x 850 x 1550 mm
Gewicht ca. 270 kg
gebraucht, in gutem Zustand
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gut (gebraucht)
elumatic KF 178
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Druckluftanschluss 6 / 8 atue
Druckluftbedarf 200 l/min
Spannbereich der Profile 150 x 150 mm
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Drehzahl Bohrung 6000 UpM.
Drehzahl Fraesen 12000 UpM.
Druckluftanschluss 7 bar
Luftverbrauch je Arbeitstakt 12 l
Antriebsleistung 740/800 W
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(Händlerstandort)
1997
gebraucht
Für Aluminium und PVC-Profile
B9oihdd3rf
Max. Fräserdurchmesser: 250 mm
Max. Fräslänge: 250 mm
Max. Frästiefe: 95 mm
Max. Profilhöhe: 115 mm
Hub: 350 mm
Pneumatische Materialspanner
Manueller Vorschub
Minimalmengensprühung
Gewicht: ca. 200 kg
Presshöhe 140 mm
Qlvtp
Presskraft 70 kN (7 t)
Hydropneumatischer Antrieb
Druckluftanschluss 7 bar
Luftverbrauch je Arbeitstakt 35 l
Länge 1.100 mm, Tiefe 950 mm, Höhe 1.230 mm
Gewicht 550 kg
9
Sägeblattdurchmesser 380 mm
Schnittdurchmesser 120 mm
Schnittbereich bei 90 Grad: vierkant 90 x 90 mm
Schnittbereich bei 45 Grad: rund 110 mm
Schnittbereich bei 45 Grad: vierkant 80 x 80 mm
Drehzahl 2.800 U/min
Spannung 400 V
Druckluft 7,0 bar
Gesamtleistungsbedarf 3,0 kW
Gewicht 220 kg
** aktueller Neupreis, mit Zubehör ~ 12.000 Euro
Ausstattung :
- vielseitig verwendbar für Aluminium- und Kunststoffprofile
- Schwenkbereich 0°-45° nach links und rechts stufenlos
- Rastpunkte bei 15°, 30° un...
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Juszczyn

1999
neuwertig (gebraucht)
Typ: WS132
4 Spindeln
Pedal gesteuert
Bug8yom9wd
Sägeblattdurchmesser: 300 mm
Schnittdurchmesser: mm
Vorschub:: m/min
Drehzahlbereich - Spindel: 2800 U/min
Gesamtleistungsbedarf: kW
Gehrungsschnitte -/+ Grad: 45
Tischgröße: 260 x 600 mm
Druckluft: 7 bar
Maschinengewicht ca.: kg
Spannung: 220 / 380 V V
Abmessungen Maschine: 0,8 x 1,0 x 1,5 m
Leistung: 4,5 KW
Für Gehrungsarbeiten von AL -Profilen (Fensterrahmen) im 45° Winkelbereich, automatisch.
2 Stück Sägeblätter (1x Unterflur und 1x Überflur)
im Schnittbereich rechts/links 45° = Schnitttie...
9
Saegeblattdurchmesser 380 mm
Ccyuaulson
Schnittbereich Vierkant 175 / 150 mm
MARCELS MASCHINEN CH
Stabbearbeitungscenter
Hersteller: Elumatec
Typ: SBZ – 130 7,20 m
Baujahr: 2009
Autom. Spannerpositionierung
2 Stck. Doppel-Winkelfräskopf BT 30 DL hinten/vorne; i=1:2,8; ER 16
Schnelllaufspindel kpl. I=1:3,8 bis 15000 l/min
4 Stck. Spannzangenfutter ER 32
Spannzange 11-12 mm ER 32 doppelt geschlitzt
Spannzangen Set 3-20 mm ER 32 doppelt geschlitzt
Spannzange 7-8 mm ER 32 doppelt geschlitzt
Spannzange 7,0 – 8,0 mm ER 16 doppelt geschlitzt
Spannzangen Set 1-10 mm ER 16
Fräser Set fü...
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Max. Sägeblattdurchmesser: 380 mm
Stufenloser Sägeblattvorschub über 2-Hand-Bedienung
Pneumatische Materialspanner
Bextzn2y
Minimalmengensprüheinrichtung
Gewicht: ca. 350 kg
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Alu Kreissäge, Kappsäge, Glasleistensäge, Aluminiumsäge, Unterflur Alu-Gehrungskreissägemaschine
-Verarbeitung von: Flach- Winkel- und Massivmaterial, Rohren und Sonderprofile
-Sägeblatt: Ø 300 mm
-Antrieb: kW
-Drehzahl: U/min
-Abmessungen: 885/1025/H1170 mm
-Gewicht: 117 kg
Cctvbmepa9
3
Die Maschine ist in einem guten technischen Zustand, nach vorheriger Absprache die Möglichkeit der Probefahrt.
Cdam8zrazx
10
Zambrów

sehr gut (gebraucht)
Sägemaschine ELUMATEC MSG 105
420mm Klingen
Cc7msihl8j
EU-Transport ~300 Euro
F.V.Veselého, 193 00 Praha 20, Czechia

1994
sehr gut (gebraucht)
Drehzahlumschaltung von 12.000 U/min auf 6.000 U/min
zum Schneiden von dünnwandigen Stahlprofilen
Horizontaler Schnittbereich mit Anschlag 230 x 90 mm
Horizontaler Schnittbereich bei Verwendung einer Kopierschablone 230 x 90 mm
Spindeldrehzahl 12.000 U/min
Spannbereich für Profile 180 x 130 mm
Verfahrweg 110 mm
Yva7to
Spannungsversorgung 230/400 V, 3~, 50 Hz
Leistungsabgabe 0,74 kW
Druckluftzufuhr 7 bar
Luftverbrauch pro Arbeitsgang 12 l ohne Sprühen, 24 l mit Sprühen
Länge 720 mm, Tiefe 650 mm...
6
Tatabánya

1999
einsatzbereit (gebraucht)
Glaserschlag-Säge
ELUMATEC GLS 192
Technische Daten:
C0pcyu9
Sägeblattdurchmesser 200 mm
Sägeblatt-Drehzahl 2800 RPM.
Leistungsabgabe 0,9 kW
Abmessungen ca. 510 x 1200 x 1180 mm
Gewicht ca. 140 kg
gebraucht, in gutem Zustand
Max. Sägeblattdurchmesser: 420 mm
Manuelles Schwenken mit digitaler Anzeige
Pneumatisches Neigen
Stufenloser Sägeblattvorschub
Minimalmengensprüheinrichtung
Gewicht: ca. 700 kg
Ccgv2zt8t3
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Zwönitz

1981
einsatzbereit (gebraucht)
Doppelgehrungssäge stark beansprucht, jedoch einsatzfähig
- Säge ist auf 2 Stück HEA 140 Träger montiert und ist sofort einsetzbar
- die digitale Längenanzeige ist defekt
- Transportlänge der Säge 7600mm
Cbnm338tbo
- Säge weist Verschmutzungen auf
9
Kaiserslautern, Deutschland

(Händlerstandort)
2006
einsatzbereit (gebraucht)
Allgemeine Daten
Abmessungen Breite 2400 mm
Maße Tiefe 5100 mm
Ctpv7uhu
Abmessungen Höhe 2400 mm
Gewicht der Maschine 1700 kg
Hauptantrieb
Anzahl der Spindeln 1
Spindeldrehzahlbereich 21000
Leistung des Spindelmotors 6 kW
Anzahl der Achsen 3
Verfahrweg
X-Achse Verfahrweg 3850 mm
Y-Achse Bewegung 350 mm
Z-Achse Bewegung 280 mm
Werkzeuge
Typ der Werkzeugaufnahme HSK F63
Zusätzliche Ausstattung
3 Stück Werkzeughalter
1 Stück Bohrfutter
Werkzeugmessgerät
Rotationswinkelkopf
Automatischer Werkzeugwec...
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ELUMATEC
ALU-SAEGEN
TYP SAP 142/50
CNC DRIVER
MADE IN GERMANY
C9swwrhhk
2002
F.V.Veselého, 193 00 Praha 20, Czechia

2004
sehr gut (gebraucht)
Horizontaler Schnittbereich mit einem Anschlag 230 x 90 mm
Horizontaler Schnittbereich bei Verwendung einer Kopierschablone 230 x 90 mm
Spindeldrehzahl 12.000 U/min
Spannbereich für Profile 180 x 130 mm
Verfahrweg 110 mm
Cc7diraxtc
Spannungsversorgung 230/400 V, 3~, 50 Hz
Leistungsabgabe 0,74 kW
Druckluftzufuhr 7 bar
Luftverbrauch pro Arbeitsgang 12 l ohne Sprühen, 24 l mit Sprühen
Länge 720 mm, Tiefe 650 mm, Höhe 1.440 mm, Gewicht 120 kg
Vielseitig einsetzbar für die Aluminium- und PVC-Profilb...
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Lünen

2012
wie neu (Ausstellungsmaschine)
Elumatec DG 244 wie neu - scheckheftgepflegt- alle Unterlagen und Papiere. Maschine ist aufgebaut, am Netz und kann zum Test benutzt werden.
Das bewährte elumatec Prinzip "Sägen von unten":
Dadurch frei zugängliche Auflagetische
Großer Sägeblattdurchmesser und optimale Ausnutzung des Sägeblattes bieten ausreichend Schnittkapazität für alle Schnittvarianten
Bei elumatec selbstverständlich: Außenmaßzuschnitt bei allen Winkeleinstellungen. Dadurch bei unterschiedlichen Profilhöhen ke...
Max. Sägelänge: 6000 mm
Max. Sägeblattdurchmesser: 550 mm
Automatische Längenpositionierung und Winkelverstellung über E 500 Steuerung
Qql8x
Digitale Winkelanzeigen an beiden Aggregaten für das Schwenken und Neigen
Mitfahrende Rollenbahn
Materialauflage
Minimalmengensprüheinrichtung
Gewicht: ca. 2.000 kg
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Zambrów

1994
sehr gut (gebraucht)
Versand eu 300euro
Horizontaler Fräsbereich nach Kopiervorlage 300x120 mm
Horizontaler Fräsbereich nach Kopiervorlage 285x110 mm
Drehzahl der Frässpindel 12.000 U/min.
Einstellbarer Profilspannbereich 150x130 mm bis 400 mm
Vorschubgeschwindigkeit 105 mm
Elektrischer Anschluss 230/400 V, 3~, 50 Hz
Leistung 0,74 kW
Druckluftanschluss 7 bar
Fiafj7d
Luftverbrauch pro Arbeitszyklus: 12 l ohne Sprühen, 24 l mit Sprühen
Länge 780 mm, Tiefe 790 mm, Höhe 1545 mm, Gewicht 210 kg
Ostrożne

1999
sehr gut (gebraucht)
Kleinste Schnittlänge bei 90° 520 mm
Kleinste Schnittlänge bei 45° geschwenkt 520 mm
Rastpunkte bei 15°, 30° und 45°
Schwenkbereich von 0° bis 45° stufenlos einstellbar
Hydropneumatischer Sägevorschub
Sägeblattdurchmesser 380 mm
Sägeblattdrehzahl 2.800 1/min.
Bwwzzgec
Spannung 230/400 V, 3~, 50 Hz
Leistungsabgabe je Motor 3 kW
Druckluftanschluss 7 bar
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ELUMATEC
ALU-SAEGEN
TYP SAP 142/50
Ebfrgtr
CNC DRIVER
MADE IN GERMANY
2002
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SIEHE PDF-DOK IM ANHANG
Die Maschine ist in einem gutem bis sehr gutem Zustand.
Yu7ihg
Sie ist sofort einsetzbar.
Sie ist seit Anfang Mai 2022 eingelagert.
Sie wurde bis dahin regelmässig gewartet.
SIEHE PDF-DOK IM ANHANG
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Voitsberg, Österreich

(Händlerstandort)
1998
gebraucht
DG 104, Arbeitsbereich 300cm
Db90nuqac
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Max. Schnittlänge: 4.500 mm
Biuzkugm
Max. Sägeblattdurchmesser: 380 mm
Minimalmengensprüheinrichtung
Pneumatische Materialspanner
Gehrungsschnitte beidseitig möglich
2-Hand-Bedienung
Verlängerung auf 4.500 mm demontiert
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Weert

2003
gut (gebraucht)
EMPFOHLEN: elumatec SBZ 140 7.600mm
4-Achsen-Profilbearbeitungszentrum
Für die wirtschaftliche und rationelle Bearbeitung von Aluminium- und dünnwandigen Stahlprofilen
Standardausführung mit wassergekühlter Frässpindel
Alle Bearbeitungen, wie Fräsen, Bohren und Gewindeschneiden, werden an einem fest eingespannten Profil durchgeführt.
Stufenlose Bearbeitung zwischen -90° und +90° mit jedem verfügbaren Werkzeug
Automatische Klammerverstellung mit absolutem Messsystem
Das mobile Werkzeugmagazin sor...