Ausklinkfräse
Elumatec
AF 221
Ausklinkfräse
Elumatec
AF 221
Festpreis zzgl. MwSt.
2.700 €
Baujahr
1997
Angebotstyp
Gebraucht
Standort
Gütersloh, Germany
DATEN ZUR MASCHINE
- Maschinentyp:
- Ausklinkfräse
- Hersteller:
- Elumatec
- Modell:
- AF 221
- Baujahr:
- 1997
- Zustand:
- gebraucht
PREIS & STANDORT
DETAILS ZUM ANGEBOT
- Inserat-ID:
- A6975909
- Referenznummer:
- 3143433
- Aktualisierung:
- zuletzt am 30.06.2022
BESCHREIBUNG
Für Aluminium und PVC-Profile
Max. Fräserdurchmesser: 250 mm
Max. Fräslänge: 250 mm
Max. Frästiefe: 95 mm
Max. Profilhöhe: 115 mm
Hub: 350 mm
Pneumatische Materialspanner
Manueller Vorschub
Minimalmengensprühung
Gewicht: ca. 200 kg
B9oihdd3rf
Max. Fräserdurchmesser: 250 mm
Max. Fräslänge: 250 mm
Max. Frästiefe: 95 mm
Max. Profilhöhe: 115 mm
Hub: 350 mm
Pneumatische Materialspanner
Manueller Vorschub
Minimalmengensprühung
Gewicht: ca. 200 kg
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ANBIETER
Venker Werkzeugmaschinen GmbH
Ansprechpartner: Herr Meinolf Venker
Anemonenweg 8
33335 Gütersloh, Deutschland
Registriert seit: 2004

Handel mit Profilstahlscheren, Lochstanzen, Blechbearbeitungsmaschinen, Metallsägen, Alu-Fensterbaumaschinen und Längenmess-u.Positioniersystemen. An- und Verkauf. Eigene Werkstatt. Sondermaschinenbau von Stanzanlagen. Firmengründung 1987.
Weitere rechtliche Angaben
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
§ 4 Preise und Zahlung
1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis vor Lieferung zu zahlen und innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Verkäufer vor, vom Vertrag zurückzutreten und die Waren anderweitig zu verkaufen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. DieGeltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.
§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 6 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Wir haften im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 7 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(5) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
(2) Mängelansprüche bei Neuwaren verjähren bei einschichtigem Betrieb in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller, bei mehrschichtigem Einsatz bereits nach 6 Monaten. Bei gebrauchten Handelsgütern ist die Gewährleistung generell ausgeschlossen. Das gilt auch bei vereinbarter Verwendung gebrauchter Teile zum Bau einer Maschine/Anlage. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Absatz 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Absatz 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.
(8) Weitergehende oder andere als die hier in § 9 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen.
(9) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gütersloh.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
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Kobližná 3, 602 00 Brno-střed, Tschechien

2005
gut (gebraucht)
Inv. Num. : 4858
Type: DG 79/32
Produzent: Elumatec
Erzeugt: 2005
Parametern:
Kleinste Schnittlänge bei 90°: 520 mm
Kleinste Schnittlänge bei 45° geschwenkt: 520 mm
Sägeblattdurchmesser: 380 mm
Sägeblattdrehzahl: 2800 1/min
Elektrischer Anschluss: 230/400 V. 3~. 50 Hz
Leistungsabgabe je Motor: 3 kW
Druckluftanschluss: 7 bar
Rastpunkte bei 15°
30° und 45° Schwenkbereich von 0° bis 45° stufenlos einstellbar
Hydropneumatischer Sägevorschub Schnittbereich siehe Schnittdiagramm
B8ucpj7iwf
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Kaiserslautern, Deutschland

(Händlerstandort)
2006
einsatzbereit (gebraucht)
Allgemeine Daten
Abmessungen Breite 2400 mm
Maße Tiefe 5100 mm
Abmessungen Höhe 2400 mm
Gewicht der Maschine 1700 kg
Hauptantrieb
Ctpv7uhu
Anzahl der Spindeln 1
Spindeldrehzahlbereich 21000
Leistung des Spindelmotors 6 kW
Anzahl der Achsen 3
Verfahrweg
X-Achse Verfahrweg 3850 mm
Y-Achse Bewegung 350 mm
Z-Achse Bewegung 280 mm
Werkzeuge
Typ der Werkzeugaufnahme HSK F63
Zusätzliche Ausstattung
3 Stück Werkzeughalter
1 Stück Bohrfutter
Werkzeugmessgerät
Rotationswinkelkopf
Automatischer Werkzeugwec...
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Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
1996
gebraucht
Max. Schnittlänge: 4.500 mm
Max. Sägeblattdurchmesser: 380 mm
Automatische Längenpositionierung über E 255 Steuerung
Minimalmengensprüheinrichtung
Pneumatische Materialspanner
Gehrungsschnitte beidseitig möglich
2-Hand-Bedienung
Verlängerung auf 4.500 mm demontiert
Hr97kj3mi
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Zwönitz

1981
einsatzbereit (gebraucht)
Doppelgehrungssäge stark beansprucht, jedoch einsatzfähig
- Säge ist auf 2 Stück HEA 140 Träger montiert und ist sofort einsetzbar
- die digitale Längenanzeige ist defekt
Cbnm338tbo
- Transportlänge der Säge 7600mm
- Säge weist Verschmutzungen auf
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ANGEBOT 22261
Technische Daten:
- Sägeblattabmessung 300 x 3,8 x 40 mm
C2p92gtq
- Sägeblattdrehzahl 3800 U/min
- Schnittbereich bei 90° 100 x 70 mm
- 200 x 40 mm
- Gehrungsverstellbar Links 0 - 90 °
- Rechts 0 - 45 °
- Druckluftanschluß 7 bar
- Luftverbrauch pro Arbeitstakt 10 L / min
- Antrieb 400 V / 1,1 kW
- Platzbedarf ca. B 700 x H 1100 ...
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Ölbronn-Dürrn

generalüberholt (gebraucht)
Elumatec Kopierfräse AS70
Anwendungsbeschreibung:
- Vielseitig verwendbar in der Aluminium- und Kunststoff-Profilbearbeitung
- Präzise Ausfräsung bei geringem Kraftaufwand, einfache - Zweihebelbedienung
- Kopierfräsen im Verhältnis 1:1, dadurch Übertragung des Fräsbildes von einer Schablone auf das Profil
Y7lpdzsp
- Herstellung eigener Schablonen möglich
(Kopieren der Schablone auf einen Rohling)
- Kopierfräsen auch nach Anschlägen möglich (nur rechteckige Fräsbilder)
- Mit wenigen Handgriffen ...
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!Sofort verfügbar!
Beschreibung:
-Ideale Gehrungssäge für die Serienproduktion im industriellen Einsatz
-Automatisch öffnende Schutzhaube
-Serienmäßig mit Absaugstutzen an den Werkstückanlagen
-Dosiersprüheinrichtung
-Profilzuführung von links und Anschlag rechts
-Serienmäßig mit Sägeblatt
-Zwischenwinkeleinstellung mittels Handrad und Digitalanzeige E 111
-Rollenbahnen
Technische Daten:
-Neigungsbereich pneumatisch von 90° bis 45° (optional -Zwischenwinkel)
-Sägeblattdurchmesser 500 mm
-Sägebl...
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Zambrów

sehr gut (gebraucht)
Elektrischer Anschluss 230/400 V, 3~, 50 Hz
Druckluftanschluss 7 bar
Versand EU 300euro
Hnr9okqqa
Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
1995
gebraucht
Max. Sägeblattdurchmesser: 500 mm
B8vcoeavbn
Max. Schnittlänge: 3.000 mm
Automatische Längenpositionierung und Winkelverstellung über E 255
Minimalmengensprüheinrichtung
Sägeblattdurchmesser: 300 mm
Schnittdurchmesser: mm
Vorschub:: m/min
Drehzahlbereich - Spindel: 2800 U/min
Gesamtleistungsbedarf: kW
Gehrungsschnitte -/+ Grad: 45
Tischgröße: 260 x 600 mm
Druckluft: 7 bar
Maschinengewicht ca.: kg
Spannung: 220 / 380 V V
Abmessungen Maschine: 0,8 x 1,0 x 1,5 m
Leistung: 4,5 KW
Für Gehrungsarbeiten von AL -Profilen (Fensterrahmen) im 45° Winkelbereich, automatisch.
2 Stück Sägeblätter (1x Unterflur und 1x Überflur)
im Schnittbereich rechts/links 45° = Schnitttie...
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ANGEBOT 22257
Technische Daten:
Hauptsägeaggregat unten vertikal
- Sägeblattdurchmesser 550 mm
- Neigungsbereich von 45° vorne bis 60° hinten
- Winkelverstellung mit digitaler Positionieranzeige
- Schnitthöhe bei 90° ca. 210 mm
Cbumno0cpo
Horizontalsägeaggregat oben horizontal
- Sägeblattdurchmesser 500 mm
- Ausklinktiefe 190 mm
- Neigbereich von 55° nach unten bis 60° nach oben
- Sägevorschub / Hub 950 mm
Auflagetisch
- Schwenkberei...
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Ölbronn-Dürrn

generalüberholt (gebraucht)
AMS 200 Anschlag- u. Messsystem 4,5m, autom., + E500
- Zum exakten Ablängen von PVC- und Aluminiumprofilen
- Zum Anbau an alle Einkopfsägen (links)
Cbljgslt0j
- Automatische Rückzugeinrichtung: Kein Nachschnitt des Sägeblattes
- Patentiertes Schienen- und Wagensystem
- Länge: 4.500 mm
- Mit automatischer Schnittlängenverstellung und Positionierelektronik E500
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Sägeblattdurchmesser 380 mm
Schnittdurchmesser 120 mm
Schnittbereich bei 90 Grad: vierkant 90 x 90 mm
Schnittbereich bei 45 Grad: rund 110 mm
Schnittbereich bei 45 Grad: vierkant 80 x 80 mm
Drehzahl 2.800 U/min
Spannung 400 V
Druckluft 7,0 bar
Gesamtleistungsbedarf 3,0 kW
Gewicht 220 kg
** aktueller Neupreis, mit Zubehör ~ 12.000 Euro
Ausstattung :
- vielseitig verwendbar für Aluminium- und Kunststoffprofile
- Schwenkbereich 0°-45° nach links und rechts stufenlos
- Rastpunkte bei 15°, 30° un...
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Elumatec SV 832 in sehr gutem Zustand, ohne Fräswerkzeuge.
Cbcqjtczdx
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Gütersloh, Deutschland

(Händlerstandort)
1997
gebraucht
3-Seiten-Bearbeitung in einer Aufspannung
Drehzahl: 12.000 Umdrehungen pro Minute
2 pneumatische Kopierstifte unten, 2 Kopierstifte oben
Pneumatische Materialspannung
Minimalmengensprüheinrichtung
Fräsbereich senkrecht (oben): 330 x 130 mm
Fräsbereich waagerecht (von vorn bzw. hinten): 220 x 95 mm
Hub: 110 mm
Mit seitlichen Anschlägen (demontiert)
Cav8ryrzlw
Gewicht: ca. 350 kg
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Mindelheim

1997
sehr gut (gebraucht)
Schnittlänge 2500 mm
Fq7imnj
Sägeblätter 400 mm
Spannung 400 V
Motorleistung 2 kW
Druckluftanschluss 4 bar
Luftverbrauch je Arbeitstakt 8 l
LxBxH 3600 x 1550 x 1150 mm
Gewicht 385 kg
Merkmale:
Stufenlos einstellbar auf verschiedene Schnittbreiten von 0 - 80 mm mittels Handkurbel und Anzeige
Tisch zur Auflage des Flügels
Sägeaggregat automatisch fahrbar über die gesamte Tischbreite
Ausstattung:
Stulpsägetisch zum Absägen des Überschlags am geschweißten Flügel
Pneumatische Spannv...
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Angebot 22264
Technische Daten:
- Sägeblattabmessung 380 x 3,8 x 32 mm
- Max. Schnittlänge 6000 mm
- kleinste Schnittlänge bei 90° + 45° 520 mm
- Schnittbereich siehe Diagramm anbei auf Foto
- Schwenkbereich nach innen 90 - 15,0 °
- Sägeblattdrehzahl 2820 U/min
- Sägeblattvorschub stufenlos regelbar 0 - 60 mm/sec
Cbti790hqm
- Antrieb 400 V / 2 x 3,0 kW
- Druckluftanschluss 6 - 8 bar
- Lu...
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Ölbronn-Dürrn

2019
wie neu (Ausstellungsmaschine)
Elumatec Mess- und Anschlagsystem MMS200
Bvs7as3yi
- Anbauseite Links
- Zum exakten Ablängen von Aluminiumprofilen
- Zum Anbau an alle 1-Kopf-Sägen (links)
- Anschlagschlitten lässt sich zum Zuführen der Profile hochklappen
- Handradantrieb und Arretierung im Bedienerbereich
- Einstelllänge: 5800 mm
- Genaue Maßeinstellung bis in den 1/10 Millimeterbereich durch Digitalanzeige
- Antriebsunabhängiges Messsystem
- Pneumatische Blockierung auf Position
- Umschaltung von Absolutmaß auf Kettenmaß
- B...
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Haslemere Business Centre, Enfield EN1, UK

2006
reparaturbedürftig (gebraucht)
Voll funktionsfähiges SBZ 130
Dy9asi
Ein Kopf ist gebrochen, aber alle Aufgaben können mit den anderen gelöst werden.
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F.V.Veselého, 193 00 Praha 20, Czechia

1994
sehr gut (gebraucht)
Die ideale Maschine für die wirtschaftliche Türenfertigung
Ca2uxdivo8
Zum Fräsen von Schließzylindern und Rundrosetten (Sicherheitsschlössern) in Profilsystemen oder Mehrkammerprofilen mit großen Abmessungstiefen
Drei Kopierfräsaggregate, die völlig unabhängig voneinander arbeiten
Getrennte Ansteuerung der horizontalen und vertikalen Fräsköpfe
Das Werkstück wird nach oben zur Anlagefläche des Schlosses hin geklemmt, dadurch entfällt das Nachjustieren der Maschine für das Dornmaß bei unterschiedl...
Gütersloh

2004
gebraucht
Max. Verfahrweg X-Achse: 3850 mm
B3hhudk9hu
Max. Verfahrweg Y-Achse: 350 mm
Max. Verfahrweg Z-Achse: 280 mm
Max. Spindeldrehzahl: 21.000 U pro Min.
Gewicht: ca. 1800 kg
3-Achs-Bearbeitungszentrum mit automatischem Werkzeugwechsel für Aluminium oder PVC Profile
Steuerung E 550 Drehzahl stufenlos bis 21.000 U. pro Min. regelbar Handbediengerät Minimalmengensprühung Automatischer Werkzeugwechsel (4 Plätze plus Winkelkopf)
Spannererfassung 5 pneumatische Materialspanner Lichtschranke
Zaun mit Türöff...
Doppelgehrungssäge
Hersteller: Elumatec
Typ: DG 244 6,0 m, E 555/3 Touchscreen, D=550 mm + E555/3, 22,5°/140°
Baujahr: 2009
Rollenbahn 1,5 m mitfahrend 400 mm breit
Werkstückauflage fahrbar
HM Sägeblatt Z=110, D=550 mm, Zahnbr. =4,4 mm; d=30, FTZ
Etikettendrucker
Beschreibung:
Das bewährte elumatec Prinzip "Sägen von unten":
Dadurch frei zugängliche Auflagetische
Großer Sägeblattdurchmesser und optimale Ausnutzung des Sägeblattes bieten ausreichend Schnittkapazität für alle Schnittvar...
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Typ: SBZ 130
Baujahr: 04/2004
Bearbeitungslänge: 6500 mm
Fahrwege:
- X1-Achse: 6450 mm
- X-Achse: 300 mm
- Y-Achse: 400 mm
- Z-Achse: 380 mm
Vorschubgeschwindigkeit:
- X1-Achse: 34 m/min
- X-Y-Z-Achse: 18 m/min
Spanneinrichtungen: 8
Spannanschlüsse: 12
Anzahl Werkzeuge: 8
Werkzeugkegelaufnahme: BT30
Spannzangenaufnahme Winkelköpfe/ Schnellaufsp.: S15
Spannzangenaufnahme von oben: ER32
Werkzeugwechselzeit: 1,2 sec.
Max. Werkzeugdurchmesser: 80 mm
Antriebsd...
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Ölbronn-Dürrn

2021
neu
Elumatec Mess- und Anschlagsystem MMS100
- Anbauseite Links
- Zum exakten Ablängen von Aluminiumprofilen
- Zum Anbau an alle 1-Kopf-Sägen (links)
Dpmaua7
- Anschlagschlitten lässt sich zum Zuführen der Profile hochklappen
- Patentiertes Schienen- und Wagensystem